Kooperation mit bettermarks im Rahmen der Niedersächsischen Bildungscloud

Nach Informationen des Hasso-Plattner-Instituts wurden Angebote/Services der bettermarks GmbH in die Niedersächsische Bildungscloud integriert: https://blog.hpi-schul-cloud.de/mathematik-tool-bettermarks-ab-sofort-in-der-niedersachsischen-bildungscloud-verfugbar/

"Das Programm analysiert die Eingaben der Schüler:innen, erkennt richtige Ansätze und findet systematische Fehler. Eine direkte Rückmeldung durch konstruktive Hilfestellungen und detaillierte Lösungswege ermöglicht es, die Fehler nachzuvollziehen, zu korrigieren und Anforderungen sinnvoll zu wiederholen. Auf diese Weise verhilft das System Schüler:innen zu besseren Leistungen in Mathematik und bietet Lehrkräften ein Instrument, mit dem sie ihren Unterricht individualisieren können. Sie erhalten automatisch einen Überblick über alle Aktivitäten sowie detaillierte Ergebnisse und können Probleme bei der Erarbeitung des Lehrstoffs sowohl auf Klassenebene als auch bei einzelnen Schüler:innen Schülern erkennen."

Damit findet offenbar eine nicht unerhebliche Kontrolle der Leistung und des Verhaltens der Schüler*innen statt. Beeinflusst werden soll dadurch ebenfalls die Leistung und das Verhalten der Lehrkräfte.

1) Wann wurde diese Integration von wem und wie beschlossen beschlossen? Mit der Bitte um Einsicht in Kooperationsverträge, Absprachen, Leistungsvereinbarungen oder sonstiges.
2) Welche Kosten entstehen auf staatlicher Seite wem dabei?
3) Gab es im Vorfeld Erörterungen, Vereinbarungen, Dienstvereinbarungen oder ähnliches mit zuständigen Personalräten, denen damit eine neue technologische Methode für ihre Arbeit bereitgestellt wird? Welche Personalräte (auf welchen Ebenen) waren wann beteiligt?
4) Besitzt das Kultusministerium Einblick und/oder Kenntnisse in/von die/der Technologie, Algorithmen, Rechenmethoden oder ähnlichem, die seitens der bettermarks GmbH auf die pseudonymisierten Leistungs- und Verhaltensdaten von Schüler*innen in der oben abstrakt beschriebenen Weise bzw. zu beschriebenen Zweck angewendet werden? Mit der Bitte um Transparenz über diesen Kenntnisstand des Ministeriums.
5) Welche Kontroll- und/oder Korrekturmöglichkeiten besitzt das Ministerium über die übermittelten als auch die seitens der bettermarks gegenüber den Schüler*innen und Lehrkräften zurück übermittelten Daten?

