Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut

Anfrage an: Universität Potsdam

den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Potsdam und dem Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik, inklusive aller Zusatzvereinbarungen und Protokollanhänge, insbesondere einschließlich des Protokollanhanges vom 21.12.2012.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2013
  • Frist
    16. Juli 2013
  • 3 Follower:innen
Matthias Jacob
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Universität Potsdam Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut
Datum
13. Juni 2013 15:13
An
Universität Potsdam
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
den Kooperationsvertrag zwischen der Universität Potsdam und dem Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik, inklusive aller Zusatzvereinbarungen und Protokollanhänge, insbesondere einschließlich des Protokollanhanges vom 21.12.2012.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob
Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob
Matthias Jacob
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattne…
An Universität Potsdam Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
AW: Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut
Datum
15. August 2013 15:24
An
Universität Potsdam
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut" vom 13.06.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um mehr als 1 Monat überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Jacob
Universität Potsdam
Sehr geehrter Herr Jacob, Ihre Nachfrage vom 15. August 2013 ist an die dafür zuständigen Stellen weitergeleitet…
Von
Universität Potsdam
Betreff
AW: Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut
Datum
20. August 2013 16:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacob, Ihre Nachfrage vom 15. August 2013 ist an die dafür zuständigen Stellen weitergeleitet worden. Sie erhalten hierzu in Kürze eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antje Horn-Conrad Universität Potsdam Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Am Neuen Palais 10 14469 Potsdam Tel.: +49 331 977-1665 Fax: +49 331 977-1130 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Universität Potsdam
Sehr geehrter Herr Jacob, eine Auskunft über den Inhalt des obigen Vertrages erfolgt nicht auf der Grundlage des…
Von
Universität Potsdam
Betreff
G: Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut
Datum
26. August 2013 11:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacob, eine Auskunft über den Inhalt des obigen Vertrages erfolgt nicht auf der Grundlage des AIG. Nach § 2 II 2 AIG besteht ein Einsichtsrecht gegenüber der Universität Potsdam nur, soweit die Universität nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig wird. Der Vertag mit dem HPI betrifft die Bereiche Forschung und Lehre. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Kurlemann
Matthias Jacob
Sehr geehrter Herr Kurlemann, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Nach meiner Auffassung fällt der Kooperationsvertr…
An Universität Potsdam Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
AW: G: Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut
Datum
27. August 2013 01:17
An
Universität Potsdam
Status
Sehr geehrter Herr Kurlemann, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Nach meiner Auffassung fällt der Kooperationsvertrag in den Bereich der Verwaltungstätigkeit der Universität Potsdam, weshalb eine Auskunftspflicht gemäß AIG besteht. Der Gesetzgeber hat den Anwendungsbereich des Gesetzes mittels § 2 II 2 AIG mit dem Ziel eingeschränkt, dass "die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit gewahrt werden" [1]. Darunter ist beispielsweise die "Einsichtnahme in Forschungsunterlagen" [2] und in "Akten, die z. B. beabsichtigte Prüfungsklausuren oder sonstige Prüfungsplanungen" [1] zu verstehen. Der Ausschlussgrund des § 2 II 2 AIG liegt meines Erachtens hier nicht vor. Ich sehe durch meine Anfrage die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit in keinster Weise berührt. Ich begehre keinerlei der oben genannten bzw. mit den oben genannten vergleichbare Unterlagen. Vielmehr ersuche ich in meiner Anfrage vom 13.06.2013 [3] um die Herausgabe "de[s] Kooperationsvertrag[es] zwischen der Universität Potsdam und dem Hasso-Plattner-Institut für Softwaresystemtechnik, inklusive aller Zusatzvereinbarungen und Protokollanhänge, insbesondere einschließlich des Protokollanhanges vom 21.12.2012", welche im Rahmen der Verwaltungstätigkeit der Universität Potsdam abgeschlossen bzw. vereinbart worden sind. Daher halte ich meinen Antrag auf Auskunft auf der Grundlage des AIG aufrecht. