Konzept, wie Geduldete und Asylsuchende ein Basiskonto erhalten können

den Vorschlag, wie Geduldete und Asylsuchende trotz Geldwäschegesetz doch ein Konto bekommen können, wie von der Süddeutschen Zeitung berichtet. Siehe dazu: http://www.sueddeutsche.de/politik/integration-schaeuble-und-de-maizire-uneins-ueber-fluechtlingskonto-1.2951849

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2016
  • Frist
    20. Mai 2016
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Tim Odendahl
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Vorschlag, w…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Tim Odendahl
Betreff
Konzept, wie Geduldete und Asylsuchende ein Basiskonto erhalten können [#16442]
Datum
18. April 2016 17:50
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vorschlag, wie Geduldete und Asylsuchende trotz Geldwäschegesetz doch ein Konto bekommen können, wie von der Süddeutschen Zeitung berichtet. Siehe dazu: http://www.sueddeutsche.de/politik/integration-schaeuble-und-de-maizire-uneins-ueber-fluechtlingskonto-1.2951849
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tim Odendahl <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tim Odendahl << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tim Odendahl

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Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 18. April 2016 Anliegendes Schreiben nebst 2 Anlagen …
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG); Ihr Antrag vom 18. April 2016
Datum
13. Mai 2016 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Anliegendes Schreiben nebst 2 Anlagen erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.