Kooperationsverträge bei dualen Studiengängen

alle Kooperationsverträge mit Unternehmen bezüglich sämtlicher dualer Studiengänge der Hochschule. Mit Namen der Unternehmen und Art der Einflussnahme auf die dualen Studiengangspläne an der Hochschule.

Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    21. Juni 2015
  • Frist
    24. Juli 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Berliner Hochschule für Technik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kooperationsverträge bei dualen Studiengängen [#10228]
Datum
21. Juni 2015 16:07
An
Berliner Hochschule für Technik
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Kooperationsverträge mit Unternehmen bezüglich sämtlicher dualer Studiengänge der Hochschule. Mit Namen der Unternehmen und Art der Einflussnahme auf die dualen Studiengangspläne an der Hochschule. Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Berliner Hochschule für Technik
Kooperationsvertragäge bei dualen Studiengängen (#10228) Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfra…
Von
Berliner Hochschule für Technik
Betreff
Kooperationsvertragäge bei dualen Studiengängen (#10228)
Datum
21. Juli 2015 10:19
Status
geschwärzt
539,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in zur Beantwortung Ihrer Anfrage vom 21.06.2015 übersende ich Ihnen anliegend mein Schreiben vom heutigen Tage. Mit freundlichen Grüßen