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Jacob [1] Drucksache 2/4417, S. 9 f.: http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku//w2/drs/ab_4400/4417.pdf [2] Hinweise des Innenministeriums, Punkt 2.4: http://www.mi.brandenburg.de/media_fast/4055/Hinweise_zum_AIG.pdf [3] Anfrage auf FragDenStaat.de: https://fragdenstaat.de/a/4405
Matthias Jacob
Sehr geehrter Herr Kurlemann, leider habe ich bislang auf meine Nachricht vom 27. August 2013 keine Antwort von I…
An Universität Potsdam Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
AW: G: Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut
Datum
12. September 2013 22:22
An
Universität Potsdam
Status
Sehr geehrter Herr Kurlemann, leider habe ich bislang auf meine Nachricht vom 27. August 2013 keine Antwort von Ihnen erhalten. Meine AIG-Anfrage datiert auf den 13. Juni 2013. Das bedeutet, dass ich seit nunmehr 3 Monaten um Zugang zu den angefragten Dokumenten bitte, ohne dass in dieser Zeit ein wie auch immer gearteter Bescheid ergangen worden wäre. Dies ist ein Vielfaches der in § 6 I 6 AIG geforderten Monatsfrist. Selbst wenn der § 2 II 2 AIG wie von Ihnen vorgetragen hier Anwendung fände, was ich nach wie vor bestreite, entbindet Sie dies meines Erachtens nicht von der Pflicht, einen Bescheid zu erteilen. Ich gebe Ihnen daher ohne Anerkennung einer Rechtspflicht noch bis zum 20. September 2013 Gelegenheit, meine Anfrage zu bescheiden. Sollte diese Frist erfolglos verstreichen, behalte ich mir vor, die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Jacob
Universität Potsdam
Sehr geehrter Herr Jacob, bitte teilen Sie mir Ihre Anschrift mit, damit ich Ihnen den Bescheid zukommen lassen k…
Von
Universität Potsdam
Betreff
AW: G: Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut
Datum
17. September 2013 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacob, bitte teilen Sie mir Ihre Anschrift mit, damit ich Ihnen den Bescheid zukommen lassen kann. Mit freundlichem Gruß Kurlemann
Matthias Jacob
Sehr geehrter Herr Kurlemann, bitte nutzen Sie die untenstehende Anschrift, um mir den Bescheid zu übersenden. M…
An Universität Potsdam Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
AW: G: Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut
Datum
17. September 2013 14:59
An
Universität Potsdam
Status
Sehr geehrter Herr Kurlemann, bitte nutzen Sie die untenstehende Anschrift, um mir den Bescheid zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen, Matthias Jacob Postanschrift Matthias Jacob << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität Potsdam
Sehr geehrter Herr Jacob, wie ich Ihnen bereits per Email vom 26.08.2013 mitgeteilt habe, besteht kein Anspruch a…
Von
Universität Potsdam
Via
Briefpost
Betreff
Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut; Antrag auf AKteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG)
Datum
18. September 2013
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacob, wie ich Ihnen bereits per Email vom 26.08.2013 mitgeteilt habe, besteht kein Anspruch auf Akteneinsicht nach Maßgabe des AIG in den im Betreff genannten Vertrag. Daher lehne ich Ihren Antrag auf Akteneinsicht in den Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut ab. Das Akteneinsichtsrecht besteht gegenüber der Universität Potsdam nach § 2 I 1 AIG nur, soweit Verwaltungsaufgaben erledigt werden. Nach § 2 II 2 AIG besteht weiter ein Einsichtsrecht nur, soweit die Universität nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Unterricht und Prüfung tätig wird. Der Vertag mit dem HPI betrifft die Bereiche Forschung und Lehre und nicht Verwaltungsaufgaben der Universität Potsdam. Auf Ihr Recht nach § 11 II 1 AIG, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht anzurufen, weise ich hin. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Kurlemann Dezernent für Personal- und Rechtsangelegenheiten
