Korrespondenz zum "Barbarockstar" Festival

die gesamte Korrespondenz, u. a. Emails, Briefe, Gesprächsnotizen, Aktennotizen innerhalb der Stadtverwaltung Kaiserslautern (insbesondere zwischen Ordnungsamt, Kulturreferat und der dafür zuständigen Dezernentin) betreffend das Festival "Barbarockstar" in Kaiserslautern zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.07.2021.

Über die elektronische Zusendung per Email würde ich mich sehr freuen.

Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juni 2022
  • Frist
    15. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die gesamte Ko…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz zum "Barbarockstar" Festival [#251312]
Datum
13. Juni 2022 17:59
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die gesamte Korrespondenz, u. a. Emails, Briefe, Gesprächsnotizen, Aktennotizen innerhalb der Stadtverwaltung Kaiserslautern (insbesondere zwischen Ordnungsamt, Kulturreferat und der dafür zuständigen Dezernentin) betreffend das Festival "Barbarockstar" in Kaiserslautern zwischen dem 01.01.2021 und dem 31.07.2021. Über die elektronische Zusendung per Email würde ich mich sehr freuen. Besten Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251312/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und an die zuständigen Fachreferate weit…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Korrespondenz zum "Barbarockstar" Festival [#251312]
Datum
14. Juni 2022 08:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben Ihre Anfrage erhalten und an die zuständigen Fachreferate weitergeleitet. Sobald uns von dort Informationen vorliegen, kontaktieren wir Sie erneut. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Korrespondenz zum Barbarockstar-Festival Überlassung der Korrespondenz.
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Via
Briefpost
Betreff
Korrespondenz zum Barbarockstar-Festival
Datum
30. Juni 2022
Status
Warte auf Antwort
Überlassung der Korrespondenz.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Korrespondenz zum Barbarockstar-Festival [#251312] Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die zei…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Korrespondenz zum Barbarockstar-Festival [#251312]
Datum
7. Juli 2022 12:40
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlichen Dank für die zeitnahe Zusendung der angefragten Informationen. Nach Sichtung dieser bitte ich ergänzend um Zusendung der folgenden Informationen: 1. Die mehrfach genannten Vermerke des Referats Recht und Ordnung von Hr. Schmidt bezüglich der Eignung des Rathausvorplatzes. Diese Vermerke waren nicht in den zugesendeten Unterlagen enthalten. 2. Die gesamte Korrespondenz, z. B. Emails, Briefe, Gesprächsnotizen, Aktennotizen innerhalb der Stadtverwaltung Kaiserslautern im Zusammenhang mit der Erstellung der Pressemitteilung, die am 19.07.2021 um 17.20 Uhr von der Pressestelle aus dem Büro des Oberbürgermeisters versendet wurde. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251312/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung Kaiserslautern
Korrespondenz zum Barbarock-Festival Den Aktenvermerk von Herrn Schmidt vom 07.05.2022 erhalten Sie anbei (s. Anla…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Via
Briefpost
Betreff
Korrespondenz zum Barbarock-Festival
Datum
20. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort
Den Aktenvermerk von Herrn Schmidt vom 07.05.2022 erhalten Sie anbei (s. Anlage) -> Anmerkung des Anfragestellers: Der Aktenvermerk ist zur Aufstiegsfeier des FCK aus dem Jahre 2015, einen konkreten Bezug zum 7.5.22 kann nicht erkannt werden. Bei der Pressestelle liegen zum Themenkomplex Absage des Barbarock- Festivals keine Dokumente mehr vor, weder elektronisch noch in Papier- form. Bei der einzig noch vorhandene Datei handelt es sich um die Ihnen bekannte Presse-Information vom 19.07.2021 (s. Anlage).