Kooperation der Christian-Albrechts-Universität mit der Bundeswehr

a) Welche Einrichtungen der CAU kooperieren aktuell mit der Bundeswehr? In welcher Form (Beauftragung durch die Bundeswehr, Mitarbeit, Forschungsprojekte etc.)?
b) Vertragsunterlagen zwischen der CAU und der Bundeswehr, auf denen die Kooperationen basieren.
c) Welche Zuwendungen erhält die CAU von der Bundeswehr (Material, Gelder)?
d) Gibt es Studierende, Lehrende, sonstige Universitätsangehörige, die der Bundeswehr zugeordnet werden können? Wenn ja, wieviele sind es und welchen universitären Einrichtungen gehören sie an?
e) Gibt es Dokumente, die den Standpunkt der CAU zur Zivilklausel belegen? Wenn ja, senden Sie sie mir bitte zu.
f) sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe, Video- und Tonaufnahmen usw.) zwischen der Christian-Albrechts-Universität Kiel und der Bundeswehr seit 2013 bis heute.

Für Ihre Mühen danke ich Ihnen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. September 2016
  • Frist
    12. Oktober 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: a) Welche …
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation der Christian-Albrechts-Universität mit der Bundeswehr [#17827]
Datum
12. September 2016 11:47
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
a) Welche Einrichtungen der CAU kooperieren aktuell mit der Bundeswehr? In welcher Form (Beauftragung durch die Bundeswehr, Mitarbeit, Forschungsprojekte etc.)? b) Vertragsunterlagen zwischen der CAU und der Bundeswehr, auf denen die Kooperationen basieren. c) Welche Zuwendungen erhält die CAU von der Bundeswehr (Material, Gelder)? d) Gibt es Studierende, Lehrende, sonstige Universitätsangehörige, die der Bundeswehr zugeordnet werden können? Wenn ja, wieviele sind es und welchen universitären Einrichtungen gehören sie an? e) Gibt es Dokumente, die den Standpunkt der CAU zur Zivilklausel belegen? Wenn ja, senden Sie sie mir bitte zu. f) sämtliche Kommunikation (Protokolle, E-Mail-Verkehr, Briefe, Video- und Tonaufnahmen usw.) zwischen der Christian-Albrechts-Universität Kiel und der Bundeswehr seit 2013 bis heute. Für Ihre Mühen danke ich Ihnen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen, und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem IZG-SH. Wir werde…
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
Kooperation der Christian-Albrechts-Universität mit der Bundeswehr
Datum
22. September 2016 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer o.g. Anfrage nach dem IZG-SH. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne komme ich zunächst auf Ihre Fragen d) und e) zurück: zu Frage d) Es wird von …
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
Kooperation der Christian-Albrechts-Universität mit der Bundeswehr
Datum
7. Oktober 2016 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in gerne komme ich zunächst auf Ihre Fragen d) und e) zurück: zu Frage d) Es wird von der Universität nicht erfasst, ob Studierende, Lehrende und sonstige Universitätsangehörige der Bundeswehr zugeordnet sind. Daher können wir diese Frage leider nicht beantworten. zu Frage e) Der Senat und das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität hat sich am 20.05.2013 eine Leitlinie zur „Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken“ gegeben, die Sie hier finden: http://www.uni-kiel.de/gf-praesidium/de/recht/interne-richtlinien/forschungsfreiheit-und-forschungsrisiken.pdf Für die Beantwortung der übrigen Fragen benötige ich folgende Präzisierungen gem. § 4 Absatz 2 Satz 2 IZG-SH von Ihnen, da die Anfragen zu unbestimmt sind: Zu Frage a) und b) Welche Art von Kooperationen meinen Sie? Bezieht sich Ihre Frage lediglich auf Kooperationen im Bereich der Auftragsforschung? Zu Frage b) Für welchen Zeitraum sollen die Angaben erfolgen? Zu Frage c) Für welchen Zeitraum erfragen Sie die Arten der Zuwendungen der Bundeswehr an die CAU? Zu Frage f) Bezieht sich Ihre Anfrage auf die Frage a) und damit bestimmte Kooperationen? Geht es Ihnen um die Kommunikation der Universitätsverwaltung oder bezieht sich Ihre Anfrage auf sämtliche Kommunikation aller Wissenschaftler der Universität? Gebühren und Auslagen Die obige Beantwortung der Fragen d) und e) erfolgt nach Ziffer 1.1 der Anlage zu § 1 (1) IZG-SH-Kosten VO gebührenfrei. Für die Beantwortung der übrigen Fragen entstehen Gebühren und gegebenenfalls Auslagen nach der Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein wie folgt: Der die Kostenpflicht auslösende Aufwand umfasst in diesem Fall nicht nur die Bescheidung des Antrags. Die von Ihnen gewünschten Daten müssen von Mitarbeitern der Universität erst – soweit sie nicht zentral vorliegen – an allen Einrichtungen der Universität abgefragt und dann zusammengestellt und in jedem Einzelfall auf das Vorliegen der gesetzlichen Ausnahmetatbestände geprüft werden, die einer Offenlegung entgegen stehen können. Zudem muss geprüft werden, ob Ihr Informationsbegehren auch Informationen betrifft oder betreffen kann, die die Universität von Dritten erreicht haben, da diese dann vor einer etwaigen Herausgabe zu beteiligen wären, falls der Antrag hinsichtlich einzelner Informationen nicht bereits nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 IZG-SH abzulehnen wäre. Die Höhe der Gebühren ist in diesen Fällen außergewöhnlich aufwändiger Maßnahmen gem. 1.3 der Anlage zu §1 IZG-SH-Kosten VO auf 500,- EUR beschränkt. Sollten die von Ihnen präzisierten Anfragen zu einer erheblichen Beschränkung des Prüfungsumfangs und führen und daher einen deutlich verringerten Arbeitsaufwand notwendig machen, kann dies zu einer Verringerung der Kosten führen. Aufgrund des zu erwartenden großen Arbeitsaufwands wird die Auskunftsfrist auf 2 Monate ab Eingang der präzisierten Fragestellung verlängert, § 5 Abs. 2 Satz 2 IZG-SH. