Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorliegend ist eine Email des PP Köln (Datenschutzbeauftragte) vom 21.12.2021 an LDI NRW mit dem Az. PP Köln, 29.05.09-1224/20 in der das PP Köln mitteilt: "hiermit teile ich Ihnen mit, dass im o.g. Verfahren an der hiesigen Rechtsansicht und Praxis festgehalten wird und die Landesoberbehörde zwecks Klärung mit dem Innenministerium von hier aus angeschrieben wird".
Mit der Landesoberbehörde dürfte vorliegend das LKA NRW (alternativ: LZPD NRW) gemeint sein, dass sich wohl zwecks Klärung des Vorgangs in Verbindung setzen wird mit dem IM NRW. Inhalt dieses Vorgangs ist die Fragestellung, für welchen Zeitraum eine Speicherung der Sonderordnungsbehörden für Waffenrecht zulässig ist.
Es wird um Übersendung dieser Korrespondenz gebeten zwischen PP Köln <-> LKA NRW (LZPD NRW) <-> IM NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 249187
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