Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese

vor zwei Monaten wurde eine Anfrage hier veröffentlicht bezüglich der Schirmmütze für das Heer:

https://fragdenstaat.de/anfrage/anzugordnung-kopfbedeckungen-schirmmutzen/

Meine Frage bezieht sich auf die Tabelle mit den Bildern für die unterschiedlichen Dienstgradgruppen: Bei der Schirmmütze für Unteroffiziere und Mannschaften ist oberhalb der Kokarde um den Rand eine gelbfarbene Schnur um das Mützengestell eingenäht. Ist diese Farbe einheitlich festgelegt oder wird diese je nach Zugehörigkeit zu einer Truppengattung abgewandelt?

Vielen Dank im Voraus

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. März 2018
  • Frist
    14. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: vor zwei Monaten…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese [#27031]
Datum
13. März 2018 13:58
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vor zwei Monaten wurde eine Anfrage hier veröffentlicht bezüglich der Schirmmütze für das Heer: https://fragdenstaat.de/anfrage/anzugordnung-kopfbedeckungen-schirmmutzen/ Meine Frage bezieht sich auf die Tabelle mit den Bildern für die unterschiedlichen Dienstgradgruppen: Bei der Schirmmütze für Unteroffiziere und Mannschaften ist oberhalb der Kokarde um den Rand eine gelbfarbene Schnur um das Mützengestell eingenäht. Ist diese Farbe einheitlich festgelegt oder wird diese je nach Zugehörigkeit zu einer Truppengattung abgewandelt? Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: "Kopfbedeckung Sch…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage: Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese [#27031]
Datum
16. März 2018 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG); hier: "Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese" Bezug: 1. Zentrale Dienstvorschrift A-2122/1 Informationsfreiheitsgesetz - Bearbeitung von Anträgen - 2. Antrag des Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in 13.03.2018 (über die Internetseite "FragDenStaat.de [#27031]") 3. R I 1, Az 39-22-17/-712 vom 14.03.2018 4. FüSK III vom 16.03.2018 5. R I 1 (MZ) vom 16.03.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass die sogenannte "hellaltgoldfarbene Deckelbiese" bei der Schirmmütze aller Unteroffiziere und Mannschaften des Heeres, auf welche sich die Abbildung bezieht, identisch ist. Es erfolgt keine farbliche Anpassung nach der jeweiligen Truppengattung. Bernhard Steinert ______________________________ FüSK III Bundesministerium der Verteidigung Stauffenbergstraße 18, D 10785 Berlin Telefon: +49 (0)30 2004-24920 Fax: +49 (0)30 2004-3354720 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.bmvg.de ----- Weitergeleitet von Bernhard Steinert/BMVg/BUND/DE am 16.03.2018 09:19 ----- Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 13.03.2018 13:59 Betreff: Kopfbedeckung Schirmmütze Heer Stickerei Randbiese [#27031] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: vor zwei Monaten wurde eine Anfrage hier veröffentlicht bezüglich der Schirmmütze für das Heer: https://fragdenstaat.de/anfrage/anzugordnung-kopfbedeckungen-schirmmutzen/ Meine Frage bezieht sich auf die Tabelle mit den Bildern für die unterschiedlichen Dienstgradgruppen: Bei der Schirmmütze für Unteroffiziere und Mannschaften ist oberhalb der Kokarde um den Rand eine gelbfarbene Schnur um das Mützengestell eingenäht. Ist diese Farbe einheitlich festgelegt oder wird diese je nach Zugehörigkeit zu einer Truppengattung abgewandelt? Vielen Dank im Voraus Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 (2) IFG. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,