Korespondenz mit Kultusministerium

Aktennotizen und Gesprächsprotokolle sowie Vorgänge in Ihrer Behörde zu Absprachen mit dem Brandenburger Ministerium für Kultur, Forschung und Wissenschaft anlässlich des Streits um das Schild für die sogenannte "Nudelmesse" in Templin.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. April 2016
  • Frist
    10. Mai 2016
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korespondenz mit Kultusministerium [#16227]
Datum
7. April 2016 00:22
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktennotizen und Gesprächsprotokolle sowie Vorgänge in Ihrer Behörde zu Absprachen mit dem Brandenburger Ministerium für Kultur, Forschung und Wissenschaft anlässlich des Streits um das Schild für die sogenannte "Nudelmesse" in Templin.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) § 8 EGovG. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Korespondenz mit Kultusministerium [#16227]
Datum
12. April 2016 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) des Landes Brandenburg vom 07.04.2016 habe ich erhalten. Ich beabsichtige, Ihren Antrag gemäß § 6 Absatz 1 vorletzter Satz AIG abzulehnen, da in dieser Angelegenheit zur Zeit ein gerichtliches Verfahren zwischen dem Antragsteller und dem Landesbetrieb Straßenwesen anhängig ist, wie Sie vielleicht aus der örtlichen Tagespresse entnommen haben. Insoweit verweise ich auf § 2 Absatz 4 AIG. Sofern Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid wünschen, bitte ich um Angabe einer postalischen Anschrift. In der Sache darf ich auf die Drucksachen 6/225 vom 4.12.14 und 6/381 vom 8.1.2015 des Landtages Brandenburg hinweisen, die die Thematik zum Inhalt hatte Freundliche Grüße Im Auftrag Rolf Dannenberg Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg Lindenallee 51 15366 Hoppegarten Telefon: (o3342)355-871 Fax: (o3342)355-825 E-Mail: rolf <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen ist das Gerichtsverfahren, dass eine Be…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Korespondenz mit Kultusministerium [#16227]
Datum
2. Januar 2017 16:22
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Damen und Herren, inzwischen ist das Gerichtsverfahren, dass eine Beantwortung meiner Frage zu Ihrer Korrespondenz mit dem Kulturministerium verhinderte sicher abgeschlossen. Ich bitte daher um erneute Prüfung und eine Auskunft gemäß AIG. Gerne können Sie mir aber auch eine schriftliche Ablehnung schicken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16227 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Ich bin erst wieder ab 15.01.2017 zu erreichen. E-Mails werden nicht weitergeleitet. Sie werden nach Rückkehr umg…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Automatische Antwort: Korespondenz mit Kultusministerium [#16227]
Datum
2. Januar 2017 16:22
Status
Warte auf Antwort
Ich bin erst wieder ab 15.01.2017 zu erreichen. E-Mails werden nicht weitergeleitet. Sie werden nach Rückkehr umgehend bearbeitet. Freundliche Grüße

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Landesbetrieb Straßenwesen
Sehr geehrtAntragsteller/in an den rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich keine Änderungen ergeben, da die Ent…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
AW: Korespondenz mit Kultusministerium [#16227]
Datum
27. Januar 2017 12:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in an den rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich keine Änderungen ergeben, da die Entscheidung nicht rechtskräftig wurde und das gerichtliche Verfahren sich in der Berufungsinstanz befindet. Freundliche Grüße