Matthias Jacob
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem brandenburgischen AIG. Die bis…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut"
Datum
24. September 2013 01:34
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem brandenburgischen AIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4405 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt. Die Universität beruft sich pauschal darauf, dass der Kooperationsvertrag mit dem HPI die Bereiche Forschung und Lehre beträfe und sie demnach nach § 2 II AIG keine Akteneinsicht gewähren müsse. Nach eingehender Lektüre der Begründung zum damaligen Gesetzentwurf sowie der Hinweise des Innenministeriums zur Anwendung des AIG gelangte ich jedoch zu der Auffassung, dass der Gesetzgeber mit dem § 2 II AIG lediglich Dokumente wie Prüfungs- und Forschungsunterlagen vom Recht auf Akteneinsicht ausnehmen wollte. Meine Erachtens fällt der Kooperationsvertrag nicht unter diese Ausnahmeregelung. Eine ausführlichere Begründung sowie Verweise zu den genannten Dokumenten finden Sie in meinem Schreiben an die Universität vom 27. August 2013[1]. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationsvertrag-mit-dem-hasso-plattner-institut/#nachricht-11797
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Rückäußerung der LDA Brandenburg Ihre E-Mail-Anfrage vom 24. September 2013 Sehr geehrter Herr Jacob, anliegen…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Vermittlung bei Anfrage "Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut"
Datum
7. Oktober 2013 14:10
Status
Warte auf Antwort
Rückäußerung der LDA Brandenburg Ihre E-Mail-Anfrage vom 24. September 2013 Sehr geehrter Herr Jacob, anliegend erhalten Sie zu Ihrem Anliegen eine erste Zwischennachricht. Wir werden Sie unaufgefordert über den weiteren Verfahrensstand in Kenntnis setzen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christine Objartel Büro der LDA Brandenburg Datum: 7. Oktober 2013 Az. 002/13/718 ------------------------------------------------------- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Tel.: 033203 356-0 Fax: 033203 356-49>>> Matthias Jacob <<Name und E-Mail-Adresse>> 24.09.2013 01:34 >>> Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem brandenburgischen AIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4405 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt. Die Universität beruft sich pauschal darauf, dass der Kooperationsvertrag mit dem HPI die Bereiche Forschung und Lehre beträfe und sie demnach nach § 2 II AIG keine Akteneinsicht gewähren müsse. Nach eingehender Lektüre der Begründung zum damaligen Gesetzentwurf sowie der Hinweise des Innenministeriums zur Anwendung des AIG gelangte ich jedoch zu der Auffassung, dass der Gesetzgeber mit dem § 2 II AIG lediglich Dokumente wie Prüfungs- und Forschungsunterlagen vom Recht auf Akteneinsicht ausnehmen wollte. Meine Erachtens fällt der Kooperationsvertrag nicht unter diese Ausnahmeregelung. Eine ausführlichere Begründung sowie Verweise zu den genannten Dokumenten finden Sie in meinem Schreiben an die Universität vom 27. August 2013[1]. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Jacob [1] https://fragdenstaat.de/anfrage/kooperationsvertrag-mit-dem-hasso-plattner-institut/#nachricht-11797
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Weiteres zu Ihrem Anliegen Sehr geehrter Herr Jacob, anliegend erhalten Sie einen weiteren Zwischenbescheid un…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Weiteres zu Ihrem Anliegen
Datum
4. November 2013 09:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Jacob, anliegend erhalten Sie einen weiteren Zwischenbescheid unserer Referentin, Frau Seigfried, datiert vom 30. Oktober d. J. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christine Objartel Büro der LDA Brandenburg Datum: 4. Nov. 2013 Az.: 002/13/718 ------------------------------------------------------- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Tel.: 033203 356-0 Fax: 033203 356-49
