Konzepte der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik für Batteriezellen

Die Konzepte der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik für Batteriezellen.
Wie u.a. in [1] angedeutet:

"Den Ausschlag habe das stark auf den Aspekt Nachhaltigkeit und Recycling ausgerichtete Konzept der Münsteraner gegeben, sagte Wissenschaftsministerin Anja Karliczek (CDU)."

[1] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/Geplante-Forschungsfertigung-Batterie-Forschungsfabrik-kommt-nicht-nach-Ulm,batterie-forschungsfabrik-nicht-in-ulm-100.html

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    400,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Konzepte der ei…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Konzepte der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik für Batteriezellen [#154226]
Datum
4. Juli 2019 02:43
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Konzepte der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik für Batteriezellen. Wie u.a. in [1] angedeutet: "Den Ausschlag habe das stark auf den Aspekt Nachhaltigkeit und Recycling ausgerichtete Konzept der Münsteraner gegeben, sagte Wissenschaftsministerin Anja Karliczek (CDU)." [1] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/Geplante-Forschungsfertigung-Batterie-Forschungsfabrik-kommt-nicht-nach-Ulm,batterie-forschungsfabrik-nicht-in-ulm-100.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18501/78(2019) Bonn, den 19…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Konzepte der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik für Batteriezellen [#154226]; Hier: Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG
Datum
19. Juli 2019 16:21
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18501/78(2019) Bonn, den 19.07.2019 Betreff: Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zu „Konzepten der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik für Batteriezellen“ vom 04. Juli 2019 ist im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eingegangen. Da Sie Zugang zu Informationen Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG begehren, bitte ich Sie, Ihren Antrag innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang dieses Schreibens zu begründen. Zwar bedürfen Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne der §§ 5 und 6 IFG berührt. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Begründung: Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Vergabe (Siehe …
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Konzepte der einzelnen Standorte für die Forschungsfabrik für Batteriezellen [#154226]; Hier: Aufforderung zur Begründung nach § 7 Abs. 1 S. 3 IFG [#154226]
Datum
21. Juli 2019 01:01
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Begründung: Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Vergabe (Siehe Auswahl von Presseartikeln). Damit die Öffentlichkeit die Vergabe besser verstehen kann und sich selbst ein Bild von den Bewerbern/Konzepten machen kann, ist eine Veröffentlichung der Konzepte im Sinne der Transparenz auch im Bezug auf den möglichen Interessenkonflikt der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, MdB zu prüfen. Auf Grund des öffentlichen Interesses möchte ich Sie auch darum bitten, von der Erhebung von Gebühren abzusehen (IFGGebV § 2 und IFG § 10 Abs. 2). Ich möchte noch darauf hinweisen, dass personenbezogene Daten und Geschäftsgeheimnisse/Betriebsgeheimnisse geschwärzt werden können. Auswahl von Presseartikeln: 1. https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/ulm/Nach-Absage-fuer-Batterieforschung,forschungsministerin-kommt-nach-ulm-100.html 2. https://www.swp.de/suedwesten/batterieforschung-karliczek-kommt-nach-ulm-wie-begruendet-sie-die-entscheidung-31823469.html 3. https://www.swp.de/wirtschaft/news/batterieforschung-ulm-baden-wuerttemberg-fordert-erklaerung-vom-bund-fuer-vergabe-nach-muenster-31765160.html 4. https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.batterieforschung-karliczek-bekommt-in-ulm-den-unmut-zu-spueren.049de7a8-4087-470e-93a8-e31d0ee4b586.html 5. https://www.n-tv.de/wirtschaft/Ignorierte-Karliczek-Expertenmeinung-article21155081.html 6. https://www.sueddeutsche.de/bildung/karliczek-batterieforschung-gruendungskommission-1.4532051 Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. Juli 2019 01:01
Status
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019
Datum
2. August 2019 17:13
Status