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Präsidium der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel, Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich oder zur Niederschrift erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Der Übersichtlichkeit halber unterteile ich…
An Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kooperation der Christian-Albrechts-Universität mit der Bundeswehr [#17827]
Datum
10. Oktober 2016 15:08
An
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort. Der Übersichtlichkeit halber unterteile ich meine Antworten/Fragen wieder und bitte die unpersönliche Form zu verzeihen: Zu a) Ich möchte wissen, welche Institutionen der CAU mit der Bundeswehr in welchen Projekten kooperieren. Seien es Auftragsforschungen, die von Seiten der Bundeswehr ergehen oder auch Projekte, in denen die CAU oder ihre Institutionen an die Bundeswehr herangetreten sind. Dabei würden mir bspw. folgende Angaben genügen: Name der beteiligten Institution der CAU, Name der beteiligten Institution der Bundeswehr, Zeitraum (Beginn und Ende), Name des Projektes, kurze Beschreibung des Inhaltes und des Ziels des Projektes, vorgesehene Ausgaben von Seiten der CAU. Unabhängig davon: Kann es andere Kooperationsformen geben, wie Sie es andeuten? Zu b) und c) Die Anfrage und alle Teilfragen beziehen sich auf alle begonnenden und laufenden Kooperationen seit 2014. Zu e) Das Dokument lässt keinen direkten Bezug der CAU zur Zivilklausel erkennen. Es ist auch nicht enthalten, ob die CAU mit (zivil-)militärischen Institutionen Kooperationen ein- oder ausschließt. Gibt es andere Dokumente, die den Standpunkt der CAU zur Zivilklausel verdeutlichen? Zu f) Die Anfrage bezieht sich auf die laufenden und auf zukünftig geplante Kooperationen, sofern bereits Kommunikation (in Form von Protokollen, E-Mail-Verkehr, Briefe, Video- und Tonaufnahmen usw.) existiert. Der Zeitraum sollte einheitlich sein und daher ab 2014 (siehe Zu b) und c)) umfassen. Ich möchte verdeutlichen, dass es mir nicht um Einzelpersonen geht, sondern nur um die beteiligten Institutionen. Ich danke Ihnen für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen G. Antragsteller/in Anfragenr: 17827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Präzisierung Ihrer Anfragen. Zu Frage e) nehmen wir wie folgt erg…
Von
Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Betreff
Kooperation der Christian-Albrechts-Universität mit der Bundeswehr
Datum
15. November 2016 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Präzisierung Ihrer Anfragen. Zu Frage e) nehmen wir wie folgt ergänzend Stellung: Das schleswig-holsteinische Hochschulgesetz eröffnet in seiner neuesten Fassung vom 05. Februar 2016 in § 3 Abs. 9 HSG die Möglichkeit, in der Verfassung der Hochschule eine freiwillige Selbstverpflichtung festzuschreiben, die ein Streben der Hochschule auf eine friedliche und zivile Entwicklung der Gesellschaft verankert. Bereits seit ihrer Gründung trägt die Universität den Ausspruch "Pax Optima Rerum" ("Frieden ist das höchste Gut") in ihrem Siegel und fühlt sich daher in besonderer Weise verpflichtet, einen verantwortungsvollen Umgang mit Forschung und Forschungsrisiken sicherzustellen. Die Einführung einer Zivilklausel kann sicherlich als ein möglicher Weg betrachtet werden, einen friedvollen Umgang mit Forschung zu befördern. Die Engführung der Zivilklausel auf „militärische Forschung“ lässt jedoch die Dual Use-Problematik in anderen Forschungsbereichen wie etwa der Biotechnologie unberücksichtigt. Die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel hat daher einen anderen Weg einer Selbstverpflichtung eingeschlagen: Sie hat (a) eine Leitlinie zu Forschungsfreiheit und Forschungsrisiken verabschiedet, (b) eine Ethik-Kommission eingesetzt, die von allen Forscher*innen der CAU zu jeglichen Fragen der Forschungsethik angerufen werden kann, und (c) ein Seminarangebot für Neuberufene Professor*innen zur Forschungsethik in ihr regelmäßiges Weiterbildungsprogramm aufgenommen. Da für die Beantwortung Ihrer weiteren Fragen – wie bereits in der letzten E-Mail ausgeführt – eine Gebühr von der Universität nach dem IZG-SH erhoben wird, benötige ich von Ihnen eine Rechnungsadresse und die Bestätigung, dass Sie eine gebührenpflichtige Anfrage an die Universität stellen. Mit freundlichen Grüßen