Sehr geehrter Herr Ebeling,
am 9. Januar 2013 haben Sie einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) bezüglich des Kooperationsvertrages zwischen der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Siemens AG gestellt. Hierzu teilen wir mit:
Die GIZ ist ein privatrechtlich organisiertes Bundesunternehmen. Das IFG ist damit nach § 1 I Satz 3 IFG nur dann auf die GIZ anwendbar, wenn sich eine Behörde der GIZ zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient. Wir haben bei Abschluss des Kooperationsvertrages nicht im Auftrag einer Behörde gehandelt. Danach ist das IFG nicht anwendbar. Informationen nach UIG oder VIG sind nicht betroffen. Davon abgesehen scheidet eine Weitergabe des Vertrages aus, weil insoweit auch Rechte und Informationen von Dritten betroffen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Severin Peters
AgenZ - Agentur für marktorientierte Konzepte
Projektmanager AgenZ Berlin
Deutsche Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
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Deutsche Gesellschaft fuer Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH;
Sitz der Gesellschaft Bonn und Eschborn/Registered offices Bonn and Eschborn, Germany;
Registergericht/Registered at Amtsgericht Bonn, Germany; Eintragungs-Nr./Registration no. HRB 18384 und/and Amtsgericht Frankfurt am Main, Germany; Eintragungs-Nr./Registration no. HRB 12394;
USt-IdNr./VAT ID no. DE 113891176;
Vorsitzender des Aufsichtsrats/Chairman of the Supervisory Board: Hans-Juergen Beerfeltz, Staatssekretaer/State Secretary;
Vorstand/Management Board: Tanja Goenner (Vorstandssprecherin/Chair of the Management Board), Dr. Christoph Beier (Stellv. Vorstandssprecher/Vice-Chair of the Management Board), Tom Paetz, Dr. Hans-Joachim Preuss, Cornelia Richter
Ich würde dir empfehlen auf unsere Mailingliste zu posten, vielleicht findet sich dort ja jemand, der dir einen bessere Einschätzung geben kann.
Vielleicht gibt es auch eine Möglichkeit z.B. beim BMZ Dokumente zu diesem Thema auszugraben.