Kooperationsvereinbarung Digitalen S-Bahn Hamburg - Deutsche Bahn

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Die Kooperationsvereinbarung zur Digitalen S-Bahn Hamburg.

"Deutsche Bahn und Siemens entwickeln digitalisierten Betrieb bei der S-Bahn Hamburg
Hamburg ist Partnerstadt und wird Vorreiter für digitalen Bahnbetrieb in Deutschland • Bis zum ITS-Weltkongress im Oktober 2021 rollen vier Züge auf einer Pilotstrecke hochautomatisiert

In Hamburg wird 2021 erstmals in Deutschland ein hochautomatisierter S-Bahn-Betrieb aufgenommen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zur „Digitalen S-Bahn Hamburg“ haben heute der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher, Siemensvorstand Dr. Roland Busch und DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla unterzeichnet. Hamburg ist damit Vorreiter für den digitalisierten Betrieb in einem deutschen Bahnnetz.

Die Vereinbarung sieht vor, den 23 Kilometer langen Streckenabschnitt auf der S-Bahn-Linie 21 zwischen den Stationen Berliner Tor und Bergedorf/Aumühle für das hochautomatisierte Fahren einzurichten und parallel dazu vier Fahrzeuge mit der erforderlichen Technik auszurüsten. Die drei Partner haben vereinbart, sich die rund 60 Millionen Euro Kosten zu teilen. Im Oktober 2021, wenn Hamburg den Weltkongress für Intelligente Transportsysteme (ITS) ausrichtet, werden diese Fahrzeuge digital gesteuert verkehren."
Quelle: https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Deutsche-Bahn-und-Siemens-entwickeln-digitalisierten-Betrieb-bei-der-S-Bahn-Hamburg--3183666

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  • Datum
    14. Juli 2018
  • Frist
    17. August 2018
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
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Betreff
Kooperationsvereinbarung Digitalen S-Bahn Hamburg - Deutsche Bahn [#31974]
Datum
14. Juli 2018 15:03
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Kooperationsvereinbarung zur Digitalen S-Bahn Hamburg. "Deutsche Bahn und Siemens entwickeln digitalisierten Betrieb bei der S-Bahn Hamburg Hamburg ist Partnerstadt und wird Vorreiter für digitalen Bahnbetrieb in Deutschland • Bis zum ITS-Weltkongress im Oktober 2021 rollen vier Züge auf einer Pilotstrecke hochautomatisiert In Hamburg wird 2021 erstmals in Deutschland ein hochautomatisierter S-Bahn-Betrieb aufgenommen. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung zur „Digitalen S-Bahn Hamburg“ haben heute der Erste Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg, Dr. Peter Tschentscher, Siemensvorstand Dr. Roland Busch und DB-Infrastrukturvorstand Ronald Pofalla unterzeichnet. Hamburg ist damit Vorreiter für den digitalisierten Betrieb in einem deutschen Bahnnetz. Die Vereinbarung sieht vor, den 23 Kilometer langen Streckenabschnitt auf der S-Bahn-Linie 21 zwischen den Stationen Berliner Tor und Bergedorf/Aumühle für das hochautomatisierte Fahren einzurichten und parallel dazu vier Fahrzeuge mit der erforderlichen Technik auszurüsten. Die drei Partner haben vereinbart, sich die rund 60 Millionen Euro Kosten zu teilen. Im Oktober 2021, wenn Hamburg den Weltkongress für Intelligente Transportsysteme (ITS) ausrichtet, werden diese Fahrzeuge digital gesteuert verkehren." Quelle: https://www.deutschebahn.com/de/presse/pressestart_zentrales_uebersicht/Deutsche-Bahn-und-Siemens-entwickeln-digitalisierten-Betrieb-bei-der-S-Bahn-Hamburg--3183666
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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