Kooperationsabkommen Heidelberg - Pepperdine

Das Kooperationsabkommen (Vereinbarung) zwischen der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg und der Pepperdine Law School der Pepperdine University (Malibu, Kalifornien, USA), vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).

Ergebnis der Anfrage

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juni 2020
  • Frist
    2. September 2020
  • Ein:e Follower:in
Julian Pascal Beier
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Koope…
An Universität Heidelberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Kooperationsabkommen Heidelberg - Pepperdine [#187963]
Datum
4. Juni 2020 00:14
An
Universität Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Kooperationsabkommen (Vereinbarung) zwischen der Juristischen Fakultät der Universität Heidelberg und der Pepperdine Law School der Pepperdine University (Malibu, Kalifornien, USA), vorzugsweise in digitaler Form (z.B. als PDF).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 187963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187963 Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Universität Heidelberg
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Beier, wir bestätigen den Eingang Ihrer…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz
Datum
4. Juni 2020 18:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage bei uns. Nach Prüfung kommen wir erneut auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Universität Heidelberg
Sehr geehrter Herr Beier, die Juristische Fakultät erkennt eine Rechtspflicht zur Hinausgabe des Dokuments nicht…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
AW: Landesinformationsfreiheitsgesetz WG: Kooperationsabkommen Heidelberg - Pepperdine [#187963]
Datum
6. Juli 2020 20:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, die Juristische Fakultät erkennt eine Rechtspflicht zur Hinausgabe des Dokuments nicht an. Sie erwägt aber, Sie möglicherweise dennoch in Kürze wie erbeten zu informieren. Deshalb wendet die Juristische Fakultät einstweilen § 7 Absatz 7 Sätze 2 und 3 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen in Baden-Württemberg (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 LIFG analog an. In ersterer Bestimmung ist nach der in Satz 1 vorgesehenen Monatsfrist für eine Hinausgabe einer amtlichen Information normiert: „Eine Verlängerung dieser Frist auf bis zu drei Monate ist zulässig, soweit eine Antragsbearbeitung innerhalb der Monatsfrist insbesondere wegen Umfang oder Komplexität der begehrten amtlichen Information oder der Beteiligung einer geschützten Person nach § 8 nicht möglich ist. Die antragstellende Person soll über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür schriftlich oder elektronisch informiert werden.“ § 4 Absatz 1 LIFG lautet: „(1) Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, soweit und solange das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen haben kann auf 1. die inter- und supranationalen Beziehungen, Beziehungen zum Bund oder zu einem Land, 2. die Belange der äußeren oder öffentlichen Sicherheit, 3. die Kontroll-, Vollzugs- oder Aufsichtsaufgaben der Aufsichtsbehörden, 4. die Angelegenheiten der unabhängigen Finanzkontrolle, 5. den Erfolg eines strafrechtlichen Ermittlungs- oder Strafvollstreckungsverfahrens oder den Verfahrensablauf eines Gerichts-, Ordnungswidrigkeiten- oder Disziplinarverfahrens, 6. die Vertraulichkeit von Beratungen und Entscheidungsprozessen, wovon die Ergebnisse der Beweiserhebung, Gutachten und Stellungnahmen Dritter regelmäßig ausgenommen sind, 7. die Funktionsfähigkeit und die Eigenverantwortung der Landesregierung, 8. die Vertraulichkeit des Austauschs zwischen Landtag und Landesregierung, 9. die Interessen der informationspflichtigen Stellen im Wirtschaftsverkehr, 10. das im Zeitpunkt des Antrags auf Informationszugang fortbestehende Interesse der geschützten Person an einer vertraulichen Behandlung bei vertraulich erhobener oder übermittelter Information oder 11. die Vertraulichkeit von leistungsbezogenen Daten einzelner öffentlicher Schulen.“ Es haben bisher noch nicht alle, deren Belange im Sinne dieser Bestimmung von einer Hinausgabe berührt wären, in der gebotenen Form und in angemessener Zeit abschließend angehört werden können, um eine verbindliche Entscheidung schon jetzt zu fällen und umzusetzen. Der Vorgang gestaltet sich deshalb zu komplex, um bereits heute abgeschlossen werden zu können. Mit freundlichen Grüßen
Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen Julian Pasca…
An Universität Heidelberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Landesinformationsfreiheitsgesetz WG: Kooperationsabkommen Heidelberg - Pepperdine [#187963]
Datum
6. Juli 2020 23:54
An
Universität Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Zwischennachricht. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 187963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187963/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Heidelberg
Sehr geehrter Herr Beier, anbei übersende ich Ihnen die erbetene Datei; ich habe sie auch an erbetener Stelle hoc…
Von
Universität Heidelberg
Betreff
AW: Landesinformationsfreiheitsgesetz WG: Kooperationsabkommen Heidelberg - Pepperdine [#187963]
Datum
21. Juli 2020 17:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, anbei übersende ich Ihnen die erbetene Datei; ich habe sie auch an erbetener Stelle hochgeladen. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen Jul…
An Universität Heidelberg Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Landesinformationsfreiheitsgesetz WG: Kooperationsabkommen Heidelberg - Pepperdine [#187963]
Datum
24. Juli 2020 11:55
An
Universität Heidelberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Übersendung des Dokumentes. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 187963 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187963/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>