Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche E-Mails und Briefe, dir Ihr Haus in den Jahren 2020 und 2021 von Mitgliedern des Bundestags erreicht haben, in denen diese Interessen von Unternehmen vertreten haben. Der Tagesspiegel hatte von derartigen Briefen ans BMWi berichtet (vgl. https://www.tagesspiegel.de/plus/lieber-peter-bitte-eine-sondergenehmigung-abgeordnete-schickten-60-bittbriefe-an-wirtschaftsministerium/26694866.html). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. April 2021
  • Frist
    2. Juni 2021
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche E-Mails…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags [#219566]
Datum
30. April 2021 20:55
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche E-Mails und Briefe, dir Ihr Haus in den Jahren 2020 und 2021 von Mitgliedern des Bundestags erreicht haben, in denen diese Interessen von Unternehmen vertreten haben. Der Tagesspiegel hatte von derartigen Briefen ans BMWi berichtet (vgl. https://www.tagesspiegel.de/plus/lieber-peter-bitte-eine-sondergenehmigung-abgeordnete-schickten-60-bittbriefe-an-wirtschaftsministerium/26694866.html). Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Anfragenr: 219566 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219566/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre nachstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 3…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags [#219566]; Az.: 18501/50(2021); hier: Zwischennachricht
Datum
31. Mai 2021 16:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre nachstehende Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. April 2021 zur Korrespondenz von Mitgliedern des Bundestags aus den Jahren 2020 und 2021. Darin bitten Sie um Zugang zu sämtlichen E-Mails und Briefen, die das BMBF in den Jahren 2020 und 2021 von Mitgliedern des Bundestags erreicht haben, in denen diese Interessen von Unternehmen vertreten haben. Aufgrund des umfangreichen Rechercheaufwands zur Beantwortung Ihrer Anfrage und den damit verbundenen internen Abstimmungsprozessen dauert die Bearbeitung Ihres Antrags derzeit noch an. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: LS13-18501/50(2021) Bonn, den 05.07…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Korrespondenz mit Mitgliedern des Bundestags [#219566]; hier: Zwischennachricht
Datum
5. Juli 2021 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: LS13-18501/50(2021) Bonn, den 05.07.2021 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 30.04.2021 Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30. April 2021 zur Korrespondenz von Mitgliedern des Deutschen Bundestags aus den Jahren 2020 und 2021. Darin bitten Sie um Zugang zu sämtlichen E-Mails und Briefen, die das BMBF in den Jahren 2020 und 2021 von Mitgliedern des Bundestags erreicht haben, in denen diese Interessen von Unternehmen vertreten haben. Aufgrund des umfangreichen Rechercheaufwands zur Beantwortung Ihrer Anfrage und den damit verbundenen internen Abstimmungsprozessen dauert die Bearbeitung weiterhin an. Mit der Schwärzung von personenbezogenen Daten haben Sie sich in Ihrem Antrag einverstanden erklärt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die begehrten Informationen neben personenbezogenen Daten auch geistiges Eigentum (§ 6 Satz 1 IFG) sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) enthalten. Das IFG sieht in solchen Fällen die Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren vor. Die Behörde gibt einem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er ein schutzwürdiges Interesse am Ausschluss des Informationszugangs haben kann. Die Entscheidung über den Antrag auf Informationszugang ergeht schriftlich und ist auch dem Dritten bekannt zu geben. Der Informationszugang darf erst erfolgen, wenn die Entscheidung dem Dritten gegenüber bestandskräftig ist oder die sofortige Vollziehung angeordnet worden ist und seit der Bekanntgabe der Anordnung an den Dritten zwei Wochen verstrichen sind (§ 8 IFG). Ich möchte Sie – wie erbeten – über zu erwartende Kosten unterrichten. Durch die Zusammenstellung der beantragten Unterlagen (Zusammentragen der Unterlagen, Durchführung von Drittbeteiligungsverfahren, behördliche Prüfung, Aussonderung entsprechender Daten) wird der gebührenfreie Tatbestand einer einfachen Auskunft voraussichtlich deutlich überschritten, so dass nach momentaner Einschätzung eine Gebühr im oberen Bereich – bis zu 500 € – als möglich erscheint. Zwar bedürfen Anträge nach dem IFG grundsätzlich keiner Begründung. Ausnahmsweise sieht § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG jedoch eine Begründungspflicht vor, wenn der Antrag Belange Dritter im Sinne des § 5 Absatz 1 und 2 (Schutz personenbezogener Daten) oder des § 6 IFG (u.a. Schutz von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen) berührt. Sollten Sie Ihren Antrag trotz voraussichtlich anfallender Gebühren aufrechterhalten wollen, bitte ich daher, Ihren Antrag zu begründen. Bitte teilen Sie mir bis zum 21.07.2021 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten, konkretisieren oder zurücknehmen möchten. Sofern Sie an Ihrem Antrag festhalten wollen, bitte ich Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Ich werde zunächst Ihre Rückmeldung abwarten, ehe ich weitere, notwendige Verfahrensschritte einleite. Mit freundlichen Grüßen