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Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18051/78 (2019) Bonn, den 02.08.2019 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 4.7.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Aufgrund des andauernden Drittbeteiligungsverfahrens gemäß § 8 IFG dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bei der Bereitstellung der umfangreichen Bewerbungsunterlagen aller Standorte bitte ich zu entschuldigen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Sichtung und ggf. Schwärzung der Emails und Dokumente zum Schutz personenbezogener Daten sowie im Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse den Verwaltungsaufwand einer kostenfreien einfachen Auskunft überschreitet. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage (Sichtung, ggf. Drittbeteiligungsverfahren sowie mögliche Schwärzung) wird voraussichtlich eine Gebühr in Höhe von ca. 400 Euro anfallen. Bitte teilen Sie mir bis zum 12.08.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannst…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019
Datum
5. August 2019 14:15
Status
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Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18051/78 (2019) Bonn, den 02.08.2019 Betreff: Zwischennachricht zu Ihrem Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 4.7.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Aufgrund des andauernden Drittbeteiligungsverfahrens gemäß § 8 IFG dauert die Bearbeitung derzeit noch an. Die Verzögerung bei der Bereitstellung der umfangreichen Bewerbungsunterlagen aller Standorte bitte ich zu entschuldigen. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Sichtung und ggf. Schwärzung der Emails und Dokumente zum Schutz personenbezogener Daten sowie im Hinblick auf Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse den Verwaltungsaufwand einer kostenfreien einfachen Auskunft überschreitet. Für die Bearbeitung Ihrer Anfrage (Sichtung, ggf. Drittbeteiligungsverfahren sowie mögliche Schwärzung) wird voraussichtlich eine Gebühr in Höhe von ca. 400 Euro anfallen. Bitte teilen Sie mir bis zum 12.08.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Diese E-Mail wurde bereits am Freitag, den 02.08.2019 an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> versandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226] Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte S…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226]
Datum
8. August 2019 15:33
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte Sie darum mir genauer darzulegen, wie sich die Kosten zusammensetzen. Es wäre hilfreich, wenn Sie mir mitteilen könntest, aus welchen einzelnen Dokumenten ein "Konzept" besteht und welche Standorte ein Konzept eingereicht haben. Auch wäre es hilfreich zu wissen, ob Geschäftsgeheimnisse eventuell auf einige wenige Dokumente begrenzt werden können. Ansonsten ist es mir leider nicht möglich einzuschätzen, wie ich meine Anfrage so konkretisieren kann, dass die Kosten reduziert werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226] Bundesministerium für Bildung und Forschu…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226]
Datum
16. August 2019 10:49
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18051/78 (2019) Bonn, den 16.08.2019 Betreff: Gebührenschätzung zu Ihrem IFG Antrag vom 4.7.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.08.2019. Die angeforderten Bewerbungsunterlagen umfassen 6 Standortkonzepte aus Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein (Umfang je Standort etwa 60 Seiten) inklusive Anlagen (Umfang variabel). Insgesamt umfassen die Unterlagen 2890 Seiten. Eine Eingrenzung innerhalb dieser Unterlagen hinsichtlich personenbezogener Daten und Betriebs-/Geschäftsgeheimnissen ist derzeit leider nicht möglich. In den Unterlagen können personenbezogene Daten Dritter (§ 5 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 IFG) enthalten sein. Daher wird derzeit ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG durchgeführt. Für die Durchführung des Drittbeteiligungsverfahren, die Sichtung der Unterlagen, Bewertung der Stellungnahmen und Prüfung auf Ausschlussgründe werden derzeit ca. 50 Arbeitsstunden im höheren Dienst geschätzt. Der dokumentierte Zeitaufwand wird anhand pauschalierter Stundensätze umgerechnet. Um eine proportionale Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner innerhalb des einschlägigen Gebührenrahmens sicherzustellen, wird der Gebührenrahmen wiederum gegliedert und der Antrag entsprechend des tatsächlichen Aufwands eingeordnet. Vor diesem Hintergrund dürfte der von der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 2.2 im Bereich von ca. 400 Euro betroffen sein. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich unter anderem nach dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand; insofern kann die Gebühr letztlich niedriger, aber auch höher - aber nicht höher als 500 Euro - ausfallen. Bitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund bis zum 22.08.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten, verändern oder zurückziehen wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226] Sehr geehrteAntragsteller/in 1. wäre die…
