Kooperation mit dem französischen Conseil constitutionnel

Wie viele Besuche bzw. Versammlungen gab es 2012 zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem französichen Conseil constitutionnel ?
Wurden besondere Themen bei diesen Versammlungen behandelt ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2013
  • Frist
    5. Juli 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Besuch…
An Bundesverfassungsgericht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation mit dem französischen Conseil constitutionnel
Datum
3. Juni 2013 12:29
An
Bundesverfassungsgericht
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Besuche bzw. Versammlungen gab es 2012 zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem französichen Conseil constitutionnel ? Wurden besondere Themen bei diesen Versammlungen behandelt ?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesverfassungsgericht
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg…
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
autoreply toKooperation mit dem französischen Conseil constitutionnel
Datum
3. Juni 2013 12:36
Status
Warte auf Antwort
Wichtiger Hinweis: Ihre E-Mail ist beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe eingegangen. Dieser Kommunikationsweg steht ausschliesslich fuer Verwaltungsangelegenheiten zur Verfuegung. Es wird darauf hingewiesen, dass mit diesem Kommunikationsmittel Verfahrensantraege oder Schriftsaetze nicht rechtswirksam eingereicht werden koennen. Sollte Ihre Nachricht einen entsprechenden Schriftsatz beinhalten, ist eine Wiederholung der Uebermittlung mittels Telefax (Nr.: 0721-9101382) oder auf dem Postwege unbedingt erforderlich. Sonstige Anfragen und andere Anschreiben per E-Mail koennen nur bei Angabe einer postalischen Adresse beantwortet werden. Dies ist eine automatisch erstellte Rueckantwort.

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Bundesverfassungsgericht
Anfrage an das Bundesverfassungsgericht - Kooperation mit dem französischen Conseil Constitutionnel Sehr geehrter …
Von
Bundesverfassungsgericht
Betreff
Anfrage an das Bundesverfassungsgericht - Kooperation mit dem französischen Conseil Constitutionnel
Datum
5. Juni 2013 09:46
Status
Anfrage erfolgreich
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, für Ihre E-Mail-Nachricht vom 3. Juni 2013 und Ihr Interesse am Bundesverfassungsgericht danken wir Ihnen. Zur Ihrer Anfrage kann ich Ihnen mitteilen, dass es im Jahre 2012 keine Treffen zwischen dem Bundesverfassungsgericht und dem Conseil Constitutionnel gab. Mit freundlichen Grüßen Margret Böckel