In Kenntnis eines nicht vorhandenen Informationsfreiheitsgesetzes ist ein nicht unwesentliches Ansinnen dieser Anfrage, herauszufinden, ob und in welchem Umfang das Niedersächsische Kultusministerium auf Anfrage Transparenz zu solchen grundlegenden, technologischen Veränderungen und Implikationen im Schul- und Bildungswesen zu geben bereit ist. Bzw. ob und in welchem Umfang es für Bürger*innen und/oder Betroffene (Schüler*innen und Lehrkräfte) möglich ist, diese zu erhalten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. Februar 2021
  • Frist
    17. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Informationen des Hasso-…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation mit bettermarks im Rahmen der Niedersächsischen Bildungscloud [#212595]
Datum
13. Februar 2021 18:53
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Informationen des Hasso-Plattner-Instituts wurden Angebote/Services der bettermarks GmbH in die Niedersächsische Bildungscloud integriert: https://blog.hpi-schul-cloud.de/mathematik-tool-bettermarks-ab-sofort-in-der-niedersachsischen-bildungscloud-verfugbar/ "Das Programm analysiert die Eingaben der Schüler:innen, erkennt richtige Ansätze und findet systematische Fehler. Eine direkte Rückmeldung durch konstruktive Hilfestellungen und detaillierte Lösungswege ermöglicht es, die Fehler nachzuvollziehen, zu korrigieren und Anforderungen sinnvoll zu wiederholen. Auf diese Weise verhilft das System Schüler:innen zu besseren Leistungen in Mathematik und bietet Lehrkräften ein Instrument, mit dem sie ihren Unterricht individualisieren können. Sie erhalten automatisch einen Überblick über alle Aktivitäten sowie detaillierte Ergebnisse und können Probleme bei der Erarbeitung des Lehrstoffs sowohl auf Klassenebene als auch bei einzelnen Schüler:innen Schülern erkennen." Damit findet offenbar eine nicht unerhebliche Kontrolle der Leistung und des Verhaltens der Schüler*innen statt. Beeinflusst werden soll dadurch ebenfalls die Leistung und das Verhalten der Lehrkräfte. 1) Wann wurde diese Integration von wem und wie beschlossen beschlossen? Mit der Bitte um Einsicht in Kooperationsverträge, Absprachen, Leistungsvereinbarungen oder sonstiges. 2) Welche Kosten entstehen auf staatlicher Seite wem dabei? 3) Gab es im Vorfeld Erörterungen, Vereinbarungen, Dienstvereinbarungen oder ähnliches mit zuständigen Personalräten, denen damit eine neue technologische Methode für ihre Arbeit bereitgestellt wird? Welche Personalräte (auf welchen Ebenen) waren wann beteiligt? 4) Besitzt das Kultusministerium Einblick und/oder Kenntnisse in/von die/der Technologie, Algorithmen, Rechenmethoden oder ähnlichem, die seitens der bettermarks GmbH auf die pseudonymisierten Leistungs- und Verhaltensdaten von Schüler*innen in der oben abstrakt beschriebenen Weise bzw. zu beschriebenen Zweck angewendet werden? Mit der Bitte um Transparenz über diesen Kenntnisstand des Ministeriums. 5) Welche Kontroll- und/oder Korrekturmöglichkeiten besitzt das Ministerium über die übermittelten als auch die seitens der bettermarks gegenüber den Schüler*innen und Lehrkräften zurück übermittelten Daten? In Kenntnis eines nicht vorhandenen Informationsfreiheitsgesetzes ist ein nicht unwesentliches Ansinnen dieser Anfrage, herauszufinden, ob und in welchem Umfang das Niedersächsische Kultusministerium auf Anfrage Transparenz zu solchen grundlegenden, technologischen Veränderungen und Implikationen im Schul- und Bildungswesen zu geben bereit ist. Bzw. ob und in welchem Umfang es für Bürger*innen und/oder Betroffene (Schüler*innen und Lehrkräfte) möglich ist, diese zu erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212595/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Sehr Antragsteller/in Ihrer Bitte nach Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit dem u. g. Anliegen kann ic…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
WG: Kooperation mit bettermarks im Rahmen der Niedersächsischen Bildungscloud [#212595]
Datum
22. Februar 2021 12:53
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihrer Bitte nach Zusendung von Informationen im Zusammenhang mit dem u. g. Anliegen kann ich mangels Vorliegen einer Rechtsgrundlage nicht entsprechen. In Niedersachsen gibt es weder ein Transparenzgesetz, noch ein Informationsfreiheitsgesetz, auf das Sie Ihr Begehren stützen könnten. Auch die von Ihnen zitierten Regelungen des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes sowie des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen sind nicht einschlägig. Herzliche Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen dank für die Rückmeldung. Die Problematik einer fehlenden Rechtsgrundlage me…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Kooperation mit bettermarks im Rahmen der Niedersächsischen Bildungscloud [#212595]
Datum
22. Februar 2021 13:48
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen dank für die Rückmeldung. Die Problematik einer fehlenden Rechtsgrundlage meiner Anfrage in Form eines fehlenden Transparenzgesetzes in Niedersachsen hatte ich ja bereits selber ausgeführt. Ebenso habe ich formuliert, dass es primär darum geht, ob das Ministerium auf Bürgeranfrage bereit ist, diese Informationen und Hintergründe transparent zu machen. Nun verweisen Sie ausschließlich auf die mangelnde Rechtsgrundlage. Gehe ich nun richtig in der Annahme, dass das Niedersachsische Kultusministerium in dieser Angelegenheit auch abseits von entsprechenden Gesetzen zur Transparenz zu dieser Transparenz gegenüber Bürgern nicht bereit ist? Nur, weil man zu etwas nicht verpflichtet ist, heißt das ja nicht, dass man es nicht machen darf/muss/kann. Transparenz könnten Sie - wenn dazu ein Verständnis im Ministerium bestünde - auch abseits von gesetzlicher Verpflichtung herstellen. Sollte ich keine weitere Antwort in den nächsten 14 Tagen erhalten, gehe ich davon aus, dass das Ministerium hinsichtlich der Integration des kommerziellen Anbieters in die eigene staatliche Infrastruktur keine Transparenzbereitschaft hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212595/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>