Kooperation und Prüfung Digitale Infektionsnachverfolgung Corona

- Dokumente, Präsentationen zur Zusammenarbeit mit dem Corona Kontakt-Tracing Projekt PEPP-PT e.V. i.Gr. (https://www.pepp-pt.org/).
- Eine zeitliche Übersicht der Kooperation mit PEPP-PT.
- Sofern vorhanden, Dokumente oder Übersichten betreffend der Prüfung alternativer Kontakt-Tracing Infrastruktur.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. April 2020
  • Frist
    26. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dokumente, Präsen…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation und Prüfung Digitale Infektionsnachverfolgung Corona [#185151]
Datum
22. April 2020 21:04
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dokumente, Präsentationen zur Zusammenarbeit mit dem Corona Kontakt-Tracing Projekt PEPP-PT e.V. i.Gr. (https://www.pepp-pt.org/). - Eine zeitliche Übersicht der Kooperation mit PEPP-PT. - Sofern vorhanden, Dokumente oder Übersichten betreffend der Prüfung alternativer Kontakt-Tracing Infrastruktur.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185151 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer untenstehenden Anfrage begehren Sie Informationszugang zu Daten Dritter, d…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Kooperation und Prüfung Digitale Infektionsnachverfolgung Corona [#185151]
Datum
8. Mai 2020 08:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer untenstehenden Anfrage begehren Sie Informationszugang zu Daten Dritter, daher ist hier ein Drittbeteiligungsverfahren einzuleiten. Aus diesem Grund ist gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG Ihr IFG-Antrag auch zu begründen. Ihre Begründung wird dem Dritten weitergeleitet, da sie zur Entscheidungsfindung des Dritten beitragen kann. Ich bitte daher um Übersendung einer Begründung. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Wenn Sie mir Daten zu Ihrer Zusammenarbei…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kooperation und Prüfung Digitale Infektionsnachverfolgung Corona [#185151]
Datum
11. Mai 2020 09:38
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Wenn Sie mir Daten zu Ihrer Zusammenarbeit mit PEPP-PT nur über ein Drittbeteiligungsverfahren zur Verfügung stellen können ziehe ich den Antrag mit dieser Mail zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185151 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185151