Kooperationen des MBJS (Land Brandenburg) mit außerschulischen Partnern

Eine Auflistung aller Kooperationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Land Brandenburg mit außerschulischen Partnern. Möglichst mit diesen Punkten: Name des Partners, Anfang und Ende der Kooperation, Inhalt der Kooperation, Begründung der Kooperation, Budget, Anteil des MBJS am Budget.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. November 2016
  • Frist
    16. Dezember 2016
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
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Betreff
Kooperationen des MBJS (Land Brandenburg) mit außerschulischen Partnern [#19091]
Datum
14. November 2016 16:30
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung aller Kooperationen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) Land Brandenburg mit außerschulischen Partnern. Möglichst mit diesen Punkten: Name des Partners, Anfang und Ende der Kooperation, Inhalt der Kooperation, Begründung der Kooperation, Budget, Anteil des MBJS am Budget.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Antrag nach dem AIG Sehr geehrtAntragsteller/in nach hiermit zu bestätigendem Erhalt Ihres Antrags per E- Mail vo…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Antrag nach dem AIG
Datum
21. November 2016 14:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in nach hiermit zu bestätigendem Erhalt Ihres Antrags per E- Mail vom 14. November 2016 auf Akteneinsicht gemäß den Voraussetzungen des § 7 AIG nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) sowie nach einer ersten Befassung der zuständigen Fachabteilungen des MBJS mit Ihrem Begehren bitte ich Sie um Verständnis für die Bitte, Ihren Antrag so weit wie möglich zu präzisieren bzw. nach fachlich-inhaltlichen Bereichen sowie möglichst auch hinsichtlich der zeitlichen Dimension eingehender zu bestimmen. Insofern entspricht es möglicherweise auch Ihrem Anliegen, Ihren Antrag nach den Zuständigkeiten des MBJS im Bereich der Schulen (Bildung), Jugend und Sport zu differenzieren oder evtl. nicht auf alle Bereiche zu beziehen. Ebenfalls möchte ich Sie nach Rücksprache mit den Fachabteilungen bitten, nach Möglichkeit den Bezug Ihres Antrags auf "außerschulische Partner" für die möglichst genaue Identifizierung zu präzisieren. Sofern Ihr derzeit vorliegender Antrag auf einen sehr hohen Verwaltungsaufwand hindeutet, ist nach Maßgabe der Akteieinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung von einer erheblichen Gebührenhöhe auszugehen. Der Anforderung einer Kostenmitteilung vorab kann derzeit leider noch nicht entsprechen werden. Auch dafür bitte ich um Verständnis. Für mögliche Nachfragen stehe ich Ihnen unter 0331 866 3642 gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem AIG [#19091] Sehr geehrte Damen und Herren, Es sind alle Bereiche gemeint. Es sind alle Partn…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem AIG [#19091]
Datum
21. November 2016 16:20
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Es sind alle Bereiche gemeint. Es sind alle Partnerschaften, außer Schulen, gemeint. (Von 2000 bis 2016). Ein Beispiel, das ohne Gebühren verlief, können Sie hier sehen: https://fragdenstaat.de/a/2710 Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben (Eine Schätzung ist OK.). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 19091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
AW: Antrag nach dem AIG [#19091] Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchte ich Ihrer Bitte entsprechen und best…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
AW: Antrag nach dem AIG [#19091]
Datum
23. November 2016 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zunächst möchte ich Ihrer Bitte entsprechen und bestätige hiermit Ihre Nachricht vom 21. November 2016. Zur genauen Bestimmung Ihres Antrags möchte ich Sie bitten, mir mitzuteilen, welche Vorstellungen Sie mit dem Begriff "Partnerschaften" verbinden (z.B. auch auf Grund einer einmaligen, kurzfristigen vertraglichen Vereinbarung/Beauftragung?). Sofern Sie sich auf "alle Partnerschaften außer Schulen" beziehen, gehe ich auslegend davon aus, dass Sie Ihr Recht auf Akteneinsicht auf den Jugendbereich beschränken. Sobald dies möglich ist, werde ich Sie zu den (voraussichtlichen) Kosten bzw. zu Ihrer Annahme, dass der Antrag gebührenrechtlich als einfacher Fall einzuordnen ist, informieren. Sie können mich gerne auch telefonisch unter 0331 866 3642 informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Antrag nach dem AIG [#19091] Sehr geehrte Damen und Herren, Es sind alle kurzfristigen und langfristigen …
