Konzepte bzw. Entwürfe im Rahmen des Dialogprozesses "Mitreden-Mitgestalten" zum niederschwelligeren Zugang zur Gerichtsbarkeit im SGB VIII durch Abschaffung des Anwaltszwanges nach VwGO in 2. Instanz
Konzepte bzw. Entwürfe im Rahmen des Beteiligungs- und Dialogprozesses "Mitreden-Mitgestalten. Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe" im zur Vereinfachung des niederschwelligen Zugangs zur Gerichtsbarkeit im Kinder- und Jugendhilferecht durch Abschaffung des Anwaltszwanges nach VwGO in zweitinstanzlichen Beschwerdeverfahren nach SGB VIII
Grund: Das Kinder- und Jugendhilferecht ist das einzige Sozialgesetzbuch, das vor (Ober-)Verwaltungsgerichten und nicht vor (Landes-)Sozialgerichten durchzusetzen ist. In der Praxis ereingnen sich anzugreifende Entscheidungen von Jugendämtern nach SGB VIII - Inobhutnahmen oder Verweigerungen von Unterstützung in geeigneten Fällen - so kurzfristig, dass nicht immer einer der wenigen Fachanwält*innen verfügbar sind und sich in die Aktenlage kurzfristig einarbeiten können. Das Kinder- und Jugendhilferecht ist das einzige Sozialgesetzbuch, dass nicht vor (Landes-)Sozialgerichten im Sinne der Prozessordnung verankert ist, und somit die zweite Instanz durch Anwaltszwang (und ggf Kostenfaktor) hochschwelliger ist als in anderen Sozialgesetzbüchern. Soll das so bleiben?
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. Oktober 2020
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14. November 2020
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