Konzessionen und Betriebszeiten

Anfrage an: Noch nicht bekannt

Nach der Besprechung im Ortsamt Mitte/ÖV blieben zur Klärung folgende Fragen offen:
- Wer hat welche Konzessionen im Viertel?
- Wer darf Außengastronomie betreiben? Wie viele Plätze sind dabei jeweils erlaubt?
- Wer hat im Viertel über die in der Gaststättenverordnung geregelten Betriebs- und Sperrzeiten hinaus abweichende Ausnahmegenehmigungen und Auflagen? Mit welcher Begründung?

Da diese Informationen bei Ihnen elektronisch vorliegen bitte ich um Übersendung an mein Email-Account.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Dezember 2015
  • Frist
    29. Januar 2016
  • Kosten dieser Information:
    2500,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach …
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Konzessionen und Betriebszeiten [#12272]
Datum
28. Dezember 2015 11:56
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach der Besprechung im Ortsamt Mitte/ÖV blieben zur Klärung folgende Fragen offen: - Wer hat welche Konzessionen im Viertel? - Wer darf Außengastronomie betreiben? Wie viele Plätze sind dabei jeweils erlaubt? - Wer hat im Viertel über die in der Gaststättenverordnung geregelten Betriebs- und Sperrzeiten hinaus abweichende Ausnahmegenehmigungen und Auflagen? Mit welcher Begründung? Da diese Informationen bei Ihnen elektronisch vorliegen bitte ich um Übersendung an mein Email-Account.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
von Glahn, Sigrid (STADTAMT)
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG können wir leider mit Ihren Angaben n…
Von
Behörde
Betreff
WG: Konzessionen und Betriebszeiten [#12272]
Datum
13. Januar 2016 16:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihrem Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG können wir leider mit Ihren Angaben nicht bearbeiten. Um Ihnen mitteilen zu können, wer im Viertel eine Erlaubnis nach dem Bremischen Gaststättengesetz mit evtl. Auflagen hat, benötigen wir von Ihnen Angaben über die Gastronomie, entweder den Namen des Betreibers, die genaue postalische Anschrift oder den Namen des Lokals (über das Internet können wir dann in der Regel den Betreiber ausfindig machen). Die Gewerbetreibenden (Gastronomen) werden hier namentlich erfasst und sind nicht nach Gebieten aufgeteilt. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier elektronisch nicht vor und müssen aus den Einzelnen Betriebsakten genommen werden. Es könnten Ihnen die Erlaubnisse mit evtl. Auflagen als Kopie zur Verfügung gestellt werden. Gem. § 10 des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzen müssen Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung erhoben werden. Gemäß der Verordnung über Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz, hier: Anlage zu § 1 Abs. 1 (Kostenverzeichnis) entstehen Ihnen gem. Teil A Nr. 5 d Gebühren pro Erlaubnis in Höhe von 25,00 Euro plus Auslagen gem. Teil B in Höhe von 0,10 Euro pro Kopie. Wir erwarten nähere Angaben von Ihnen und werden dann selbstverständlich Ihre Fragen zu den Gaststättenbetreibern beantworten. Eine Auskunft zur Außengastronomie können Sie von uns nicht erhalten, da die Genehmigung der Freisitze durch den Senator für Umwelt, Bau und Verkehr erteilt wird. <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Sigrid von Glahn Freie Hansestadt Bremen Stadtamt Gaststättenangelegenheiten Stresemannstr. 48, 28207 Bremen Tel.: +49 421 361-6930; Fax: +49 421 496-6930 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.stadtamt.bremen.de<http://www.st… Denken Sie an die Umwelt - bevor Sie ausdrucken!
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verzichte erst einmal aufgrund der angedrohten Kosten auf eine Weiterbearbeitu…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Konzessionen und Betriebszeiten [#12272]
Datum
13. Januar 2016 19:24
An
Empfängername
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich verzichte erst einmal aufgrund der angedrohten Kosten auf eine Weiterbearbeitung Ihrerseits. Obwohl in Bebauungsplan 2283 von 2005 vorgeschrieben ist, dass jede weitere Gaststätte nur mit Sondergenehmigung errichtet werden darf gibt es bei Ihnen keine Statistik und damit auch keine Kontrolle darüber. Dies muss an anderer Stelle (Bausenator oder Parlament) geklärt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12272 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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von Glahn, Sigrid (STADTAMT)
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Sie richtig schreiben, liegt die Zuständigkeit beim Senator für Umwelt, Bau und V…
Von
Behörde
Betreff
AW: WG: Konzessionen und Betriebszeiten [#12272]
Datum
14. Januar 2016 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wie Sie richtig schreiben, liegt die Zuständigkeit beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Sigrid von Glahn Freie Hansestadt Bremen Stadtamt Gaststättenangelegenheiten Stresemannstr. 48, 28207 Bremen Tel.: +49 421 361-6930; Fax: +49 421 496-6930 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.stadtamt.bremen.de Denken Sie an die Umwelt - bevor Sie ausdrucken!