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Antrag nach dem AIG [#19091]
Datum
23. November 2016 11:44
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Es sind alle kurzfristigen und langfristigen Vereinbarungen, Beauftragungen und Verträge gemeint. Ich meine die Bereiche Jugend, Sport und Bildung. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 19091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Antrag an MBJS nach AIG vom 14.11.2016 Sehr geehrtAntragsteller/in mitteilen möchte ich Ihnen, dass eine zunächst…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Antrag an MBJS nach AIG vom 14.11.2016
Datum
29. November 2016 15:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mitteilen möchte ich Ihnen, dass eine zunächst nur überschlägige Mitteilung hinsichtlich der Kostenfolge Ihres Antrags nach dem AIG wegen der Umfänglichkeit des Auskunftsbegehrens und der Beteiligung Dritter derzeit noch nicht möglich ist. Zunächst bedarf es auch der Entscheidung darüber, ob die Erfüllung Ihres Antrags neben der übrigen ordnungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung möglich ist (s. § 4 Absatz 2 Nummer 4 AIG). Die u.U. betroffenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Vertragspartnern des MBJS sowie auch die im Einzelfall betroffenen personenbezogenen Daten werden es voraussichtlich erfordern, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Dies wird in Ihre Erwartungen an den zeitlichen Rahmen einzubeziehen sein. Über diese Informationen hinaus bitte ich Sie, Ihren Antrag hinsichtlich der angeforderten Darlegung des jeweiligen "Budgets" näher zu bestimmen, um zu diesem Merkmal/Begriff sicher von einer übereinstimmenden Bedeutung ausgehen zu können. Ebenfalls bitte ich Sie, für den zu erstellenden Bescheid bzw. Zwischenbescheid Ihre Anschrift mitzuteilen. Für evtl. Nachfragen können Sie mich unter 0331 866 3642 erreichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag an MBJS nach AIG vom 14.11.2016 [#19091] Sehr geehrte Damen und Herren, mit Budget ist Geldbetrag geme…
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Von
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Betreff
AW: Antrag an MBJS nach AIG vom 14.11.2016 [#19091]
Datum
29. November 2016 22:12
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Budget ist Geldbetrag gemeint. Anhand des Inhalts der pdf-Dateien in diesem Beispiel https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationen-des-msw-mit-auerschulischen-partnern/ (Kurz-URL: https://fragdenstaat.de/a/2710) können Sie ablesen was jeweils gemeint ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 19091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Antrag nach AIG vom 14. November 2016 Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Nachricht vom 29. November 2016 danke…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Antrag nach AIG vom 14. November 2016
Datum
3. Januar 2017 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in für Ihre Nachricht vom 29. November 2016 danke ich Ihnen. Nicht mitgeteilt haben Sie in dieser Nachricht die mit E-Mail vom 29. November 2016 erbetene Anschrift. Ich bitte Sie im Rahmen Ihres Antragsbegehrens zu berücksichtigen, dass - auch nach nochmaliger Prüfung - kein Ermessen dahin besteht, von der Anforderung der Anschrift für zu erlassende Bescheide bzw. Zwischenbescheide nunmehr abzusehen. Ich bitte Sie daher noch einmal, die Anschrift mitzuteilen, auch um zu vermeiden, dass Ihrem Antrag bereits wegen eines mehr formalen Erfordernisses nicht entsprochen werden kann. Auch hinsichtlich der Kosten im Zusammenhang mit der umfänglich beantragten und grds. Dritte vorab einzubeziehenden Akteneinsicht sowie nach den derzeit vorliegenden Informationen der Fachabteilungen werden die darzulegenden Kooperationspartner des MBJS (von 2000 bis 2016) nicht ohne weiteres listenmäßig i.S. vorhandener Informationen erfasst werden können. Insofern möchte ich zusätzlich auf Folgendes hinweisen: Der Anspruch des § 1 AIG auf Informationszugang bezieht sich auf Akten gemäß § 3 AIG. Dabei handelt es sich um Informationen, die ausschließlich amtlichen oder dienstlichen Zwecken dienen und unabhängig von