Kooperation mit dem Sudan

Ich habe vor kurzem gelesen, dass die Bundesregierung 35 Millionen Euro in die Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan investiert:

"Das BMZ investiert für die Bekämpfung von Fluchtursachen im Sudan insgesamt 35 Millionen Euro und arbeitet eng mit den vor Ort tätigen Hilfsprogrammen der Vereinten Nationen zusammen." http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/maerz/160303_pm_019_Ausbildungsinitiative-fuer-Fluechtlinge-im-Sudan/index.html

Mich interessiert, an wen diese 35 Millionen Euro Steuergelder geflossen sind? Wer ist Projektpartner? Die sudanesische Regierung und staatliche Stellen oder zivilgesellschaftliche Akteure? Wie stellen Sie sicher, dass die Gelder nicht an das Regime des Sudans gelangen und hinterzogen werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Dezember 2016
  • Frist
    24. Januar 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich habe vor kur…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation mit dem Sudan [#19643]
Datum
23. Dezember 2016 10:21
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe vor kurzem gelesen, dass die Bundesregierung 35 Millionen Euro in die Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan investiert: "Das BMZ investiert für die Bekämpfung von Fluchtursachen im Sudan insgesamt 35 Millionen Euro und arbeitet eng mit den vor Ort tätigen Hilfsprogrammen der Vereinten Nationen zusammen." http://www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2016/maerz/160303_pm_019_Ausbildungsinitiative-fuer-Fluechtlinge-im-Sudan/index.html Mich interessiert, an wen diese 35 Millionen Euro Steuergelder geflossen sind? Wer ist Projektpartner? Die sudanesische Regierung und staatliche Stellen oder zivilgesellschaftliche Akteure? Wie stellen Sie sicher, dass die Gelder nicht an das Regime des Sudans gelangen und hinterzogen werden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Eingansbestätigung zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.12.2016 [#19643] Z14 O4010-0284/01 Sehr geehrtAntragsteller/in h…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Eingansbestätigung zu Ihrem IFG-Antrag vom 23.12.2016 [#19643]
Datum
3. Januar 2017 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Z14 O4010-0284/01 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 23.12.2016 zur Kooperation mit dem Sudan [#19643]. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen, soweit nicht schutzwürdige Interessen eine Beteiligung Dritter erforderlich machen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben, sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500,00 Euro sowie die Kosten für Auslagen erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten sondern in Höhe der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese betragen: 60,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes 45,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes 30,00 EURO pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Sollten Gebühren anfallen, werde ich Sie vor Bescheidung darüber informieren. Für Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenar…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: Kooperation mit dem Sudan [#19643]
Datum
10. Januar 2017 16:42
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zur Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan. Gerne beantworten wir Ihnen die Fragen - allerdings nicht als IFG-Antrag, sondern als Bürgeranfrage. Das BMZ investiert insgesamt 35 Mio. Euro in die Bekämpfung von Fluchtursachen im Sudan. Von diesen 35 Mio. Euro fördert das BMZ mit 10 Mio. Euro ein Vorhaben in den Bereichen Berufsbildung und Dürreresilienz, das über die Regionalorganisation IGAD durchgeführt wird. Komplementär zu diesem Vorhaben unterstützt das BMZ weitere Komponenten des Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) mit 9 Mio. Euro, des Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) mit 6 Mio. Euro und des Welternährungsprogramms mit 10 Mio. Euro. Die o.g. Vorhaben, die das BMZ im Sudan fördert, werden ausschließlich über multilaterale Organisationen umgesetzt. Es besteht keine direkte Zusammenarbeit mit der sudanesischen Regierung oder staatlichen Stellen. Denn die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit mit dem Sudan ist aufgrund der dortigen politischen Situation und der Lage der Menschenrechte seit den neunziger Jahren eingestellt. Ich hoffe, diese Informationen beantworten Ihre Fragen ausreichend. Mit freundlichen Grüßen