Kooperation mit chilenischen Polizeibehörden
Dokumente betreffend der Kooperationen deutscher Behörden bezüglich der Modernisierung der chilenischen Polizei. Dies insbesondere im Zusammenhang von Besuchen deutscher Delegationen in Chile ab November 2019.
Insbesondere bitte ich um Einsicht in folgende Dokumente:
- Terminplanungen betreffend der Besuche deutscher Delegationen in Chile, die Aufschluss über Programmpunkte und getroffene Personen vor Ort geben,
- verwendete Präsentationen im Rahmen der Besuche,
- Nachrichtenverkehr zwischen den deutschen Behörden bezüglich Planung und Ausführung der Besuche im Dezember und Februar,
- Nachrichtenverkehr zwischen den deutschen Behörden bezüglich der Planung weiterer Besuche in Chile und
- Protokolle aus den getätigten Treffen in Chile, sowie Verträge, die in dem oben erwähnten Zusammenhang von deutschen Behörden unterschrieben wurden.
Gerne weise ich Sie darauf hin, dass ich im Wissen bin, dass Sie am 27. April 2020 eine ähnliche Anfrage mit Bezug auf § 3 des IFG abgelehnt haben. Dies insbesondere in Bezug auf "selbstkritisch reflektierte Belangen", die die Beziehung beider Staaten gefährden könnten.
Allerdings bin ich der Meinung, dass dieses Argument nicht ausreicht um diesen Antrag vollständig abzulehnen. Nicht alle eingeforderten Dokumente könnten solche Passagen beinhalten. Außerdem weise ich Sie gerne darauf hin, dass das Auswärtige Amt in Bezug auf Chile am 17.03.2020 einem Gesuch zur Einsicht in die Lageberichte vor Ort teilweise stattgegeben hat. Einzelne Stellen, die im Bezug auf § 3 des IFG nicht veröffentlicht werden konnten, wurden geschwärzt.
Daher bitte ich Sie, diesem Antrag zumindest teilweise stattzugeben. Eine vollständige Ablehnung des Gesuch ersehe ich als nicht gerechtfertigt.
Anfrage abgelehnt
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Datum2. Januar 2021
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6. Februar 2021
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