Matthias Jacob
AW: Weiteres zu Ihrem Anliegen [#4405] Sehr geehrte Frau Objartel, Ihre letzte Mail, die mich erreicht hat, dati…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Matthias Jacob
Betreff
AW: Weiteres zu Ihrem Anliegen [#4405]
Datum
27. Dezember 2013 14:11
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Frau Objartel, Ihre letzte Mail, die mich erreicht hat, datiert vom 4. November. Hat es seitdem Fortschritte in der Sache gegeben? Können Sie mir angesichts des aktuellen Stands eine ungefähre Schätzung geben, wie lange das Verfahren noch dauern wird (Wochen/Monate)? Mit freundlichen Grüßen,, Matthias Jacob Anfragenr: 4405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Antw: AW: Weiteres zu Ihrem Anliegen [#4405] Rückäußerung der LDA Brandenburg Sehr geehrter Herr Jacob, Ihre …
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: AW: Weiteres zu Ihrem Anliegen [#4405]
Datum
6. Januar 2014 16:07
Status
Warte auf Antwort
Rückäußerung der LDA Brandenburg Sehr geehrter Herr Jacob, Ihre Nachfrage vom 27. Dezember letzten Jahres haben wir erhalten. Gern teilen wir Ihnen den Sachstand zu Ihrem Anliegen mit. Mit freundlichen Grüßen und alles Gute noch für das junge Jahr übermitteln Ihnen aus Kleinmachnow Im Auftrag Christine Objartel Büro der LDA Brandenburg Datum: 6. Jan. 2014 Az. 002/13/718 1 Anlage ------------------------------------------------------- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Tel.: 033203 356-0 Fax: 033203 356-49>>> Matthias Jacob <<Name und E-Mail-Adresse>> 27.12.2013 14:11 >>> Sehr geehrte Frau Objartel, Ihre letzte Mail, die mich erreicht hat, datiert vom 4. November. Hat es seitdem Fortschritte in der Sache gegeben? Können Sie mir angesichts des aktuellen Stands eine ungefähre Schätzung geben, wie lange das Verfahren noch dauern wird (Wochen/Monate)? Mit freundlichen Grüßen,, Matthias Jacob Anfragenr: 4405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Universität Potsdam
Sehr geehrter Herr Jacob, in obiger Angelegenheit haben Sie sich im Nachgang zum Schreiben der Universität Potsda…
Von
Universität Potsdam
Via
Briefpost
Betreff
Kooperationsvertrag mit dem Hasso-Plattner-Institut; Antrag auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz
Datum
13. Januar 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Jacob, in obiger Angelegenheit haben Sie sich im Nachgang zum Schreiben der Universität Potsdam vom 18.09.2013 an die Landesbeauftragte für Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht (LDA) gewandt. Diese hat der Universität Potsdam mit Schreiben vom 04.11.2013 mitgeteilt, dass sie von einem grundsätzlichen Informationszugangsanspruch ausgehe, mit Ausnahme des Protokollanhanges zum Kooperationsvertrag (2012), der dem Wissenschaftsbereich zuzuordnen ist und daher nicht dem Anwendungsbereich des AIG unterfalle. Ich schließe mich dieser Auffassung an. Die Übersendung des Protokollanhanges zum Kooperationsvertrag vom 22.04.1999 erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. In der Anlage sind die Unterlagen in Kopie beigefügt. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Kurlemann Dezernent für Personal- und Rechtsangelegenheiten Anlagen

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Akteneinsicht in Kooperationsvertrag zwischen Universität Pdm. und HPI GmbH Unser Az. 002/13/718 Sehr geeh…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Akteneinsicht in Kooperationsvertrag zwischen Universität Pdm. und HPI GmbH
Datum
3. Februar 2014 16:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 002/13/718 Sehr geehrter Herr Jacob, im Auftrag von Herrn Müller sende ich Ihnen zu Ihrem Anliegen unser Abschluss-Schreiben vom 31. Januar zu. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christine Objartel Büro der LDA Brandenburg Datum: 3. Februar 2014 ------------------------------------------------------- Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg Stahnsdorfer Damm 77 14532 Kleinmachnow Tel.: 033203 356-0 Fax: 033203 356-49