Konzept der Bußgeldbemessung

Das unter TOP 16 der 2. Zwischenkonferenz der DSK am 25.06.2019 in Mainz beschlossene Konzept der Bußgeldbemessung.

Da dieses Konzept offenbar derzeit bereits als Bemessungsgrundlage Anwendung findet, entspricht es den Grundsätzen der Informationsfreiheit, dieses öffentlich zu machen. Das Bundeskartellamt veröffentlicht seine Bußgeldleitlinien (https://www.bundeskartellamt.de/Share...). Ich beantrage, dass die deutschen Datenschutzbehörden dasselbe tun.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. September 2019
  • Frist
    19. Oktober 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzept der Bußgeldbemessung [#166785]
Datum
17. September 2019 11:12
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das unter TOP 16 der 2. Zwischenkonferenz der DSK am 25.06.2019 in Mainz beschlossene Konzept der Bußgeldbemessung. Da dieses Konzept offenbar derzeit bereits als Bemessungsgrundlage Anwendung findet, entspricht es den Grundsätzen der Informationsfreiheit, dieses öffentlich zu machen. Das Bundeskartellamt veröffentlicht seine Bußgeldleitlinien (https://www.bundeskartellamt.de/Share...). Ich beantrage, dass die deutschen Datenschutzbehörden dasselbe tun.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage vom 17. Sept. 2019 Sehr geehrter Herr Schmidt, zu Ihrer o. g. Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass bis…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage vom 17. Sept. 2019
Datum
18. September 2019 14:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Schmidt, zu Ihrer o. g. Anfrage teilen wir Ihnen mit, dass bislang nur der Entwurf eines Modells (Konzepts) vorliegt, der weiter unter den Datenschutzaufsichtsbehörden zu diskutieren sein wird. Wir bitten um Verständnis, dass vor der Verabschiedung einer endgültigen Fassung Einzelheiten zum Inhalt nicht mitgeteilt werden können (§ 10 Abs. 1 Satz 1 IFG). Eine Veröffentlichung kommt deshalb vorerst ebenfalls nicht in Betracht. Ob und, wenn ja, wann ein fertiges Konzept vorliegen wird, ist derzeit nicht absehbar. Wir stellen Ihnen anheim, in ca. 6 Monaten den Sachstand zu erfragen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Berliner Beauftragte [geschwärzt] Datenschutz und Informationsfreiheit Abt. I (Recht) Informationsfreiheit, internationaler Datenverkehr, Informationspflicht bei Datenlecks Berlin Commissioner for Data Protection and Freedom of Information Legal Dept. I Freedom of Information, International Data Transfers, Data Breach Notifications Friedrichstr. 219, Besuchereingang: Puttkamerstr. 16-18 (5. Etage) D-10969 Berlin [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ------------------------------------------------------------------------- Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Erfüllung unserer Aufgaben als Datenschutzaufsichtsbehörde auf Grundlage von § 40 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz und § 13 Abs. 6 Berliner Datenschutzgesetz. Für die Bearbeitung von Angelegenheiten nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) verarbeiten wir personenbezogene Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DS-GVO in Verbindung mit § 18 IFG. Einzelheiten hierzu können Sie unserer Datenschutzerklärung entnehmen, die Sie unter der Adresse https://datenschutz-berlin.de/datenschutzerklaerung.html abrufen können.