Kooperation bei Kita "Leonardo"

In der Pressemitteilung der Stadt Gütersloh vom 02.01.2013 [1] wird eine Kooperation der Stadt mit der BGW und der von-Laer Stiftung beim Bau und Betrieb der Kindertagesstätte "Leonardo" eingegangen. Bitte senden sie mir eine Kopie des bei diesem Treffen unterzeichneten Vertrags zu.

[1] http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjEyMjY5.x4s?cid=4593

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    18. Januar 2013
  • Frist
    19. Februar 2013
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
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Betreff
Kooperation bei Kita "Leonardo"
Datum
18. Januar 2013 23:14
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Pressemitteilung der Stadt Gütersloh vom 02.01.2013 [1] wird eine Kooperation der Stadt mit der BGW und der von-Laer Stiftung beim Bau und Betrieb der Kindertagesstätte "Leonardo" eingegangen. Bitte senden sie mir eine Kopie des bei diesem Treffen unterzeichneten Vertrags zu. [1] http://www.guetersloh.de/Z3VldGVyc2xvaGQ0Y21zOjEyMjY5.x4s?cid=4593
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kooperation bei Kita "Leonardo"…
An Kommunalverwaltung Gütersloh Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kooperation bei Kita "Leonardo"
Datum
20. Februar 2013 05:49
An
Kommunalverwaltung Gütersloh
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kooperation bei Kita "Leonardo"" vom 18.01.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 5 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Gütersloh
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die mit dem Investor getroffene Vereinbarung enthält Angaben zu den beidersei…
Von
Kommunalverwaltung Gütersloh
Betreff
Kooperation bei Kita "Leonardo" - Ihre Anfrage vom 18.01.2013
Datum
21. Februar 2013 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die mit dem Investor getroffene Vereinbarung enthält Angaben zu den beiderseitigen Rechten und Pflichten sowie zum konkreten Vertragsgegenstand. Ferner werden die Geltungsdauer und die Möglichkeiten zur Vertragsbeendigung festgelegt. Es handelt sich mithin um Daten, die den Investor in seiner gewerblichen Tätigkeit betreffen und somit als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis zu betrachten sind, die einen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz erfahren. Eine Weitergabe der Daten kann daher keinesfalls ohne eine entsprechende Einwilligung des Investors erfolgen, die mir aber bislang nicht vorliegt. Mit Ihrer Erinnerung haben Sie zudem erstmalig Ihre Identität (Angabe Ihrer Anschrift) mir gegenüber offenbart. Bevor ich von hier in eine Abwägung zwischen den schützenswerten Interessen meines Vertragspartners und dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit an Einzelheiten der getroffenen vertraglichen Regelung einsteige, bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Gründe Sie zu dieser Anfrage bewogen haben. Mit freundlichen Grüßen Roland Thiesbrummel Stadt Gütersloh Fachbereich Jugend und Bildung Eickhoffstraße 38 33330 Gütersloh Tel.: 05241 / 82-2289 Fax: 05241 / 82-3391 E-mail: <<E-Mailadresse>>