Kooperation mit bettermarks im Rahmen der Niedersächsischen Bildungscloud
Nach Informationen des Hasso-Plattner-Instituts wurden Angebote/Services der bettermarks GmbH in die Niedersächsische Bildungscloud integriert: https://blog.hpi-schul-cloud.de/mathematik-tool-bettermarks-ab-sofort-in-der-niedersachsischen-bildungscloud-verfugbar/
"Das Programm analysiert die Eingaben der Schüler:innen, erkennt richtige Ansätze und findet systematische Fehler. Eine direkte Rückmeldung durch konstruktive Hilfestellungen und detaillierte Lösungswege ermöglicht es, die Fehler nachzuvollziehen, zu korrigieren und Anforderungen sinnvoll zu wiederholen. Auf diese Weise verhilft das System Schüler:innen zu besseren Leistungen in Mathematik und bietet Lehrkräften ein Instrument, mit dem sie ihren Unterricht individualisieren können. Sie erhalten automatisch einen Überblick über alle Aktivitäten sowie detaillierte Ergebnisse und können Probleme bei der Erarbeitung des Lehrstoffs sowohl auf Klassenebene als auch bei einzelnen Schüler:innen Schülern erkennen."
Damit findet offenbar eine nicht unerhebliche Kontrolle der Leistung und des Verhaltens der Schüler*innen statt. Beeinflusst werden soll dadurch ebenfalls die Leistung und das Verhalten der Lehrkräfte.
1) Wann wurde diese Integration von wem und wie beschlossen beschlossen? Mit der Bitte um Einsicht in Kooperationsverträge, Absprachen, Leistungsvereinbarungen oder sonstiges.
2) Welche Kosten entstehen auf staatlicher Seite wem dabei?
3) Gab es im Vorfeld Erörterungen, Vereinbarungen, Dienstvereinbarungen oder ähnliches mit zuständigen Personalräten, denen damit eine neue technologische Methode für ihre Arbeit bereitgestellt wird? Welche Personalräte (auf welchen Ebenen) waren wann beteiligt?
4) Besitzt das Kultusministerium Einblick und/oder Kenntnisse in/von die/der Technologie, Algorithmen, Rechenmethoden oder ähnlichem, die seitens der bettermarks GmbH auf die pseudonymisierten Leistungs- und Verhaltensdaten von Schüler*innen in der oben abstrakt beschriebenen Weise bzw. zu beschriebenen Zweck angewendet werden? Mit der Bitte um Transparenz über diesen Kenntnisstand des Ministeriums.
5) Welche Kontroll- und/oder Korrekturmöglichkeiten besitzt das Ministerium über die übermittelten als auch die seitens der bettermarks gegenüber den Schüler*innen und Lehrkräften zurück übermittelten Daten?
In Kenntnis eines nicht vorhandenen Informationsfreiheitsgesetzes ist ein nicht unwesentliches Ansinnen dieser Anfrage, herauszufinden, ob und in welchem Umfang das Niedersächsische Kultusministerium auf Anfrage Transparenz zu solchen grundlegenden, technologischen Veränderungen und Implikationen im Schul- und Bildungswesen zu geben bereit ist. Bzw. ob und in welchem Umfang es für Bürger*innen und/oder Betroffene (Schüler*innen und Lehrkräfte) möglich ist, diese zu erhalten.
Anfrage abgelehnt
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Datum13. Februar 2021
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17. März 2021
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