Korrespondenz mit Bundes-/Landesbehörden zur Empfehlung einer MNB

Anfrage an: Robert Koch-Institut

alle Telefon- oder Gesprächsprotokolle sowie Schrift- und E-Mail-Verkehr zwischen

- dem Bundeskanzleramt oder
- dem Bundesministerium für Gesundheit oder
- den Staatskanzleien der 16 Bundesländer oder
- den Landesgesundheitsministerien der 16 Bundesländer einerseits

und dem Robert-Koch-Institut andererseits, die auf Ihre Änderung der Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen von Ablehung hin zur Befürwortung (veröffentlicht online vorab am 14.4. im Epid. Bulletin 19/2020) hinwirken oder sich darauf beziehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Telefon- oder …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz mit Bundes-/Landesbehörden zur Empfehlung einer MNB [#187510]
Datum
27. Mai 2020 19:02
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Telefon- oder Gesprächsprotokolle sowie Schrift- und E-Mail-Verkehr zwischen - dem Bundeskanzleramt oder - dem Bundesministerium für Gesundheit oder - den Staatskanzleien der 16 Bundesländer oder - den Landesgesundheitsministerien der 16 Bundesländer einerseits und dem Robert-Koch-Institut andererseits, die auf Ihre Änderung der Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen von Ablehung hin zur Befürwortung (veröffentlicht online vorab am 14.4. im Epid. Bulletin 19/2020) hinwirken oder sich darauf beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187510 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. Mai 2020 19:02
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 27.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.05.2020
Datum
24. Juni 2020 21:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen
Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 27.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 27.05.2020
Datum
24. Juli 2020 16:20
Status
Warte auf Antwort
421,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das RKI hat sich in seinem Beitrag zur Evidenz für den Einsatz einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum im Epidemiologischen Bulletin 19/2020 (ist diesem Schreiben beigefügt) konsistent geäußert und die Hintergründe transparent dargelegt. Begründung: Während der Influenzapandemie 2009 variierte international der Einsatz von Masken (Mund-Nasen-Bedeckung/Schutz) in der Bevölkerung. In den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation zu nicht-pharmakologischen Schutzmaßnahmen in Vorbereitung auf eine neue Influenzapandemie war der Einsatz von Schutzmasken für eine Pandemie mit hohen Auswirkungen genannt (World Health Organization (WHO): Non-pharmaceutical public health measures for mitigating the risk and impact of epidemic and pandemic influenza. Licence: CC BY-NC-SA 3.0 IGO. 2019. Available from: https://apps.who.int/iris/bitstream/h...). Dies war auch Teil des Nationalen Pandemieplans in Deutschland (letzte Aktualisierung 2017; s. Teil 1, S. 29 und Teil 2, S. 76 sowie S. 86, Abschnitt 7.2.1). Im Vordergrund steht der Einsatz im Rahmen der Reduktion der Ausscheidung von Erregern über die Atemwege (source control). Eine eindrückliche Visualisierung in Bezug auf die Wirkung zeigt die Publikation von Anfinrud et al. (Philip Anfinrud, Valentyn Stadnytskyi, Christina E. Bax, Adriaan Bax. Visualizing Speech-Generated Oral Fluid Droplets with Laser Light Scattering. N Engl J Med. 2020 Apr 15 : NEJMc2007800. Published online 2020 Apr 15. doi: 10.1056/NEJMc2007800 ). In Bezug auf die Evidenz für einen individuellen Schutz für die Person, welche die Maske trägt, werden in einer aktuellen Metaanalyse den Ergebnissen weiterhin eine geringe Sicherheit zugeordnet (Zitat: Face mask use could result in a large reduction in risk of infection (n=2647; aOR 0·15, 95% CI 0·07 to 0·34, RD –14·3%, –15·9 to –10·7; low certainty), with stronger associations with N95 or similar respirators compared with disposable surgical masks or similar (eg, reusable 12–16-layer cotton masks; pinteraction=0·090; posterior probability >95%, low certainty). (Chu DK et al. Physical distancing, face masks, and eye protection to prevent person-to-person transmission of SARS-CoV-2 and COVID-19: a systematic review and meta-analysis. COVID-19 Systematic Urgent Review Group Effort (SURGE) study authors. Lancet. 2020 Jun 27;395(10242):1973-1987. doi: 10.1016/S0140-6736(20)31142-9. Epub 2020 Jun 1. PMID: 32497510) Wie in dem Beitrag im Epidemiologischen Bulletin (19/2020) „Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum als weitere Komponente zur Reduktion der Übertragungen von COVID-19, Strategie-Ergänzung zu empfohlenen Infektionsschutzmaßnahmen und Zielen (3. Update)“ ausgeführt ist ein „ …generelles Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum ein weiterer Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren.