Korrespondenz zu Handel zwischen ThyssenKrupp und Ägypten

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Sämtliche Informationen, die der Staat Israel und seine Vertreter dem Auswärtigen Amt in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 in Bezug auf Handel zwischen ThyssenKrupp und Ägypten zugesandt hat, darunter E-Mails, Schriftverkehr und andere Formen der Korrespondenz. Sollte es begründete Ausnahmen vom Informationszugang geben, bitte ich um Zusendung der Titel der Dokumente.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG).

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. Dezember 2019
  • Frist
    28. Januar 2020
  • 0 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Infor…
An Auswärtiges Amt Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Korrespondenz zu Handel zwischen ThyssenKrupp und Ägypten [#172691]
Datum
24. Dezember 2019 20:43
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Informationen, die der Staat Israel und seine Vertreter dem Auswärtigen Amt in den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 in Bezug auf Handel zwischen ThyssenKrupp und Ägypten zugesandt hat, darunter E-Mails, Schriftverkehr und andere Formen der Korrespondenz. Sollte es begründete Ausnahmen vom Informationszugang geben, bitte ich um Zusendung der Titel der Dokumente. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 172691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172691 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Einga…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Korrespondenz zu Handel zwischen ThyssenKrupp und Ägypten, Vg. Nr. 529-2019
Datum
27. Dezember 2019 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), deren Eingang wir hiermit bestätigen. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung (https://www.auswaertiges-amt.de/de/datenschutz-node) des Auswärtigen Amts. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informations…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
9. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
474,9 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre o.g. Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) teilt Ihnen das Auswärtige Amt folgendes mit: Im Zuge der Prüfung Ihrer Anfrage wurde festgestellt, dass die Ihre Anfrage betreffenden Akten bereits an das Politische Archiv des Auswärtigen Amts abgegeben wurden. Das Informationsfreiheitsgesetz ist jedoch nur auf noch nicht archivierte Aktenbestände anwendbar. Für archivierte Aktenbestände gehen gemäß § 1 Abs. 3 lFG die Regelungen des Bundesarchivgesetzes (BArchG) vor. Ihre Anfrage wurde daher an das Politische Archiv des Auswärtigen Amts abgegeben. Das Archiv wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT ---------- Gz.: 117-92-251.07#00019#0103 ---------- Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre IFG-Anfrag…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Korrespondenz zu Handel zwischen ThyssenKrupp und Ägypten
Datum
22. Januar 2020 15:00
Status
Anfrage abgeschlossen
AUSWÄRTIGES AMT ---------- Gz.: 117-92-251.07#00019#0103 ---------- Sehr geehrter Herr Semsrott, Ihre IFG-Anfrage vom 24.12.2019 wurde dem Politischen Archiv des Auswärtigen Amts zur Bearbeitung weitergeleitet. Unterlagen, die sich bereits im Politischen Archiv befinden, unterliegen nicht dem IFG, sondern dem Bundesarchivgesetz (BArchG). Gemäß des Paragraphs § 11 (1) BArchG unterliegen Archivakten einer 30-jährigen Schutzfrist. Gemäß § 12 BArchG kann diese Schutzfrist auf Antrag verkürzt werden. Für Dokumente anderer deutscher und ausländischer Behörden kann das AA die Schutzfrist jedoch nicht verkürzen. Dies würde, so vorhanden, auch die von Ihnen gesuchten Dokumente der israelischen Seite betreffen. Ich möchte jedoch hinzufügen, dass bei einer Vorab-Recherche keine Unterlagen ermittelt werden konnten, die bereits aufgrund des Aktentitels einen Zusammenhang zu Ihrer Forschungsfrage vermuten lassen. Eine Übersicht über Akten aus dem Bereich bilaterale Handelsbeziehungen zwischen Deutschland und Ägypten von 2012-2015 habe ich Ihnen zum persönlichen Gebrauch für Ihre Nachforschungen an diese Email angehängt. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn, dann müssten die Dokumente in einer der d…
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Korrespondenz zu Handel zwischen ThyssenKrupp und Ägypten [#172691]
Datum
10. Februar 2020 17:46
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn, dann müssten die Dokumente in einer der drei Aktenbeständen zu Rüstungsexportkontrollen sein (411.10 EGY). In den Akten sollte es um den Export von U-Booten von ThyssenKrupp an den ägyptischen Staat gehen. Wäre es möglich, auf dieser Basis noch etwas spezifischer in den Dokumenten zu suchen? Mit Dank und freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 172691 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172691

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Auswärtiges Amt
AUSWÄRTIGES AMT ---------- Gz.: 117-92-251.07#00019#0103 ---------- Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie können für …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Korrespondenz zu Handel zwischen ThyssenKrupp und Ägypten
Datum
12. Februar 2020 15:29
Status
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2,5 KB
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10,7 KB


AUSWÄRTIGES AMT ---------- Gz.: 117-92-251.07#00019#0103 ---------- Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie können für die drei genannten Aktenbände einen Antrag auf Verkürzung der Sperrfrist von 30 Jahren nach § 12 Bundesarchivgesetz stellen. Wird dieser bewilligt, können Sie die Akten im Lesesaal des Politischen Archivs einsehen. Die Entscheidung über einen solchen Antrag steht im Ermessen des Auswärtigen Amts. Der § 13 des Bundesarchivgesetzes zählt einige Ausschlusstatbestände auf, die einer Verkürzung entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund obliegt die notwendige inhaltliche Prüfung dem sachlich zuständigen Referat im Auswärtigen Amt. Die Prüfung durch das Fachreferat ist ergebnisoffen und kann nur neben dessen außenpolitischen Hauptaufgaben erfolgen, weshalb sie einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Beachten Sie jedoch: wie in meiner Email vom 22.1.2020 mitgeteilt, können in jedem Fall nur Unterlagen freigegeben werden, die vom Auswärtigen Amt und seinen Auslandsvertretungen stammen. Schriftgut anderer Stellen, insbesondere von fremden Staaten, müsste vor der Einsichtnahme temporär entfernt werden, oder, falls Fremdunterlagen aus praktischen Gründen in den Akten verbleiben, müssten Sie sich in einer "Verpflichtungserklärung" dazu verpflichten, diese bis zum Ablauf der regulären Schutzfristen nicht zu verwerten. Der Antrag kann formlos gestellt werden, er sollte nur die fraglichen Akten mit Signatur, Titel und Laufzeit genau benennen. Auch sollten Sie in dem Antrag kurz über Benutzungszweck (z.B. Forschungsthema) und beabsichtigte Art der Auswertung (wissenschaftlich, publizistisch...) Auskunft geben. Mit freundlichen Grüßen