Konzessionsvertrag für AÜA

Den Konzessionsvertrag mit der Firma Siemens AG und Bosch Sicherheitssysteme GmbH über den Betrieb der AÜA (Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen, insbesondere Brandmeldeanlagen) der Stadt Lüdenscheid.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Februar 2019
  • Frist
    27. März 2019
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Oliver Königs
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Lüdenscheid Details
Von
Oliver Königs
Betreff
Konzessionsvertrag für AÜA [#59271]
Datum
25. Februar 2019 14:59
An
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Konzessionsvertrag mit der Firma Siemens AG und Bosch Sicherheitssysteme GmbH über den Betrieb der AÜA (Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen, insbesondere Brandmeldeanlagen) der Stadt Lüdenscheid.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Königs <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Königs
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Ihre Mail... Vielen Dank für Ihre Mitteilung an die zentrale E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-M…
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
Ihre Mail...
Datum
25. Februar 2019 14:59
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Mitteilung an die zentrale E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> der Stadtverwaltung Lüdenscheid. Ihre E-Mail wird an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß,
Oliver Königs
AW: Ihre Mail... [#59271] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Konzessionsvertrag f…
An Kommunalverwaltung Lüdenscheid Details
Von
Oliver Königs
Betreff
AW: Ihre Mail... [#59271]
Datum
27. März 2019 06:20
An
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Konzessionsvertrag für AÜA“ vom 25.02.2019 (#59271) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Königs Anfragenr: 59271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Ihre Mail... Vielen Dank für Ihre Mitteilung an die zentrale E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-M…
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
Ihre Mail...
Datum
27. März 2019 06:20
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Mitteilung an die zentrale E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> der Stadtverwaltung Lüdenscheid. Ihre E-Mail wird an die zuständige Stelle der Stadtverwaltung weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß,

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Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Anfragenr. 59271 Sehr geehrter Herr Königs, Ihre über die Online-Plattform "Fragdenstaat.de" gestellte …
Von
Kommunalverwaltung Lüdenscheid
Betreff
Anfragenr. 59271
Datum
16. April 2019 11:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Königs, Ihre über die Online-Plattform "Fragdenstaat.de" gestellte Anfrage Nr. 59271 nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW beantworte ich wie folgt: Die Stadt Lüdenscheid hat keine Konzessionsverträge mit den Firmen Siemens AG und Bosch Sicherheitssysteme GmbH über der Betrieb der AÜA abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen