Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel

Anfrage an: Ordnungsamt Wandlitz

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Am Abend des 7.8.2017 verstrich der Besitzer eines Wochendhauses sein Holztor
in der Gladiolenstr. mit dem hochgiftigen und ungenehmigten Holzschutzmittel Hylotox aus DDR-Beständen, mit darin enthaltene Ultragifte Dioxin, Pentachlorphenol und Lindan. Hierbei sind 3 Menschen durch Körperverletzung geschädigt worden. Obwohl gleich zu Beginn von den geschädigten Anwohner auf die Gefährlichkeit und Toxizität mit dem sehr starken Verdacht zu Hylotox hingewiesen wurde, vertraten Sie als Ordnungsamt von Beginn an vollumfänglich die ungeprüfte Schutzbehauptung des Verursachers, es sei das mildeste, geruchlose und ein rein biologisches Mittel, und verweigerten durchgehend eine unabhängige, sachliche Aufklärung. Der Verursacher, Herr K-P.M, hat dann doch bei seiner kriminalpolizeilichen Vernehmung die Anwendung der Ultragifte zugegeben. Die Geschädigten und zahlreiche Zeugen erhielten von Ihnen keinerlei Information zu dieser Anzeige.

Bitte senden Sie den kompletten Schriftverkehr mit dem Verursacher wie auch mit der Polizei zu diesem Fall zu.

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Ordnungsamt Wandlitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel [#199733]
Datum
7. Oktober 2020 17:03
An
Ordnungsamt Wandlitz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am Abend des 7.8.2017 verstrich der Besitzer eines Wochendhauses sein Holztor in der Gladiolenstr. mit dem hochgiftigen und ungenehmigten Holzschutzmittel Hylotox aus DDR-Beständen, mit darin enthaltene Ultragifte Dioxin, Pentachlorphenol und Lindan. Hierbei sind 3 Menschen durch Körperverletzung geschädigt worden. Obwohl gleich zu Beginn von den geschädigten Anwohner auf die Gefährlichkeit und Toxizität mit dem sehr starken Verdacht zu Hylotox hingewiesen wurde, vertraten Sie als Ordnungsamt von Beginn an vollumfänglich die ungeprüfte Schutzbehauptung des Verursachers, es sei das mildeste, geruchlose und ein rein biologisches Mittel, und verweigerten durchgehend eine unabhängige, sachliche Aufklärung. Der Verursacher, Herr K-P.M, hat dann doch bei seiner kriminalpolizeilichen Vernehmung die Anwendung der Ultragifte zugegeben. Die Geschädigten und zahlreiche Zeugen erhielten von Ihnen keinerlei Information zu dieser Anzeige. Bitte senden Sie den kompletten Schriftverkehr mit dem Verursacher wie auch mit der Polizei zu diesem Fall zu. Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199733/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ung…
An Ordnungsamt Wandlitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel [#199733]
Datum
10. November 2020 07:23
An
Ordnungsamt Wandlitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel“ vom 07.10.2020 (#199733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199733/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel“ [#199733] [#199733]
Datum
10. November 2020 07:27
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/199733/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine strikte Verweigerung im Informationsfreiheitsgesetz nicht vorgesehen ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 199733.pdf Anfragenr: 199733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199733/
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
560,4 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
817,0 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733] Sehr geehrteAntrags…
An Ordnungsamt Wandlitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
9. Januar 2021 13:01
An
Ordnungsamt Wandlitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel“ vom 07.10.2020 (#199733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199733/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde [geschwärzt] v 07.10.20, # 199733 [#199733] Sehr [geschwärz…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde [geschwärzt] v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
9. Januar 2021 13:21
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], A: Die Bereitstellung einer neuerstellten Stellungnahme von dem Täter [geschwärzt] wurde nicht angefragt und ist nicht Gegenstand der Falleröffnung. Die vorsätzlich betrügerische Schutzbehauptung ist bereits bekannt. B: Der betroffene Anhang ist hier im Account nicht eingetroffen ( in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von [geschwärzt] beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1982 ). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 199733 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ordnungsamt Wandlitz
Ihre Anzeige wegen Körperverletzung Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte, dass ich erst heute auf…
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
Ihre Anzeige wegen Körperverletzung
Datum
12. Januar 2021 10:11
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
1,7 KB
smime.p7s
5,9 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in entschuldigen Sie bitte, dass ich erst heute auf Ihren Antrag zurückkomme. Zwischenzeitlich hat mit die Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht auf Ihren Antrag nochmals hingewiesen. Ich habe dort noch eine kurze Rückfrage zu laufen und gewähre Ihnen dann im Anschluss Akteneinsicht. Ich werde Ihnen einen Terminvorschlag unterbreiten. Gern können Sie mir bereits vorab mitteilen, welche Uhrzeit an welchem Tag Ihnen passen würde. Gestatten Sie mir den Hinweis, dass für eine Anzeige zur Körperverletzung die Polizei zuständig ist und ich über dieses Verfahren keinerlei Kenntnis bzw. keinen Schriftverkehr zum Inhalt des Verfahrens habe. Freundliche Grüße
Ordnungsamt Wandlitz
Ihr Antrag auf Akteneinsicht Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf meine Mitteilung vom 12.01.2021. Nach Rüc…
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht
Datum
18. Februar 2021 15:52
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
1,7 KB
smime.p7s
5,9 KB


Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf meine Mitteilung vom 12.01.2021. Nach Rücksprache mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht und der anschließenden Prüfung bin ich zum Ergebnis gekommen, dass ich Ihnen die Akteneinsicht gewähre. Daher schlage ich Ihnen Mittwoch, 24.04.2021 um 14.00 Uhr im Ratssaal der Gemeinde Wandlitz vor. Herr Lüthke als Hauptamtsleiter wird die Akteneinsicht begleiten und den ordnungsgemäßen Ablauf gewährleisten. Ich bitte um Bestätigung dieses Termins. Freundliche Grüße
Ordnungsamt Wandlitz
Termin für Akteneinsicht Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte den Schreibfehler, natürlich meinte ich Mi…
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
Termin für Akteneinsicht
Datum
18. Februar 2021 15:54
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
1,7 KB
smime.p7s
5,9 KB


Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie bitte den Schreibfehler, natürlich meinte ich Mittwoch, 24.02.2021 um 14.00 Uhr. Freundliche Grüße
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 Sehr [geschwärzt], in der Anlage…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733
Datum
16. März 2021 15:59
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
510,8 KB
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie im Auftrag von Herrn Müller beigefügtes Schreiben zum Az. SMü/002/20/1982 zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733] Sehr geehrte Damen …
An Ordnungsamt Wandlitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
13. September 2021 16:14
An
Ordnungsamt Wandlitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die auf der öffentlichen Plattform Frag-den-Staat erstellten Anfragen werden durch einfaches Hochladen der Dokumente beantwortet, so ist es opportun. Ein ledigliches persönliches Betrachten der Schriftstücke ist sehr unbefriedigend und nicht konform mit dem Informationsfreiheitsgesetz. Dieses sieht eine Veröffentlichung auf Antrag hin vor. Zudem existieren in Zeiten von Corona Zielvorgaben nach dem bundesdeutschen Infektionsschutzgesetz, welche ein unnötiges Zusammentreffen ausschliessen. Ich weise hier auch auf die Problematik der Aerosolübertragung im Hause hin. Auch noch nach Stunden ist ein Virentransfer gegeben. Bitte laden Sie alle entsprechende Dokumente auf dieser Plattform hoch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199733/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733] Sehr geehrte Damen …
An Ordnungsamt Wandlitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
9. November 2021 11:56
An
Ordnungsamt Wandlitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel“ vom 07.10.2020 (#199733) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 365 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199733/
Ordnungsamt Wandlitz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. November 2021 12:03
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,9 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ordnungsamt Wandlitz
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733] Sehr Antragsteller/…
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
11. November 2021 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihnen wurde mitgeteilt, dass Ihnen Akteneinsicht am 24.02.2021 um 14.00 Uhr gewährt wird. Diesen Termin haben Sie nicht wahrgenommen und sich auch nicht für diesen Termin entschuldigt, dass Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können. Eine digitale Übersendung der Akte ist nicht möglich, da eine sichere Verschlüsselung aktuell nicht möglich ist. Daher wurde Ihnen das Recht auf Akteneinsicht eingeräumt. Freundliche Grüße
Ordnungsamt Wandlitz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. November 2021 12:31
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
5,9 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733] Sehr << Anred…
An Ordnungsamt Wandlitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
12. November 2021 12:31
An
Ordnungsamt Wandlitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie möchten mir also darstellen, daß die gesamte Bundesrepublik mit der Übermittlung keine Probleme hat, lediglich Sie, also Gemeinde Wandlitz mit allen Fachbereichen in der Korrespondenz gestört ist. Und as auch seit mindestens einem Jahr. Diese Argumentation wirkt wirklich etwas belustigend, finden Sie nicht? Zur Rekapitulation: Eine Vorort-Sichtung ist wie zuvor begründet n i c h t erwünscht. Ich begehre weiterhin die Korrespondenz. Dann senden Sie bitte nun e n d l i c h zeitnah die gewünschten Unterlagen in Kopieform auf dem Postweg. Die Fristen wurden bereits von Ihnen über viele Monate überzogen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199733/
Ordnungsamt Wandlitz
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733] Sehr Antragsteller/…
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang bei der Gemeinde Wandlitz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
16. Dezember 2021 11:30
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
3,0 KB


Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 07.10.2020 bezog sich auf Ihre Informationsfreiheitsanfrage "Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel". Nach meinen Informationen wurde das Ermittlungsverfahren wegen Fahrlässiger Körperverletzung eingestellt. Daher bitte ich um Information, ob es weitere strafrechtliche Verfahren gibt oder welchen Grund Sie für Ihren oben genannten Antrag auf Akteneinsicht anführen, da ich Ihre Interessen gegen die Interessen eine möglichen Dritten abwägen muss. Freundliche Grüße
Ordnungsamt Wandlitz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Dezember 2021 10:59
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
3,0 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, außer dem Täter gibt es keine weitere Personen. Die Daten des Täters sind geschwär…
An Ordnungsamt Wandlitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel"itz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
27. Dezember 2021 10:59
An
Ordnungsamt Wandlitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, außer dem Täter gibt es keine weitere Personen. Die Daten des Täters sind geschwärzt, somit ist er geschützt. Anderen Beteiligten ist er bereits bekannt. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 199733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199733/
Ordnungsamt Wandlitz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Dennoch benötige ich den Grund für den Antrag auf Aktenei…
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
AW: Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel"itz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
5. Januar 2022 09:08
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
3,0 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anmerkungen. Dennoch benötige ich den Grund für den Antrag auf Akteneinsicht, weil ich nur dann über diesen Antrag entscheiden kann. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, der Täter hat die Auflagen der Staatsanwaltschaft ignoriert. Mit freundlichen Grü…
An Ordnungsamt Wandlitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel"itz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
12. Januar 2022 11:40
An
Ordnungsamt Wandlitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Täter hat die Auflagen der Staatsanwaltschaft ignoriert. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 199733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199733/
Ordnungsamt Wandlitz
Sehr Antragsteller/in nach meinen Unterlagen wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Daher bitte ich um Üb…
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
AW: Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel"itz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
12. Januar 2022 12:03
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
3,0 KB


Sehr Antragsteller/in nach meinen Unterlagen wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Daher bitte ich um Übersendung der Verfügung der Staatsanwaltschaft. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte definieren Sie exakt auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Beantwortung meines…
An Ordnungsamt Wandlitz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel"itz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
12. Januar 2022 13:46
An
Ordnungsamt Wandlitz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte definieren Sie exakt auf welcher Rechtsgrundlage Sie eine Beantwortung meines Anliegens von der Zusendung der staatsanwaltlichen Korrespondenz abhängig machen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199733 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199733/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt Wandlitz
Sehr Antragsteller/in gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 AIG muss der Antrag auf Akteneinsicht hinreichend bestimmt sein und …
Von
Ordnungsamt Wandlitz
Betreff
AW: Körperverletzung in 3 Fällen durch Anwendung ungenehmigter hochtoxischer Holzschutzmittel"itz v 07.10.20, # 199733 [#199733]
Datum
12. Januar 2022 14:04
Status
smime.p7s
3,0 KB


Sehr Antragsteller/in gem. § 6 Abs. 1 Satz 1 AIG muss der Antrag auf Akteneinsicht hinreichend bestimmt sein und darf nur gewährt werden, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen der Akteneinsicht entgegenstehen. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob der Schutz von privaten Belangen durch Aussonderung von Aktenteilen oder Einzeldaten gewährleistet werden kann. Gem. § 6 Abs. 4 kann der Antrag abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt. Aus dem mir vorliegenden Schreiben der Staatsanwaltschaft geht eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 Abs. 1 StPO (Geringfügigkeit und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung) nicht hervor. Da Sie von Auflagen der Staatsanwaltschaft gesprochen haben, bitte ich um Benennung dieser, um die Abwägung zwischen Ihren Interessen und den Interessen eines Dritten vornehmen zu können. Freundliche Grüße