Korrespondenz mit Werder (Havel) bzgl. Akteneinsicht Bauzustand Therme

Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihr Schreibens vom 26.11.2018 (Aktenzeichen SMü/002/18/0522) begehre ich Einsicht in die Korrespondenz zwischen ihrer Behörde und der Stadtverwaltung Werder (Havel), die sich auf den im Schreiben erwähnten "Antrag auf Informationszugang vom 17. April 2018" bezog.
Diesbezüglich bitte ich Sie mir sämtliche Korrespondenz (Brief, Mail, Fax, etc.) zwischen Ihnen und der Stadtverwaltung Werder (Havel) zukommen zu lassen.
Im Besonderen bitte ich um folgende Schreiben:
- Ihre Stellungnahme, die am 12. Juli 2018 von der Stadtverwaltung (Werder) beantwortet wurde
- die Antwort der Stadt auf die Stellungnahme
- das Schreiben mit Ihren Nachfragen an die Stadt vom 24. Juli 2018
- die Erinnerung an die ausstehende Beantwortung vom 4.10.2018

Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist.

Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. November 2018
  • Frist
    1. Januar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz mit Werder (Havel) bzgl. Akteneinsicht Bauzustand Therme [#34957]
Datum
29. November 2018 00:03
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihr Schreibens vom 26.11.2018 (Aktenzeichen SMü/002/18/0522) begehre ich Einsicht in die Korrespondenz zwischen ihrer Behörde und der Stadtverwaltung Werder (Havel), die sich auf den im Schreiben erwähnten "Antrag auf Informationszugang vom 17. April 2018" bezog. Diesbezüglich bitte ich Sie mir sämtliche Korrespondenz (Brief, Mail, Fax, etc.) zwischen Ihnen und der Stadtverwaltung Werder (Havel) zukommen zu lassen. Im Besonderen bitte ich um folgende Schreiben: - Ihre Stellungnahme, die am 12. Juli 2018 von der Stadtverwaltung (Werder) beantwortet wurde - die Antwort der Stadt auf die Stellungnahme - das Schreiben mit Ihren Nachfragen an die Stadt vom 24. Juli 2018 - die Erinnerung an die ausstehende Beantwortung vom 4.10.2018 Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, um eine unnötige Verzögerung der Bearbeitung meines Antrages vom 29.11.2018 zu ver…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Korrespondenz mit Werder (Havel) bzgl. Akteneinsicht Bauzustand Therme [#34957]
Datum
4. Dezember 2018 12:39
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, um eine unnötige Verzögerung der Bearbeitung meines Antrages vom 29.11.2018 zu vermeiden, lasse ich Ihnen hiermit meine Adresse zukommen, auch wenn ich denke, dass zur Entscheidung über meinen Antrag diese nicht notwendig ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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