Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA)

Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA)

- Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle
- Liste der Prüfungen und Evaluierungen
- Datenschutzkonzept

entsprechend den Ausführungen der Senatskanzlei in der Drucksache 22/5102 der Hamburgischen Bürgerschaft

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    23. Juli 2021
  • Frist
    25. August 2021
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#225420]
Datum
23. Juli 2021 13:53
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) - Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle - Liste der Prüfungen und Evaluierungen - Datenschutzkonzept entsprechend den Ausführungen der Senatskanzlei in der Drucksache 22/5102 der Hamburgischen Bürgerschaft
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225420/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 23. Juli 2021. Beigefügt erhalten Sie eine Präsentat…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#225420]
Datum
13. August 2021 15:16
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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2,4 KB
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Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 23. Juli 2021. Beigefügt erhalten Sie eine Präsentation des Amtes ITD, die Robotic Process Automation konzeptionell beschreibt. Weitere Unterlagen zum Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle liegen hier nicht vor. Sofern im Amt ITD Unterlagen zu Prüfungen und Evaluierungen und zum Datenschutzkonzept im Kontext von Robotic Process Automation vorhanden sind, wären diese Dokumente zur Bearbeitung Ihres Antrags mit entsprechendem Zeitaufwand auf die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Bitte teilen Sie uns vor diesem Hintergrund mit, ob Sie Ihren Antrag auf Zugänglichmachung dieser Dokumente und teilen Sie uns in diesem Fall Ihre zustellfähige Anschrift mit, damit wir die ggf. anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Die Angabe Ihrer zustellfähigen Anschrift ist auch erforderlich, falls Ihr Antrag in Bezug auf diese Dokumente insgesamt abzulehnen sein sollte. Gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG bedarf die Ablehnung des Antrags eines rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheids. Nach kursorischer rechtlicher Prüfung kann nicht ausgeschlossen werden, dass hier eine oder mehrere gesetzliche Ausnahmen vorliegen, die einer Auskunftspflicht nach dem HmbTG dem Grunde nach entgegenstehen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die beigefügten Unterlagen sind in einem nicht lesbaren Dateiformat beigefügt. Ob …
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#225420]
Datum
15. August 2021 10:03
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die beigefügten Unterlagen sind in einem nicht lesbaren Dateiformat beigefügt. Ob Unterlagen vorhanden sind zum Datenschutzkonzept oder nicht und welchen Umfang diese haben, werden Sie sicher sagen können. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225420/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA)“ [#225420]
Datum
15. August 2021 10:05
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/225420/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das Amt hat hier Unterlagen in einem nicht lesbaren Format beigefügt. Zudem dürfte die Aussage, ob Unterlagen vorliegen und welchen Umfang diese haben eine normale Auskunft sein. Mit dem Wort "sofern" drückt das Amt aus, dass es hier auf Datenpishing aus ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 225420.pdf - 2021-08-13_1-image001.emz - 2021-08-13_1-image002.png - 2021-08-13_1-oledata.mso Anfragenr: 225420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225420/
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir haben festgestellt, dass durch einen technischen Fehler das Ihnen übersendete Dokument …
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#225420]
Datum
18. August 2021 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben festgestellt, dass durch einen technischen Fehler das Ihnen übersendete Dokument möglicherweise nicht ordnungsgemäß geöffnet werden kann. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen und senden Ihnen das unserer letzten Mail beigefügte Dokument heute erneut und in korrigiertem Format zu. Bezüglich Ihrer Nachfrage kommen wir mit separater Mail auf Sie zu. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
19. August 2021 09:31
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Nachfrage vom 15. August 2021. Ein Datenschutzkonzept zum Einsat…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#225420]
Datum
3. September 2021 16:11
Status
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Nachfrage vom 15. August 2021. Ein Datenschutzkonzept zum Einsatz von Robotic Process Automation liegt hier nicht vor. Solche Unterlagen sind bei unserem IT-Dienstleister Dataport AöR vorhanden, die wir Ihnen hiermit als auskunftspflichtige Stelle nennen (§ 11 Abs. 2 S. 3 HmbTG). Da die Ablehnung Ihres Antrags gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG einen rechtsmittelfähigen schriftlichen Bescheid erfordert, bitten wir zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen, sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf unsere Antwort vom 3. September 2021 und teilen ergänzend mit, dass al…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#225420]
Datum
29. Oktober 2021 13:26
Status
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf unsere Antwort vom 3. September 2021 und teilen ergänzend mit, dass als „Datenschutzkonzept“ das hier vorliegende Dokument „Risikoanalyse für die Einführung oder wesentliche Änderung eines IT-Verfahrens“ in Betracht kommt. Soweit Ihr Antrag auch auf die Zurverfügungstellung dieser Unterlage gerichtet sein sollte, wäre mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Sofern Ihr Antrag auf Zugänglichmachung des o.g. Dokuments gerichtet sein sollte, bitten wir daher um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift, damit wir die ggf. anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben mir eine zweiseitige PowerPoint zugesandt zu dem Thema Konzeption zum Ei…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#225420]
