Konzept zu Quarantäne-App

Das Konzept der App zur Kontrolle der Quarantäne, von der Jens Spahn in einem Interview mit dem ZDF heute journal am 19.04.2020 gesprochen hat.

Ergebnis der Anfrage

Die Anfrage wurde abgelehnt, da die Beratung von Behörden beeinträchtigt werden würde. (§ 3 Nummer 3 Buchstabe b) IFG)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Konzept der App…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzept zu Quarantäne-App [#185695]
Datum
30. April 2020 09:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Konzept der App zur Kontrolle der Quarantäne, von der Jens Spahn in einem Interview mit dem ZDF heute journal am 19.04.2020 gesprochen hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185695
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Konzept zu Quarantäne-App [#185695]
Datum
5. Mai 2020 13:22
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beabsichtigen Ihren Antrag abzulehnen, da sich das Konzept zu Quarantäne-App akt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Konzept zu Quarantäne-App [#185695]
Datum
20. Mai 2020 09:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir beabsichtigen Ihren Antrag abzulehnen, da sich das Konzept zu Quarantäne-App aktuell noch in der Pilot- bzw. finalen Konzeptionsphase befindet und somit Teil laufender Beratungen ist. Ablehnende Bescheide versenden wir ausschließlich per Post, da nur so der für die Rechtsmittelfrist wichtige Zugang festgestellt werden kann. Wenn Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, teilen Sie bitte Ihre Postadresse mit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Nachricht. Ich erwünsche die Zusendung eines solchen B…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Konzept zu Quarantäne-App [#185695]
Datum
20. Mai 2020 13:54
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Nachricht. Ich erwünsche die Zusendung eines solchen Bescheids. Meine Postadresse befindet sich am Ende dieser Email. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185695 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185695 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 30. April 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) vom 30. April 2020
Datum
27. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 30. April 2020 bitten Sie um Übersendung des Konzepts der App zur Kontrolle der Quarantäne, von der Jens Spahn in einem Interview mit dem ZDF heute journal am 19. April 2020 gesprochen hat. Hierzu ergeht folgende Entscheidung: Der Antrag wird nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b abgelehnt, da durch den Informationszugang die Beratungen von Behörden beeinträchtigt würden. Begründung: Nach § 3 Nummer 3 Buchstabe b) IFG besteht kein Anspruch auf Informationszugang, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Schutzgut ist die Gewährleistung eines unbefangenen und freien Meinungsaustauschs sowohl bei innerbehördlichen Beratungen als auch bei Beratungen zwischen Behörden und sonstigen Einrichtungen. Zurzeit befindet sich das Symptom-Tagebuch (vormals Quarantäne-App) noch in der Pilot- bzw. finalen Konzeptionsphase. Das Bundesministerium steht hierzu in einem engen und ergebnisoffenen Austausch mit dem Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik (BSI), dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sodass sich kontinuierlich Änderungen ergeben können. Diese Beratungen könnten beeinträchtigt werden, wenn ein vermeintlich finales Konzept bereits vor Abschluss der Beratungen öffentlich gemacht würde. Nach Abschluss der Beratungen könnte der Informationszugang nur nach einem durchzuführenden Drittbeteiligungsverfahren erfolgen, da durch Ihren Antrag auch die schutzwürdigen Belange Dritter, u.a. Geschäftsgeheimnisse der an der Entwicklung beteiligten Unternehmen, berührt sind. Ein genauer Termin hierfür kann derzeit nicht genannt werden. Ich weise außerdem darauf hin, dass ein eventueller Informationszugang aufgrund des hohen Arbeitsaufwands, der zur Prüfung und Zusammenstellung aller Unterlagen erforderlich ist, und aufgrund der Durch führung des Drittbeteiligungsverfahrens voraussichtlich gebührenpflichtig sein würde. Weitere Informationen zur grundsätzlichen Funktion des Symptom-Tagebuchs finden Sie in der Drucksache 19/19021 des Deutschen Bundestages vom 7. Mai 2020 (abrufbar unter folgendem Link: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/190/1919021.pdf; Punkt 108 auf Seite 83f.)