Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW

S. 8 http://www.verbraucherzentrale.nrw/media228119A.pdf "Die Beratung für Bürgerinnen und Bürger zur Beitragspflicht - durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW für 2013 und 2014 besiegelt - verzeichnete gerade zu Jahresbeginn eine besonders rege Nachfrage."

Diese Vereinbarung wird nirgendwo veröffentlicht, obwohl sie den Bereich der öffentlichen Abgaben (Rundfunkbeiträge) regelt. Diese Situation verstoßt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz: 1. Information, die einen direkt betrifft, wird nicht veröffentlicht. 2. Erschwerend hinzu kommt, dass Verbraucherzentrale NRW selbst Rundfunkbeitragsschuldner ist und selbst Rundfunkbeiträge zahlt. Somit berät und sogar rechtlich vertritt ein Beitragsschuldner (Verbraucherzentrale NRW) einen anderen Beitragsschuldner (Bürger) gegenüber WDR. Da aber Beitragsforderungen auf die Anzahl der Beitragsschuldner aufgeteilt werden, hat die Verbraucherzentrale NRW als Beitragschuldner direkten Nutzen, die Anzahl der Beitragsschuldner nicht zu reduzieren. Damit die Anzahl der Beitragsschuldner nicht sinkt, Beiträge auf mehrere Schulter verteilt werden und Verbraucherzentrale NRW als Beitragschuldner somit weniger Rundfunkbeiträge zahlt.

Bitte schicken Sie mir diese Vereinbarung.
Bitte überprüfen Sie die Verbraucherzentrale NRW auf Einhaltung der Rechtsdienstleistungsgesetzes.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. März 2017
  • Frist
    19. April 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Oberlandesgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW [#20701]
Datum
16. März 2017 15:03
An
Oberlandesgericht Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
S. 8 http://www.verbraucherzentrale.nrw/media228119A.pdf "Die Beratung für Bürgerinnen und Bürger zur Beitragspflicht - durch eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW für 2013 und 2014 besiegelt - verzeichnete gerade zu Jahresbeginn eine besonders rege Nachfrage." Diese Vereinbarung wird nirgendwo veröffentlicht, obwohl sie den Bereich der öffentlichen Abgaben (Rundfunkbeiträge) regelt. Diese Situation verstoßt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz: 1. Information, die einen direkt betrifft, wird nicht veröffentlicht. 2. Erschwerend hinzu kommt, dass Verbraucherzentrale NRW selbst Rundfunkbeitragsschuldner ist und selbst Rundfunkbeiträge zahlt. Somit berät und sogar rechtlich vertritt ein Beitragsschuldner (Verbraucherzentrale NRW) einen anderen Beitragsschuldner (Bürger) gegenüber WDR. Da aber Beitragsforderungen auf die Anzahl der Beitragsschuldner aufgeteilt werden, hat die Verbraucherzentrale NRW als Beitragschuldner direkten Nutzen, die Anzahl der Beitragsschuldner nicht zu reduzieren. Damit die Anzahl der Beitragsschuldner nicht sinkt, Beiträge auf mehrere Schulter verteilt werden und Verbraucherzentrale NRW als Beitragschuldner somit weniger Rundfunkbeiträge zahlt. Bitte schicken Sie mir diese Vereinbarung. Bitte überprüfen Sie die Verbraucherzentrale NRW auf Einhaltung der Rechtsdienstleistungsgesetzes.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Düsseldorf
Wichtiger Hinweis Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugt…
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
Wichtiger Hinweis
Datum
16. März 2017 15:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Oberlandesgericht Düsseldorf eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten Sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen
Oberlandesgericht Düsseldorf
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 Oberlandesgericht Düsseldorf, Serviceeinheit Dezernat 6 Cecilienallee …
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017
Datum
24. März 2017 08:01
Status
Warte auf Antwort
Oberlandesgericht Düsseldorf, Serviceeinheit Dezernat 6 Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf Tel.: 0211/4971-447, Fax: 0211/4971-425 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 [#20701] Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für …
An Oberlandesgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 [#20701]
Datum
29. März 2017 14:20
An
Oberlandesgericht Düsseldorf
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich überarbeite meine Anfrage. Diese lautet: nach meiner Information ist das Oberlandesgericht Düsseldorf Aufsichtsbehörde für Verbraucherzentrale NRW. Verbraucherzentrale NRW berät und rechtlich vertritt Bürger bei Rundfunkbeitragsfragen. Als Aufsichtsbehörde haben sie diese Informationen: - Rechtsgrundlage, die Beratung und rechtliche Vertretung der Bürger zur Rundfunkbeitragspflicht ermöglicht hat und alle Kosten der Beratung und Vertretung regelt. - Information, wo diese Rechtsgrundlage für Bürger veröffentlicht wurde. - Landesaufsichtsstelle, die diese Rechtsgrundlage genehmigt hat. Bitte schicken Sie mir diese Informationen. Falls Sie diese Informationen nicht haben, bitte nennen Sie mir Landesstelle, die diese Informationen entweder hat oder dienstlich besorgen kann. Außerdem nennen Sie mir bitte den Grund, warum Sie als Aufsichtsbehörde keine Informationen verfügen. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Oberlandesgericht Düsseldorf
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 Oberlandesgericht Düsseldorf, Serviceeinheit Dezernat 6 Cecilienallee …
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017
Datum
3. April 2017 09:05
Status
Warte auf Antwort
Oberlandesgericht Düsseldorf, Serviceeinheit Dezernat 6 Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 [#20701] Sehr geehrte<Information-entfernt> Beratungen und V…
An Oberlandesgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 [#20701]
Datum
3. April 2017 10:58
An
Oberlandesgericht Düsseldorf
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> Beratungen und Vertretungen von Bürgern in Rundfunkbeitragsfragen erzeugen Kosten. Diese Kosten werden aber den Bürgern nicht in Rechnung gestellt. 1. Entweder zahlt Verbraucherzentrale NRW für Beratungen und Vertretungen von Bürgern in Rundfunkbeitragsfragen aus eigener Tasche, 2. oder übernimmt diese Kosten jemand anders. Bitte schicken Sie Dokument, wo genau dieser Punkt geregelt wurde: wer zahlt für Beratungen und Vertretungen von Bürgern in Rundfunkbeitragsfragen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW“ [#20701]
Datum
3. April 2017 11:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/20701 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da Oberlandesgericht Düsseldorf als Aufsichtsstelle von Verbraucherzentrale NRW weigert, Dokument "Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW" zu liefern. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Oberlandesgericht Düsseldorf
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 Oberlandesgericht Düsseldorf, Serviceeinheit Dezernat 6 Cecilienallee …
Von
Oberlandesgericht Düsseldorf
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017
Datum
18. April 2017 08:34
Status
Warte auf Antwort
Oberlandesgericht Düsseldorf, Serviceeinheit Dezernat 6 Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 [#20701] Sehr geehrte<Information-entfernt> sie behaupten, d…
An Oberlandesgericht Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem IFG NRW vom 16.03.2017 [#20701]
Datum
18. April 2017 16:30
An
Oberlandesgericht Düsseldorf
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> sie behaupten, dass "die Beratung in Rundfunkbeitragsfragen durch die Verbraucherzentrale für den Bürger kostenfrei" ist. Bitte belegen Sie diese Behauptung durch den Dokument "Kooperationsvereinbarung zwischen dem Westdeutschen Rundfunk und Verbraucherzentrale NRW". ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20701 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.