Korrespondenz zu RISKANT

- Sämtliche Korrespondenz des BMBF mit dem BKA und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz in Bezug auf das Risikobewertungsinstrument RISKANT
- Dokumentation des BMBF vom Innovationsforum 2018 in Bezug auf RISKANT

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. April 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Korr…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Korrespondenz zu RISKANT [#132039]
Datum
18. April 2019 17:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Korrespondenz des BMBF mit dem BKA und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz in Bezug auf das Risikobewertungsinstrument RISKANT - Dokumentation des BMBF vom Innovationsforum 2018 in Bezug auf RISKANT
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemann…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019
Datum
21. Mai 2019 11:38
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 524-18501/47(2019) und 524-18501/48(2019) Bonn, 21.05.2019 Betreff: Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019 - Förderung des Risikobewertungsinstruments RISKANT [#132038] und Korrespondenz zu RISKANT [#132039] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anträge vom 18.04.2019 auf Informationszugang zu Akten mit den Förderkennzeichen 13N14460 bis 13N14462 sowie der darin befindlichen Korrespondenz des BMBF mit dem BKA und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz. Zu Ihrer Anfrage #132039 die Dokumentation des BMBF vom Innovationsforum 2018 in Bezug auf RISKANT betreffend, verweisen wir auf die auf der Seite des Sicherheitsforschungsprogramms im Netz zur Verfügung stehende Präsentation: https://www.sifo.de/files/2D_Rossegger_TARGET_IF18.pdf. Darüber hinaus können wir Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da sich die Akten zu den Vorhaben 13N14460 bis 13N14462, die u. a. die gesamte von Ihnen zur Einsicht angeforderte Korrespondenz des BMBF mit dem BKA und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz beinhaltet, bei unserem beliehenen Projektträger (VDI Technologiezentrum GmbH, Postfach 10 11 39, 40002 Düsseldorf, Frau Dr. Karin Wey) befinden. Der beliehene Projektträger ist Behörde i. S. d. Informationsfreiheitsgesetzes. Ich gehe davon aus, dass Sie aufgrund dieser besonderen Konstellation mit einer Weiterleitung Ihrer Anfrage an den beliehenen Projektträger einverstanden sind. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch den beliehenen Projektträger einverstanden sind. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019 Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemann…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019
Datum
21. Mai 2019 11:38
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstr. 2 53175 Bonn Az.: 524-18501/47(2019) und 524-18501/48(2019) Bonn, 21.05.2019 Betreff: Ihre Anträge nach Informationsfreiheitsgesetz vom 18.04.2019 - Förderung des Risikobewertungsinstruments RISKANT [#132038] und Korrespondenz zu RISKANT [#132039] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anträge vom 18.04.2019 auf Informationszugang zu Akten mit den Förderkennzeichen 13N14460 bis 13N14462 sowie der darin befindlichen Korrespondenz des BMBF mit dem BKA und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz. Zu Ihrer Anfrage #132039 die Dokumentation des BMBF vom Innovationsforum 2018 in Bezug auf RISKANT betreffend, verweisen wir auf die auf der Seite des Sicherheitsforschungsprogramms im Netz zur Verfügung stehende Präsentation: https://www.sifo.de/files/2D_Rossegger_TARGET_IF18.pdf. Darüber hinaus können wir Ihrem Auskunftsbegehren nicht nachkommen, da sich die Akten zu den Vorhaben 13N14460 bis 13N14462, die u. a. die gesamte von Ihnen zur Einsicht angeforderte Korrespondenz des BMBF mit dem BKA und der Arbeitsgruppe Forensische Psychologie an der Universität Konstanz beinhaltet, bei unserem beliehenen Projektträger (VDI Technologiezentrum GmbH, Postfach 10 11 39, 40002 Düsseldorf, Frau Dr. Karin Wey) befinden. Der beliehene Projektträger ist Behörde i. S. d. Informationsfreiheitsgesetzes. Ich gehe davon aus, dass Sie aufgrund dieser besonderen Konstellation mit einer Weiterleitung Ihrer Anfrage an den beliehenen Projektträger einverstanden sind. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage durch den beliehenen Projektträger einverstanden sind. Diese Antwort ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen