Sehr
geehrteAntragsteller/in
mit E-Mail vom 30. April 2020 bitten Sie um Übersendung des Konzepts der App zur Kontrolle der Quarantäne, von der Jens Spahn in einem Interview mit dem ZDF heute journal am 19. April 2020 gesprochen hat.
Hierzu ergeht folgende Entscheidung:
Der Antrag wird nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b abgelehnt, da durch den Informationszugang die Beratungen von Behörden beeinträchtigt würden.
Begründung:
Nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b) IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Schutzgut ist die Gewährleistung
eines unbefangenen und freien Meinungsaustauschs sowohl bei innerbehördlichen Beratungen als auch bei Beratungen zwischen Behörden und sonstigen Einrichtungen.
Zurzeit befindet sich das Symptom-Tagebuch (vormals Quarantäne-App) noch in der Pilot- bzw. finalen Konzeptionsphase. Das Bundesministerium steht hierzu in einem engen und ergebnisoffenen Austausch mit dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI), dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sodass sich kontinuierlich Änderungen ergeben können. Diese Beratungen könnten beeinträchtigt werden, wenn ein vermeintlich finales Konzept bereits vor Abschluss der Beratungen öffentlich gemacht würde.
Nach Abschluss der Beratungen könnte der Informationszugang nur nach einem durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahren erfolgen, da durch Ihren Antrag auch die schutzwürdigen Belange Dritter, u.a. Geschäftsgeheimnisse der an der Entwicklung beteiligten Unternehmen, berührt sind. Ein genauer Termin hierfür kann derzeit nicht genannt werden. Ich weise außerdem
darauf hin, dass ein eventueller Informationszugang aufgrund des hohen Arbeitsaufwands, der zur Prüfung und Zusammenstellung aller Unterlagen erforderlich ist, und aufgrund der Durch
führung des Drittbeteiligungsverfahrens voraussichtlich gebührenpflichtig sein würde.
Weitere Informationen zur grundsätzlichen Funktion des Symptom-Tagebuchs finden Sie in der Drucksache 19/19021 des Deutschen Bundestages vom 7. Mai 2020 (abrufbar unter folgendem Link:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/190/1919021.pdf; Punkt 108 auf Seite 83f.)