der Art und Weise ihrer Speicherung bzw. Aufbewahrung dazu bestimmt sind, Bestandteil eines Vorgangs zu werden. Das Gesetz verpflichtet somit lediglich zur Offenbarung vorhandener Informationen, nicht jedoch dazu, Informationen auf Antrag erst zu erstellen, zu beschaffen oder aufzubereiten. Ihr Antrag geht nach den vorliegenden Informationen mit dem Erfordernis einher, Einzelinformationen zu recherchieren und zusammenzustellen, also aufzubereiten. Eine gleichsam einfache automatisierte Zusammenstellung der von Ihnen begehrten Informationen wird nicht - auch nicht nach dem von Ihnen angebotenen Vergleichsmuster der Antwort von NRW - möglich sein. Dies betrifft ebenfalls die zeitlichen Umstände u.a. vor dem Hintergrund, dass eine größere Anzahl von Kooperationspartnern vor Auskunftserteilung bzw. vor Akteneinsicht einzubeziehen sein wird. Angesichts dieser Voraussetzungen möchte ich Sie - neben der der Mitteilung der Anschrift - auch darum bitten bzw. Ihnen empfehlen, Ihren Antrag so zu modifizieren oder neu zu stellen, dass er Zugang (Akteneinsicht oder Kopien) zu den einzelnen Vorgängen begehrt, die Angaben zu den in Rede stehenden Kooperationen des MBJS enthalten. Informell wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 6 Absatz 2 AIG nur ein Recht auf Auskunfterteilung besteht, wenn die Aussonderung schutzbedürftiger Informationen mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Ob dies der Fall hinsichtlich Ihres gelten gemachten Auskunftsanspruchs ist, kann derzeit leider noch nicht abschließend beurteilt werden. Daneben kann gemäß § 7 Absatz 2 AIG der Informationszugang mit Ihrer Zustimmung ebenfalls durch schriftliche, elektronische oder mündliche Auskunftserteilung erfolgen. Ergänzend teile ich mit, dass darüber hinaus gemäß § 7 Absatz 3 AIG von der beantragten Art und Weise des Informationszugangs abgewichen werden kann, wenn ein wichtiger Grund - insbesondere ein höherer Verwaltungsaufwand - vorliegt. Die Erstellung einer Liste könnte sich vor diesem Hintergrund als schriftliche oder elektronische Auskunfterteilung darstellen, für deren Darstellung Kosten erhoben werden können (§ 10 Absatz 1 AIG). Hinsichtlich der in meiner Nachricht vom 29. November 2016 angeführten Möglichkeit, wegen der Umfänglichkeit Ihres Auskunftbegehrens sowie der Beteiligung Dritter wg. womöglich betroffener Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gemäß § 4 Absatz 2 Nummer 4 AIG den Antrag abzulehnen, gehe ich nach derzeitigem Stand davon aus, nicht von entsprechenden Voraussetzungen ausgehen zu müssen. Hinsichtlich der zeitlichen Umstände bitte ich um Verständnis für die mir erst jetzt möglichen Informationen an Sie. Für eine mögliche Rücksprache teile ich Ihnen noch einmal meine Rufnummer mit: 0331 866 3642 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach AIG vom 14. November 2016 [#19091] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit schicke ich meine Ansc…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach AIG vom 14. November 2016 [#19091]
Datum
3. Januar 2017 13:03
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit schicke ich meine Anschrift zum zweiten Mal. Die Antwort von NRW ist nur ein Muster. Sollte eine Liste mit allen Kooperationspartnern in einem anderen Format vorhanden sein, beziehe ich mich natürlich auf dieses Dokument. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 19091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Antrag auf Akteneinsicht/Gebühren Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übermittle ich Ihnen das Schreiben zu den…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht/Gebühren
Datum
18. Januar 2017 18:30
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
193,0 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übermittle ich Ihnen das Schreiben zu den Gebührenkosten anlässlich Ihres an das MBJS gerichteten Antrags auf Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Antrag auf Akteneinsicht/Gebühren [#19091] Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag zur…
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Akteneinsicht/Gebühren [#19091]
Datum
18. Januar 2017 21:07
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. (IFG-Antrag: "Kooperationen des MBJS (Land Brandenburg) mit außerschulischen Partnern") Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 19091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>