Konzepte / Vorgaben zu der Kampagne Deutschland krempelt die Ärmel hoch

die Konzepte / Vorgaben zu der Kampagne Deutschland krempelt die Ärmel hoch für die Corona-Schutzimpfung zu.
Senden sie mir den kompletten Schriftverkehr zu, den es zur Vorbereitung des "Entwurf vom 25. November 2020" gegeben hat, mein Antrag beschränkt sich dabei nicht auf die Kommunikation mit der Agentur.
Desweitern bitte ich um Zusendung des letzten/aktuellen Entwurf der konzeptionellen Ausrichtung der Informations- und Aufklärungskampagne auch hier inklusive des kompletten Schriftverkehr zu, den es zur Vorbereitung des Entwurf gegeben hat.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    6. Februar 2022
  • Frist
    9. März 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Konzepte / Vo…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzepte / Vorgaben zu der Kampagne Deutschland krempelt die Ärmel hoch [#240155]
Datum
6. Februar 2022 20:43
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Konzepte / Vorgaben zu der Kampagne Deutschland krempelt die Ärmel hoch für die Corona-Schutzimpfung zu. Senden sie mir den kompletten Schriftverkehr zu, den es zur Vorbereitung des "Entwurf vom 25. November 2020" gegeben hat, mein Antrag beschränkt sich dabei nicht auf die Kommunikation mit der Agentur. Desweitern bitte ich um Zusendung des letzten/aktuellen Entwurf der konzeptionellen Ausrichtung der Informations- und Aufklärungskampagne auch hier inklusive des kompletten Schriftverkehr zu, den es zur Vorbereitung des Entwurf gegeben hat.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240155 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240155/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 IFG entscheidet die B…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Konzepte / Vorgaben zu der Kampagne Deutschland krempelt die Ärmel hoch [#240155]
Datum
3. Mai 2022 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 IFG entscheidet die Behörde über den Antrag auf Informationszugang, die zur Verfügung über die begehrten Informationen berechtigt ist. Die zentrale Zuständigkeit bezüglich der Maßnahmen zur Überwindung der derzeitigen Pandemie, welche auch die Informations- und Aufklärungskampagnen beinhaltet, liegt beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Die Kampagne „Deutschland krempelt die #Ärmel hoch“ ist eingebettet in die Informations- und Aufklärungsarbeit zum Coronavirus im Rahmen der Kampagne „Zusammen gegen Corona“ (https://www.zusammengegencorona.de), die federführend durch das BMG betreut wird. Für Informationen bzgl. des Entwurfs vom 25. November 2020 würden wir Sie ebenfalls bitten, sich an das BMG zu wenden. Mit freundlichen Grüßen