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Korrespondenz mit Bundes-/Landesbehörden zur Empfehlung einer MNB

Anfrage an: Robert Koch-Institut

alle Telefon- oder Gesprächsprotokolle sowie Schrift- und E-Mail-Verkehr zwischen - dem Bundeskanzleramt oder - dem Bundesministerium für Gesundheit oder - den Staatskanzleien der 16 Bundesländer oder - den Landesgesundheitsministerien der 16 Bundesländer einerseits und dem Robert-Koch-Institut andererseits, die auf Ihre Änderung der Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen von Ablehung hin zur Befürwortung (veröffentlicht online vorab am 14.4. im Epid. Bulletin 19/2020) hinwirken oder sich darauf beziehen.

Mit einer Kostenübernahme erkläre ich mich einverstanden, sofern sie sich im normalen Rahmen bewegt.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    4. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Telefon- oder …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz mit Bundes-/Landesbehörden zur Empfehlung einer MNB [#207855]
Datum
4. Januar 2021 23:22
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Telefon- oder Gesprächsprotokolle sowie Schrift- und E-Mail-Verkehr zwischen - dem Bundeskanzleramt oder - dem Bundesministerium für Gesundheit oder - den Staatskanzleien der 16 Bundesländer oder - den Landesgesundheitsministerien der 16 Bundesländer einerseits und dem Robert-Koch-Institut andererseits, die auf Ihre Änderung der Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen von Ablehung hin zur Befürwortung (veröffentlicht online vorab am 14.4. im Epid. Bulletin 19/2020) hinwirken oder sich darauf beziehen. Mit einer Kostenübernahme erkläre ich mich einverstanden, sofern sie sich im normalen Rahmen bewegt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207855/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 04.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.01.2021
Datum
5. Januar 2021 14:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2021-007. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 04.01.2021 [#207855] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Korre…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 04.01.2021 [#207855]
Datum
19. April 2021 11:03
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenz mit Bundes-/Landesbehörden zur Empfehlung einer MNB“ vom 04.01.2021 (#207855) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 70 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207855 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207855/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 04.01.2021 [#207855] (Az.: 2021-007) Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.01.2021 [#207855] (Az.: 2021-007)
Datum
19. April 2021 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird derzeit noch bearbeiten. Wir bitten insoweit noch einmal um Ihr Verständnis und werden Ihnen zeitnah antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 04.01.2021 [Az. 2021-007] Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren auf das Informationsf…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 04.01.2021 [Az. 2021-007]
Datum
9. Juni 2021 16:57
Status
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützten Antrag vom 04.01.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes mit: In seiner gegenwärtigen Gestalt wäre Ihr Antrag bei Orientierung am konkreten Wortlaut abzulehnen. Eine ausdrückliche fachliche Empfehlung des Robert Koch-Instituts (RKI) gegen das Tragen von MNB/MNS lag zu keinem Zeitpunkt vor. Vielmehr wurde die generelle Empfehlung für das Tragen von MNB/MNS als weitere ergänzende Komponente in die – auf Grundlage wachsender Datenlage und Kenntnisstandes – kontinuierlich weiterzuentwickelnden nichtpharmakologischen Präventionsmaßnahmen aufgenommen. Eine Änderung der Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen von Ablehnung hin zur Befürwortung gab es folglich nicht. Bitte bestätigen Sie uns daher, ob wir Ihren Antrag dergestalt auslegen sollen, dass Sie diejenigen amtlichen Informationen begehren, welche dem RKI hinsichtlich der Aufnahme der Empfehlung für MNB/MNS als weitere Komponente der nichtpharmakologischen Präventionsmaßnahmen in dem von Ihnen eingegrenzten Rahmen (alle Telefon- oder Gesprächsprotokolle sowie Schrift- und E-Mail-Verkehr zwischen - dem Bundeskanzleramt oder - dem Bundesministerium für Gesundheit oder - den Staatskanzleien der 16 Bundesländer oder - den Landesgesundheitsministerien der 16 Bundesländer einerseits und dem Robert-Koch-Institut andererseits) vorliegen. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass – die Erteilung einfacher Auskünfte ausgenommen – gem. § 10 Abs. 1 IFG Gebühren und Auslagen für die Bearbeitung Ihres Antrages anfallen können. Diese bestimmen sich nach § 10 Abs. 3 IFG i.V.m. der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung – IFGGebV, siehe hierzu https://www.gesetze-im-internet.de/ifgg… die Erteilung schriftlicher Auskünfte nebst der Herausgabe von Abschriften, bei deren Zusammenstellung ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand entsteht, kann nach Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV eine Gebühr zwischen 30,- bis 500,- erhoben werden (siehe zu Teil A der Anlage zu § 1 Abs. 1 IFGGebV, https://www.gesetze-im-internet.de/ifgg…). Eine Einschätzung zur prognostizierten Höhe der Gebühren kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abgegeben werden. In Anbetracht der Fülle des bereits zusammengetragenen Materials ist jedoch damit zu rechnen, dass die Gebühr ohne eine Konkretisierung des – wie oben erläutert auszulegenden – Antrags im dreistelligen Gebührenbereich liegen wird. Wir regen daher an, dass Sie Ihren Antrag in sachlicher und/oder zeitlicher Hinsicht konkretisieren und bitten um Mitteilung, ob Sie trotz der zwingenden Kostenfolge an Ihrem Antrag festhalten wollen Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.