Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim

- Verträge, Kooperationsvereinbarungen oder ähnliches bzgl. der Zusammenarbeit des Konzerns Samsung mit dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Unterrichtsgestaltung bzw. die Arbeit staatlicher Lehrkräfte am Neuen Gymnasium Rüsselsheim haben und/oder diese betreffen.
- Finanzieller Umfang der Beteiligung von Samsung an der Ausstattung des Neuen Gymnasiums Rüsselsheim (nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Einzelprojekten bzw. -zahlungsvorgängen).
- Art und Umfang der Beteiligung von Samsung an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und/oder Schulungen für Lehrkräfte am Neuen Gymnasium Rüsselsheim.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verträge, K…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim [#32906]
Datum
16. August 2018 16:06
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verträge, Kooperationsvereinbarungen oder ähnliches bzgl. der Zusammenarbeit des Konzerns Samsung mit dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Unterrichtsgestaltung bzw. die Arbeit staatlicher Lehrkräfte am Neuen Gymnasium Rüsselsheim haben und/oder diese betreffen. - Finanzieller Umfang der Beteiligung von Samsung an der Ausstattung des Neuen Gymnasiums Rüsselsheim (nach Möglichkeit aufgeschlüsselt nach Einzelprojekten bzw. -zahlungsvorgängen). - Art und Umfang der Beteiligung von Samsung an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen und/oder Schulungen für Lehrkräfte am Neuen Gymnasium Rüsselsheim.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Email vom 16.08.2018. Wir klären derzeit, …
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Betreff
Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim [#32906]
Datum
3. September 2018 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Email vom 16.08.2018. Wir klären derzeit, ob die gewünschten Informationen unserem Haus vorliegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasiu…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim [#32906]
Datum
18. September 2018 18:30
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim“ vom 16.08.2018 (#32906) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze H…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim“ [#32906] [#32906]
Datum
18. September 2018 18:32
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32906 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit keine Antwort bzw. Bescheid erteilt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasiu…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim“ [#32906] [#32906]
Datum
25. September 2018 10:17
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim“ vom 16.08.2018 (#32906) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32906 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage. Der Ansp…
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Betreff
WG: Vermittlung bei Anfrage „Kooperation von Samsung und dem Neuen Gymnasium Rüsselsheim“ [#32906] [#32906]
Datum
8. Oktober 2018 10:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung in der Beantwortung Ihrer Anfrage. Der Anspruch nach § 80 HDSIG bezieht sich auf den Zugang zu amtlichen Informationen, welche bei der informationspflichtigen Stelle vorhanden sind. Da die erbetenen Informationen dem Hessischen Kultusministerium nicht vorliegen, kann ihrem Antrag nicht entsprochen werden. Angelegenheiten der äußeren Schulverwaltung nach §§ 155 ff. des Hessischen Schulgesetzes liegen in der Zuständigkeit des jeweiligen Schulträgers. Daher verweise ich im Zusammenhang mit Informationen zur sächlichen Ausstattung einer Schule an den zuständigen Schulträger. Anträge auf den Zugang zu ggfs. vorliegenden Informationen zu Fortbildungen oder Schulungen von Lehrkräften einer einzelnen Schule wären gegenüber der Schulleitung zu stellen, da es in der Zuständigkeit der jeweiligen Schulleitung liegt, über die Genehmigung von Fortbildungen während der Unterrichtszeit von Lehrkräften zu entscheiden. Mit freundlichen Grüßen