Kooperationsvereinbarung mit Uni Erlangen-Nürnberg

Die Forschungsaufträge oder, wenn vorhanden, die Kooperationsvereinbarung mit der Universität Erlangen-Nürnberg, auf deren Basis das BMVg von 2014 bis 2020 mehr als 500.000 Euro an die Uni überweist (vgl. BT-Drucksache 19/3203)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2018
  • Frist
    11. August 2018
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Forschungsau…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kooperationsvereinbarung mit Uni Erlangen-Nürnberg [#31806]
Datum
10. Juli 2018 16:53
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Forschungsaufträge oder, wenn vorhanden, die Kooperationsvereinbarung mit der Universität Erlangen-Nürnberg, auf deren Basis das BMVg von 2014 bis 2020 mehr als 500.000 Euro an die Uni überweist (vgl. BT-Drucksache 19/3203)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-830 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10.07.201…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kooperationsvereinbarung mit Uni Erlangen-Nürnberg [#31806]
Datum
12. Juli 2018 07:22
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-830 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 10.07.2018 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer IFG-Anfrage vom 10. Juli 2018 (Bezug). Diese wird unter dem o.g. Aktenzeichen (Az) bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-830 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 10.07…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kooperationsvereinbarung mit Uni Erlangen-Nürnberg [#31806]
Datum
6. August 2018 14:30
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-830 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 10.07.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-830 vom 12.07.2018 Anlg.: 1 Dateianhang Sehr geehrter Herr Semsrott, zu Ihrer u.a. Anfrage teile ich Ihnen mit, dass hier im Hause keine antragsgegenständlichen Informationen vorliegen, so dass das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) in den Bearbeitungsprozess eingebunden wurde. Die dortige Prüfung hat ergeben, dass es in vier Fällen eine Zusammenarbeit - jeweils auf Basis eines Zuwendungsbescheids - mit der Universität Erlangen-Nürnberg gab. Näheres entnehmen Sie bitte nachstehender Aufstellung: Ein darüber hinausgehender Informationszugang kann nicht gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft i.S.d. § 10 Abs. 1 Satz 2 IFG erfolgen. Nach aktueller Einschätzung wird ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand für die Zusammen- und Bereitstellung der erbetenen Informationen entstehen. Daher werden voraussichtlich Gebühren erhoben werden (§ 10 Abs 1 Satz 1 IFG). Die genaue Höhe der zu entrichtenden Gebühren wird zum Abschluss der Bearbeitung per Bescheid festgesetzt und orientiert sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand. Insoweit ist es nicht möglich, Ihrem geäußerten Wunsch, die zu erwartenden Kosten vorab detailliert aufzuschlüsseln, nachzukommen. In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass hier voraussichtlich der Gebührentatbestand der Nr. 1.3 der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV (Gebühren- und Auslagenverzeichnis) zur Anwendung kommen wird. Danach beträgt die Gebührenhöhe 60 bis 500 Euro. Vor diesem Hintergrund darf ich Sie freundlich um Mitteilung bitten, ob Sie Ihren Antrag vollumfänglich aufrecht erhalten und zur Übernahme der entstehenden Kosten bereit sind oder ob Sie diesen ggf. abändern, zurückziehen oder für erledigt erklären möchten. Um sicherzustellen, dass Ihre Rückantwort auch in Abwesenheitsfällen zeitgerecht berücksichtigt werden kann, bitte ich zudem, diese an die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu richten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-830 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 10.07…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Kooperationsvereinbarung mit Uni Erlangen-Nürnberg [#31806]
Datum
7. September 2018 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-830 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 10.07.2018 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-830 vom 12.07.2018 3. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-830 vom 06.08.2018 (s.u.) Sehr geehrter Herr Semsrott, mit E-Mail vom 6. August 2018 (Bezug 3.) hatte ich Sie vor dem Hintergrund, dass ein über die übersandten Dokumente hinausgehender Informationszugang nicht mehr gebührenfrei erfolgen kann, um Mitteilung der Ihrerseits gewünschten weiteren Verfahrensweise gebeten. Hierzu haben Sie sich nicht geäußert. Das Antragsverfahren wird diesseits daher als erledigt angesehen. Mit freundlichen Grüßen