Körperliche Unversehrtheit
Mein nichtsprechender autistischer Sohn in der ersten Klasse einer Geistigbehinderten und Körperbehinderten Schule hat von der Lehrerin eine Ohrfeige bekommen, weil er einem anderen Kind auf das gemalte Bild gegriffen hat. Ich habe die Lehrerin direkt gefragt, da ich den Handabdruck auf seinem Gesicht beim Abholen deutlich sehen konnte. Sie sagte, ihr sei die Hand ausgerutscht.
Ist diese Ohrfeige im Rahmen von §117 Schulgesetz Baden-Württemberg zu sehen?
Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG)
in der Fassung vom 1. August 1983
§ 117
Einschränkung von Grundrechten
"Das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit ( Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird nach Maßgabe dieses Gesetzes eingeschränkt."
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Februar 2019
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5. März 2019
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