Korrespondenz zum Fall Puigdemont

alle Unterlagen (z.B. E-Mails, Schreiben, Gesprächsnotizen) zum Fall Puigdemont (z.B. mit der Generalstaatsanwaltschaft, dem LKA etc.).
Das Gerichtsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. August 2018
  • Frist
    5. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Unter…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz zum Fall Puigdemont [#32658]
Datum
6. August 2018 20:37
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Unterlagen (z.B. E-Mails, Schreiben, Gesprächsnotizen) zum Fall Puigdemont (z.B. mit der Generalstaatsanwaltschaft, dem LKA etc.). Das Gerichtsverfahren ist mittlerweile abgeschlossen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Ihr Antrag vom 6. August 2018 auf Übersendung von Unterlagen Sehr geehrtAntragsteller/in anhängendes Schreiben üb…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Ihr Antrag vom 6. August 2018 auf Übersendung von Unterlagen
Datum
9. August 2018 09:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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10,3 KB
image002.png
5,7 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in anhängendes Schreiben übersende ich im Auftrag von Herrn Daniel Gruber. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Korrespondenz zum Fall Puigdemont“ [#32658] [#32658]
Datum
9. August 2018 20:04
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32658 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil neben den Unterlagen zum Rechtshilfeersuchen auch weitere Unterlagen im MJEVG vorliegen müssen, die nicht unter die Ausschlussgründe des IZG fallen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32658 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Automatische Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Ü…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Automatische Empfangsbestätigung
Datum
10. August 2018 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, den Bescheid des MJEVG einer Plausibilit…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Korrespondenz zum Fall Puigdemont“ [#32658] [#32658]
Datum
10. August 2018 11:52
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben Ihre Eingabe zum Anlass genommen, den Bescheid des MJEVG einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen, d.h. zu prüfen, ob die Anforderungen des IZG-SH unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung berücksichtigt worden sind. Im Ergebnis können wir keine Rechtsfehler erkennen. Insbesondere das Begründungserfordernis gem. § 6 Abs. 1 Satz 3 IZG-SH ist mit den sehr umfassenden Erläuterungen (auch in Bezug auf die Interessenabwägung) eingehalten worden. Die in Betracht kommenden Ausschlussgründe sind plausibel dargelegt worden. Uns ist keine Rechtsprechung bekannt, die den in dem Bescheid dargelegten Rechtsauffassungen entgegensteht. Ob das Rechtshilfeverfahren letztendlich tatsächlich als international-arbeitsteiliges Strafverfahren und das MJEVG somit als Organ der Rechtspflege und damit nicht als informationspflichtige Stelle anzusehen ist, kann angesichts der im Übrigen aufgeführten Gründe dahingestellt bleiben. Soweit Sie die Auffassung vertreten, dass Ihre Anfrage zu Unrecht bearbeitet worden sei, da "neben den Unterlagen zum Rechtshilfeersuchen auch weitere Unterlagen [...] vorliegen müssen, die nicht unter die Ausschlussgründe des IZG-SH fallen", liegen aus unserer Sicht keine Anhaltspunkte vor, die diese Annahme bestätigen könnten. Im Gegenteil. In dem Bescheid wird vielmehr unter Ziffer 3 dargelegt, warum eine Aussonderung von Teilinformationen nach § 6 Abs. 3 IZG-SH nicht in Betracht kommt. Wir weisen darauf hin, dass unsere rechtliche Einschätzung nicht bindend ist und das Gericht durchaus anderer Einschätzung sein kann. Ferner weisen wir darauf hin, dass Sie die Möglichkeit haben, ungeachtet unsererrechtlichen Einschätzung Widerspruch gegen den Bescheid des MJEVG gemäß der in dem Bescheid enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung zu erheben. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Einschaltung der Landesbeauftragten die laufende Widerspruchsfrist weder hemmt, unterbricht noch in anderweitiger Weise auf diese einwirkt. Mit freundlichen Grüßen