Kooperationsabkommen Angola November 2014

Am 24.11.2014 schloss die Bundesregierung ein Abkommen über militärische Kooperation mit Angola. Bitte lassen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes die folgenden Unterlagen zukommen. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

– den Text des oben genannten Abkommens

– alle Informationen (z.B. Entscheidungsvorlagen, Vermerke, Sachstände und Gutachten), die für die damalige Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von den Leyen, sowie die Staatssekretärsebene, zwischen dem 1. November und dem 24. November 2014 in Bezug auf das Abkommen zusammengestellt wurden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • Ein:e Follower:in
Frederik Richter
Frederik Richter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 24.11.20…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Frederik Richter
Betreff
Kooperationsabkommen Angola November 2014 [#167430]
Datum
28. September 2019 10:03
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 24.11.2014 schloss die Bundesregierung ein Abkommen über militärische Kooperation mit Angola. Bitte lassen Sie mir auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetz des Bundes die folgenden Unterlagen zukommen. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden. – den Text des oben genannten Abkommens – alle Informationen (z.B. Entscheidungsvorlagen, Vermerke, Sachstände und Gutachten), die für die damalige Bundesministerin der Verteidigung, Ursula von den Leyen, sowie die Staatssekretärsebene, zwischen dem 1. November und dem 24. November 2014 in Bezug auf das Abkommen zusammengestellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frederik Richter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Frederik Richter
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1147 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28.09.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kooperationsabkommen Angola November 2014 [#167430]
Datum
1. Oktober 2019 14:45
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1147 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 28.09.2019 (s.u.) Sehr geehrter Herr Richter, ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 28. September 2019 (Bezug). Dieser wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1147 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1147 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.09…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kooperationsabkommen Angola November 2014 [#167430]
Datum
15. Oktober 2019 15:20
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1147 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 28.09.2019 (s.u.) 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1147 vom 01.10.2019 Anlg.: 1 Dateianhang Sehr geehrter Herr Richter, ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrags vom 28. September 2019 (Bezug 1.). Hierzu übersende ich Ihnen als Dateianhang die Absprache zwischen dem Bundesministerium der Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland und dem Ministerium der Nationalen Verteidigung der Republik Angola über bilaterale Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich: Darüber hinaus liegen keinen weiteren antragsgegenständlichen Informationen vor. Mit freundlichen Grüßen