Kooperation der Kölner Polizei mit der Kämmerei der Stadt Köln
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte Sie mir zu folgenden Sachverhalt Auskunft zu erteilen:
Im Verlauf des Jahres 2019 begleitete "Der Spiegel" eine Dienstgruppe der Fahrradstaffel der Kölner Polizei und im dessen Verlauf auch Beamte Vollstreckungsabteilung der Kämmerei der Stadt Köln. In diesem Video: https://youtu.be/f5X1bagf3Lo?t=84 wird dargestellt, dass die Kölner Polizei Abfragen bei der Kämmerei über etwaige Forderungen durchführt.
In diesem Video: https://youtu.be/ZdxaTIFfnok tritt häufiger der Beamte Gerd Steiner mit seinen Äußerungen auf, "das Fahrzeugtyp, das ist ein typisches Schuldnerfahrzeug"; "Gucken Sie wat der für ein Auto fährt. Schuldner von uns aber grade vor kurzem bezahlt. Knapp daneben! Aber der Blick war Richtig."
Ich frage Sie als Aufsichtsbehörde der Landespolizei Nordrhein-Westfalen, nach welcher Rechtsgrundlage die Kölner Polizei Abfragen bei der Kämmerei der Stadt Köln durchführen darf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage abgelehnt
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Datum17. April 2020
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19. Mai 2020
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