Kopie des Befangenheitsantrages gg. den ehemaligen Referatsleiter Johannes Becher

Anfrage an: Deutscher Bundestag

die Kopie des Befangenheitsantrages von 2008 durch den früheren Bundestagsvizepräsidenten und FDP-Schatzmeister Hermann-Otto Solms gegen den damaligen Referatsleiter Johannes Becher, wie berichtet auf stern.de am 10. November 2008 http://www.stern.de/politik/deutschland/berlin-vertraulich--ein-schwarzgeldjaeger-wird-kaltgestellt-3740050.html (aufgerufen am 12. Januar 2017).
Mit Schwärzung personenbezogener Daten nach § 5 IFG erkläre ich mich vorerst einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Januar 2017
  • Frist
    14. Februar 2017
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Kopie des Be…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Kopie des Befangenheitsantrages gg. den ehemaligen Referatsleiter Johannes Becher [#19867]
Datum
12. Januar 2017 10:22
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Kopie des Befangenheitsantrages von 2008 durch den früheren Bundestagsvizepräsidenten und FDP-Schatzmeister Hermann-Otto Solms gegen den damaligen Referatsleiter Johannes Becher, wie berichtet auf stern.de am 10. November 2008 http://www.stern.de/politik/deutschland/berlin-vertraulich--ein-schwarzgeldjaeger-wird-kaltgestellt-3740050.html (aufgerufen am 12. Januar 2017). Mit Schwärzung personenbezogener Daten nach § 5 IFG erkläre ich mich vorerst einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kopie des Befangenheitsantrages gg. den ehemaligen Referatsleiter Johannes Becher“ [#19867]
Datum
7. März 2017 10:19
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Diese finden Sie unter https://fragdenstaat.de/a/19867 Leider ist die Bundestags zum wiederholten Male nicht in der Lage, den Antrag in angemessener Zeit zu bearbeiten. Als Erklärung teilte sie mir mit Schreiben vom 2. Februar 2017 lediglich ganz allgemin mit, dass "noch nicht sämtliche für die Bearbeitung erforderlichen Informationen" vorlägen. Ich möchte Sie bitten, die Bundestagsverwaltung noch einmal eindringlich daran zu erinnern, dass derart lange Bearbeitungszeiten bei IFG-Anträgen nur in Ausnahmefällen zulässig sind. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Wenn Ihnen die Stellungnahme der Bundestagsverwaltung vorliegt, bitte ich auf Grundlage des IFG um deren Übersendung. Meine Mailadresse lautet <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank für Ihre Mühen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Chronologie der bisherigen Korrespondenz : ---------------------------------------- - mein IFG-Antrag vom 12. Januar 2017 - EIngangsbestätigung des Bundestages am 19. Januar 2017 - Zwischenbescheid des Bundestages vom 2. Februar 2017, wonach noch nicht alle Informationen vorliegen - meine Sachstandsanfrage vom 7. März 2017, siehe im Folgenden: ZR 4-1334-IFG-5/2017 Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zurück auf meinen IFG-Antrag vom 12. Januar 2017 mit dem Aktenzeichen ZR 4-1334-IFG-5/2017. Inzwischen sind annähernd acht Wochen vergangen, ohne dass Sie einen Bescheid vorgelegt haben. Ich möchte noch einmal freundlichst an die Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes nach § 7 Abs. 5 S. 2 erinnern, wonach der Informationszugang „innerhalb eines Monats“ erfolgen soll. Ich bitte um Mittelung des aktuellen Sachstandes. Nachrichtlich möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich wegen des wiederholten, übermäßigen Überschreitens der Monatsfrist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Vermittlung gebeten habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-736/001 II#0234 Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Kopie des Befangenheitsantrages gg. den ehemaligen Referatsleiter Johannes Becher“ [#19867]
Datum
29. März 2017 08:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-736/001 II#0234 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Bitte um Vermittlung hat mir der Bundestag mittlerweile geantwortet und mir mitgeteilt, dass die Information nicht vorhanden sei. Ich werde den Vorgang nunmehr zu den Akten nehmen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Mitteilung. Mir hat der Bundestag ebenfalls mi…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kopie des Befangenheitsantrages gg. den ehemaligen Referatsleiter Johannes Becher“ [#19867]
Datum
29. März 2017 12:35
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie vielen Dank für Ihre Mitteilung. Mir hat der Bundestag ebenfalls mitgeteilt, dass es einen "Befangenheitsantrag" nicht gebe. Mir scheint es hier allerdings so zu sein, dass die Bundestagsverwaltung den Antrag nicht im Sinne des Antragsstellers auslegt sondern Wortklauberei betreibt. In dem Ablehnungsbescheid des Bundestages ist das Wort Befangenheitsantrag hervorgehoben, indem es in Anführungsstriche gesetzt wurde. Daraus kann man den Schluss ziehen, dass es in den Akten kein Dokument mit dem Titel "Befangenheitsantrag" gibt, sondern mit einer anderslautenden Bezeichnung. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie bei der Bundestagsverwaltung noch einmal nachfragen könnten, ob bei deren Recherche ein anders bezeichnetes Dokument aufgefunden wurde, das in dem in meinem ursprünglichen IFG-Antrag verlinkten STERN-Artikel beschrieben wird ( http://www.stern.de/politik/deutschland/berlin-vertraulich--ein-schwarzgeldjaeger-wird-kaltgestellt-3740050.html ). Konkret heißt es in dem Text mit Bezug auf den früheren Abteilungsleiter in der Bundestagsverwaltung, Johannes Becher: "Denn es kommt hinzu, dass FDP-Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms erst vor kurzem gegen Becher einen Befangenheitsantrag gestellt hat, weil der unnachgiebig die erheblichen Spenden-Schwindeleien des verstorbenen FDP-Politikers Jürgen Möllemann aufzuklären versuchte." Ziel meines IFG-Antrags an den Bundestag war, eine Kopie dieses in dem Artikel als "Befangenheitsantrag" bezeichnete Dokument zu erhalten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-736/001 II#0234 Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage „Kopie des Befangenheitsantrages gg. den ehemaligen Referatsleiter Johannes Becher“ [#19867]
Datum
17. Mai 2017 11:44
Status
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-736/001 II#0234 Sehr geehrtAntragsteller/in ich hatte nunmehr Gelegenheit mit der Bundestagsverwaltung telefonisch Rücksprache zu halten. Hierbei ging ich Ihrer Frage nach, ob mit dem Befangenheitsantrag auch Dokument gemeint sein könnten, die anders bezeichnet sind. Es wurde mir dargelegt, dass bei den Fachreferaten insgesamt nach Unterlagen zu dem von Ihnen beschriebenen Fall recherchiert wurde. Es lagen jedoch keine Informationen dazu mehr vor. Die Darstellung des Deutschen Bundestags erscheint mir plausibel. Ein weiteres Vorgehen in der Sache wird es deshalb von meiner Seite aus nicht geben. Mit freundlichen Grüßen