“ Der Hintergrund der Neubewertung dieser Komponente war die wachsende Evidenz, dass ein relevanter Anteil der Transmissionen innerhalb der Bevölkerung durch präsymptomatische Infektionen erfolgt, die nicht anhand von Krankheitszeichen bei der Infektionsquelle erkannt werden können. Die Empfehlung steht dabei auch im Einklang mit den zu diesem Zeitpunkt verfügbaren internationalen Empfehlungen: WHO (8.6.2020; Advice on the use of masks in the context of COVID-19; Interim guidance): Studies of influenza, influenza-like illness, and human coronaviruses provide evidence that the use of a medical mask can prevent the spread of infectious droplets from an infected person to someone else and potential contamination of the environment by these droplets. There is limited evidence that wearing a medical mask by healthy individuals in the households or among contacts of a sick patient, or among attendees of mass gatherings may be beneficial as a preventive measure. However, there is currently no evidence that wearing a mask (whether medical or other types) by healthy persons in the wider community setting, including universal community masking, can prevent them from infection with respiratory viruses, including COVID-19. Obgleich die WHO zu diesem Zeitpunkt zu dem Schluss kommt, dass die Evidenz zur Unterstützung für einen breiten Einsatz von Masken in der Allgemeinbevölkerung fehlt, empfiehlt sie einen Risiko-adaptierten Ansatz. In ihren aktuellen FAQs positioniert sich die WHO inzwischen wie folgt (https://www.who.int/emergencies/disea... Masks should be used as part of a comprehensive strategy of measures to suppress transmission and save lives; the use of a mask alone is not sufficient to provide an adequate level of protection against COVID-19. You should also maintain a minimum physical distance of at least 1 metre from others, frequently clean your hands and avoid touching your face and mask. Und konkret zur Mund-Nasen-Bedeckung/sog. Alltagsmasken: Non-medical, fabric masks are being used by many people in public areas, but there has been limited evidence on their effectiveness and WHO does not recommend their widespread use among the public for control of COVID-19. However, for areas of widespread transmission, with limited capacity for implementing control measures and especially in settings where physical distancing of at least 1 metre is not possible – such as on public transport, in shops or in other confined or crowded environments – WHO advises governments to encourage the general public to use non-medical fabric masks. ECDC (8.4.2020; https://www.ecdc.europa.eu/en/publica... The use of face masks in public may serve as a means of source control to reduce the spread of the infection in the community by minimising the excretion of respiratory droplets from infected individuals who have not yet developed symptoms or who remain asymptomatic. CDC (update 28.6.2020); https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-... Cloth face coverings are recommended as a simple barrier to help prevent respiratory droplets from traveling into the air and onto other people when the person wearing the cloth face covering coughs, sneezes, talks, or raises their voice. This is called source control. This recommendation is based on what we know about the role respiratory droplets play in the spread of the virus that causes COVID-19, paired with emerging evidence from clinical and laboratory studies that shows cloth face coverings reduce the spray of droplets when worn over the nose and mouth. Auch die neueren Erkenntnisse, wie die o. g. durch die WHO in Auftrag gegebene Metaanalyse von Chu et al. unterstützen das Tragen von MNS/MNB in der Öffentlichkeit als eine weitere Komponente zur Eindämmung der Ausbreitung in der Bevölkerung. Der Umfang der Beantwortung ihrer IFG Anfrage ergibt sich vorliegend aus § 7 Abs.2 S.1 2. Alt. IFG. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 27.05.2020 [#187510] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, die sich aller…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 27.05.2020 [#187510]
Datum
28. Juli 2020 13:13
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Antwort, die sich allerdings leider nicht auf die von mir angefragten Dokumenten bezieht. Ich bitte Sie deshalb nochmals um den Zugang zu folgenden Dokumenten: Alle Telefon- oder Gesprächsprotokolle sowie Schrift- und E-Mail-Verkehr zwischen - dem Bundeskanzleramt oder - dem Bundesministerium für Gesundheit oder - den Staatskanzleien der 16 Bundesländer oder - den Landesgesundheitsministerien der 16 Bundesländer einerseits und dem Robert-Koch-Institut andererseits, die auf Ihre Änderung der Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen von Ablehung hin zur Befürwortung hinwirken oder sich darauf beziehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187510/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Robert Koch-Institut
Ihr Antrag vom 27.05.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihr Antrag vom 27.05.2020
Datum
29. Juli 2020 18:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eine Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG ­ Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Arbeitsaufwandes und der Kernaufgaben des RKI haben Sie von uns bereits eine detaillierte Antwort zur Frage des Mund-Nase Schutzes auch in Bezug auf die Empfehlungen des RKI erhalten. Wir weisen zudem zunächst darauf hin, dass für die weitere Beantwortung der sehr umfangreichen Anfrage eine Gebühr zu erheben sein wird, die wegen des zu erwartenden Verwaltungsaufwands voraussichtlich zwischen 250 und 500 EUR beträgt. Wir bitten daher zunächst um Mitteilung, ob Sie vor diesem Hintergrund an Ihrem Antrag festhalten möchten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> (bzw. per Post an die o. g. Anschrift). Mit freundlichen Grüßen