Datum
19. November 2021 18:22
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben mir eine zweiseitige PowerPoint zugesandt zu dem Thema Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) - Konzept und Auftrag der Überwachungsstelle - Liste der Prüfungen und Evaluierungen - Datenschutzkonzept Sie werden sicher schnell feststellen, dass die Fragen weder vollständig noch nach bestem WIssen und Gewissen beantwortet worden sind. Wenn die hamburgische Verwaltung so arbeitet, würde sie jeden Prozess, jedes Verfahren und jede Reputation verlieren durch zwei hingerotzte Seiten (entschuldigen SIe den Ausdruck, aber anders kann ich es nicht einschätzen). Ich darf daher bitten, mir die angeforderten Unterlagen zuzusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225420/
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, wir nehmen Bezug auf unsere Antwort vom 29. Oktober 2021 und teilen…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#225420]
Datum
3. Dezember 2021 10:44
Status
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, wir nehmen Bezug auf unsere Antwort vom 29. Oktober 2021 und teilen nach erneuter Prüfung mit, dass als Teil eines „Datenschutzkonzepts“ hier vorliegende Dokumente in Betracht kommen, die Sie im Einzelnen der folgenden Aufstellung entnehmen können. RPA Kurzvorstellung_ITD21 (6 Seiten) Checkliste für die Erstellung einer Risikoanalyse (9 Seiten) RPA_ergänzende Risikobetrachtung (2 Seiten) 03_Formular_Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit_RPA (22 Seiten) RPA (Robotic Process Automation) - Diagramm Systeminfrastruktur (3 Seiten) RPA (Robotic Process Automation) - RZ Betriebshandbuch - Kundenversion (16 Seiten) SLA Verfahrensinfrastruktur RZ_Teil B RPA Dataport (16 Seiten) Schutzbedarfsfeststellung KI-RPA (5 Seiten) Anlage - Definition Dataport Schutzbedarfskategorien (1 Seite) Risikoanalyse - Anlage Kreuzreferenztabelle (KI-RPA001) (Excel-Dokument, 2 Tabellenblätter) RPA (Robotic Process Automation) Einhaltung Industriestandards (1 Seite) RPA (Robotic Process Automation) - Erklärung der Betriebsbereitschaft (1 Seite) RPA (Robotic Process Automation) - BSI-Grundschutz-konformer Betrieb (1 Seite) Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (1 Seite) Protokollierungskonzept_RPA (14 Seiten) Redundanzkonzept_RPA (4 Seiten) Berechtigungskonzept_RPA (12 Seiten) Risikoanalyse (KI-RPA001-200-3) (17 Seiten) Checkliste für die Erstellung einer Risikoanalyse - Anlage zum hohen Schutzbedarf - DP (6 Seiten) Soweit Ihr Antrag auf die Zurverfügungstellung dieser Unterlagen gerichtet sein sollte, wäre mit entsprechendem Zeitaufwand jeweils die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Sofern Ihr Antrag auf Zugänglichmachung der o.g. Dokumente gerichtet sein sollte, bitten wir daher um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift, damit wir die ggf. anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Bitte beachten Sie: Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, die eben versandte Antwort wurde versehentlich versendet, anbei nun…
Von
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#225420]
Datum
3. Dezember 2021 11:09
Status
Guten Tag, Antragsteller/in Antragsteller/in, die eben versandte Antwort wurde versehentlich versendet, anbei nun die Antwort. Bitte entschuldigen Sie das Versehen. wir nehmen Bezug auf unsere Antwort vom 3. September 2021 und teilen ergänzend mit, dass als „Datenschutzkonzept“ das hier vorliegende Dokument „Risikoanalyse für die Einführung oder wesentliche Änderung eines IT-Verfahrens“ in Betracht kommt. Soweit Ihr Antrag auch auf die Zurverfügungstellung dieser Unterlage gerichtet sein sollte, wäre mit entsprechendem Zeitaufwand die Unbedenklichkeit der Zugänglichmachung zu prüfen. Daher würde gemäß § 13 Absatz 6 HmbTG eine Gebühr zu erheben sein. Die Höhe der Gebühr würde dem Gebührenrahmen in § 1 der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz i.V.m. der Anlage Nr. 1.3.1.2 entnommen werden, der zwischen 30 Euro und 500 Euro liegt. Sofern Ihr Antrag auf Zugänglichmachung des o.g. Dokuments gerichtet sein sollte, bitten wir daher um Mitteilung einer zustellfähigen Anschrift, damit wir die ggf. anfallende Gebühr in Rechnung stellen können. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Email. Ich bin immer wieder be…
An Amt für IT und Digitalisierung Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: Konzeption zum Einsatz von Robotic Process Automation (RPA) [#225420]
Datum
3. Dezember 2021 23:57
An
Amt für IT und Digitalisierung Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr Antragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Email. Ich bin immer wieder begeistert, dass sich zwei Abteilungsleitungen um die Beantwortung kümmern und die Management Attention wohl für die Transparenz doch sehr hoch ist. Dies ist positiv. Es ist nun interessant, dass Sie mir nach einem halben Jahr eine Liste von Dokumenten übermitteln, nachdem am 18.8.2021 (!!!) ausgeführt haben, weitere Unterlagen würden nicht vorliegen. Darf ich hier an die gesetzliche Wahrheitspflicht der öffentlichen Verwaltung erinnern?!? Und wäre nicht hier eine Entschuldigung für dieses "Versehen" angezeigt gewesen? Oder gilt diese hanseatische Tradition in der hamburgischen Verwaltung nicht mehr? Jetzt haben Sie eine lange Übersicht von Dokumenten geliefert. Nun wäre die Veröffentlichung - im Zweifel über das Transparenzportal - sinnvoll. Dies würde ich einmal anheim stellen und erwarte Ihre diesbezügliche Antwort ab, evtl. dann doch etwas zeitnaher als wieder erst nach einem halben Jahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225420 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225420/