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Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226]
Datum
20. August 2019 02:45
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in 1. wäre die Herausgabe des Standortkonzepts von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern im Rahmen einer einfachen Auskunft möglich? 2. wäre die Herausgabe des Standortkonzepts von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg im Rahmen einer einfachen Auskunft möglich? 3. wäre die Herausgabe des Standortkonzepts von Nordrhein-Westfalen im Rahmen einer einfachen Auskunft möglich? In allen drei Fällen ohne Anlagen. Ich denke, dass dies den Prüfaufwand deutlich reduzieren sollte. Betreffend Gebühren möchte ich Sie auf folgendes Hinweisen: "Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Vergabe (Siehe Auswahl von Presseartikeln). Damit die Öffentlichkeit die Vergabe besser verstehen kann und sich selbst ein Bild von den Bewerbern/Konzepten machen kann, ist eine Veröffentlichung der Konzepte im Sinne der Transparenz auch im Bezug auf den möglichen Interessenkonflikt der Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, MdB zu prüfen. Auf Grund des öffentlichen Interesses möchte ich Sie auch darum bitten, von der Erhebung von Gebühren abzusehen (IFGGebV § 2 und IFG § 10 Abs. 2)." (Mail vom 21. Juli 2019 01:01 ) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226] Sehr geehrteAntragsteller/in leider sche…
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Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226]
Datum
19. September 2019 02:08
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider scheint meine Nachricht vom 20. August 2019 02:45 Uhr untergegangen zu sein. Ich möchte Sie daher darum bitten auf meine Nachricht vom 20. August zu antworten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226] Bundesministerium für Bildung und Forschu…
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226]
Datum
19. September 2019 19:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 523-18051/78 (2019) Bonn, den 19.09.2019 Betreff: Gebührenschätzung zu Ihrem IFG Antrag vom 4.7.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20.08.2019. Zwar ist die Herausgabe der unter 1-3 Ihrer E-Mail aufgeführten Standortkonzepte ohne Anlagen mit einem deutlich reduzierten Prüfaufwand möglich. Allerdings werden voraussichtlich auch bei einer Antragsreduzierung auf die Herausgabe nur eines Standortkonzeptes ohne Anlagen Gebühren anfallen. Auch in diesem Fall sind Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 IFG notwendig. Für die Durchführung der Drittbeteiligungsverfahren, die Sichtung der Unterlagen, Bewertung der Stellungnahmen und Prüfung auf Ausschlussgründe werden derzeit ca. 5 Arbeitsstunden im höheren Dienst pro Standortkonzept ohne Anlagen geschätzt. Der dokumentierte Zeitaufwand wird anhand pauschalierter Stundensätze umgerechnet. Um eine proportionale Gleichbehandlung aller Gebührenschuldner innerhalb des einschlägigen Gebührenrahmens sicherzustellen, wird der Gebührenrahmen wiederum gegliedert und der Antrag entsprechend des tatsächlichen Aufwands eingeordnet. Vor diesem Hintergrund dürfte der von der Informationsgebührenverordnung (IFG GebV) vorgesehene Gebührenrahmen Anlage A, Nummer 2.2 im Bereich von ca. 30 bis 100 Euro pro Standortkonzept ohne Anlagen betroffen sein. Die tatsächliche Gebührenhöhe richtet sich unter Berücksichtigung unter anderem des tatsächlichen Verwaltungsaufwands nach billigem Ermessen. Insofern kann die Gebühr letztlich niedriger, aber auch höher - aber nicht höher als 500 Euro - ausfallen. Bitte teilen Sie mir vor diesem Hintergrund mit, welche der in Ihrer E-Mail genannten Standortkonzepte Sie begehren, oder ob Sie Ihren ursprünglichen Antrag aufrechterhalten, verändern oder zurückziehen wollen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226]
Datum
19. September 2019 22:31
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Beantwortung meiner vieler Fragen. Hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Automatische Antwort: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226] Ich bin bis zum [geschw…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Automatische Antwort: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 04.07.2019 [#154226]
Datum
19. September 2019 22:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin bis zum [geschwärzt] (inkl.) nicht im Büro erreichbar. Bitte wenden Sie sich in wirklich dringenden Fällen an die Referatsleitung 523 (Tel.: 0228 9957 [geschwärzt], E-Mail: [geschwärzt])[geschwärzt]