Korrespondenz zw. PP Köln / LKA NRW <-> IM NRW wg. Datenschutz, Az. PP Köln, 29.05.09-1224/20

Vorliegend ist eine Email des PP Köln (Datenschutzbeauftragte) vom 21.12.2021 an LDI NRW mit dem Az. PP Köln, 29.05.09-1224/20 in der das PP Köln mitteilt: "hiermit teile ich Ihnen mit, dass im o.g. Verfahren an der hiesigen Rechtsansicht und Praxis festgehalten wird und die Landesoberbehörde zwecks Klärung mit dem Innenministerium von hier aus angeschrieben wird".

Mit der Landesoberbehörde dürfte vorliegend das LKA NRW (alternativ: LZPD NRW) gemeint sein, dass sich wohl zwecks Klärung des Vorgangs in Verbindung setzen wird mit dem IM NRW. Inhalt dieses Vorgangs ist die Fragestellung, für welchen Zeitraum eine Speicherung der Sonderordnungsbehörden für Waffenrecht zulässig ist.

Es wird um Übersendung dieser Korrespondenz gebeten zwischen PP Köln <-> LKA NRW (LZPD NRW) <-> IM NRW.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Mai 2022
  • Frist
    18. Juni 2022
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Korrespondenz zw. PP Köln / LKA NRW <-> IM NRW wg. Datenschutz, Az. PP Köln, 29.05.09-1224/20 [#249187]
Datum
16. Mai 2022 16:58
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorliegend ist eine Email des PP Köln (Datenschutzbeauftragte) vom 21.12.2021 an LDI NRW mit dem Az. PP Köln, 29.05.09-1224/20 in der das PP Köln mitteilt: "hiermit teile ich Ihnen mit, dass im o.g. Verfahren an der hiesigen Rechtsansicht und Praxis festgehalten wird und die Landesoberbehörde zwecks Klärung mit dem Innenministerium von hier aus angeschrieben wird". Mit der Landesoberbehörde dürfte vorliegend das LKA NRW (alternativ: LZPD NRW) gemeint sein, dass sich wohl zwecks Klärung des Vorgangs in Verbindung setzen wird mit dem IM NRW. Inhalt dieses Vorgangs ist die Fragestellung, für welchen Zeitraum eine Speicherung der Sonderordnungsbehörden für Waffenrecht zulässig ist. Es wird um Übersendung dieser Korrespondenz gebeten zwischen PP Köln <-> LKA NRW (LZPD NRW) <-> IM NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249187/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 16.05.2022 zum Thema „Korresponde…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Korrespondenz zw. PP Köln / LKA NRW <-> IM NRW wg. Datenschutz, Az. PP Köln, 29.05.09-1224/20 [#249187]
Datum
17. Mai 2022 14:42
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren IFG-Antrag vom 16.05.2022 zum Thema „Korrespondenz zw. PP Köln / LKA NRW <-> IM NRW wg. Datenschutz, Az. PP Köln, 29.05.09-1224/20“ beim Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen (IM NRW). Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) sieht ein Recht auf Zugang zu vorhandenen Informationen vor (§4 Abs. 1 IFG NRW), aber nur bezogen auf die Behörde (in diesem Fall IM NRW), bei der der Antrag gestellt worden ist. Eine Informationsbeschaffung - bei einer anderen Behörde (z.B. PP Köln / LKA / LZPD) - erfolgt nicht. Ich bitte daher Ihre Anfrage an das IM NRW zu konkretisieren, damit möglicherweise hier vorliegende Korrespondenz zwischen PP Köln und LKA / LZPD zugeordnet und in Folge zugänglich gemacht werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst bedanke ich mich für Ihre sehr zügige Bearbeitung meiner Anfrage. Da vor…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
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AW: Korrespondenz zw. PP Köln / LKA NRW <-> IM NRW wg. Datenschutz, Az. PP Köln, 29.05.09-1224/20 [#249187]
Datum
17. Mai 2022 15:10
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst bedanke ich mich für Ihre sehr zügige Bearbeitung meiner Anfrage. Da vorliegend das LKA/LZPD NRW nur als Vermittler fungiert zwischen PP Köln und IM NRW, ist die dem IM NRW vorliegende Korrespondenz vermutlich geeignet, den Sachverhalt zu beleuchten. Vorliegend ist hier lediglich das Az. -bereits benannt- des PP Köln. Zeitlich eingegangen ist der Vorgang bei IM NRW ca. innerhalb von 2 Wochen nach dem Datum der Email vom 21.12.2021 durch das LKA/LZPD NRW. Inhaltlich geht es um die Auslegung bzw. den Vollzug von Datenschutzbestimmungen im Bereich Waffenrecht (PP Köln, ZA 12). Der Vorgang ist ebenfalls anhängig bei LDI NRW, Az. 202.4.2.0-9961/20. Laut Aktenlage hat das PP Köln wohl waffenrechtliche Verwaltungsakten zu keinem Zeitpunkt bereinigt und geltendes Recht falsch ausgelegt. Der Vorgang ist als schwerwiegend zu bezeichnen, da dies nach derzeitigem Kenntnisstand wohl sämtliche Legalwaffenbesitzer im örtlichen Zuständigkeitsbereich betrifft. Im konkreten Fall führte obiger Sachverhalt sogar zu einem erfolglosen Einsatz des SEK Köln im Jahre 2020 mit erheblichen Sachschäden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249187/
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Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung zu meinem Antrag vom 16.05.2022 liegen nun neue Erkenntnisse vor: Di…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
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Betreff
AW: Korrespondenz zw. PP Köln / LKA NRW <-> IM NRW wg. Datenschutz, Az. PP Köln, 29.05.09-1224/20 [#249187]
Datum
13. Juni 2022 15:26
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ergänzung zu meinem Antrag vom 16.05.2022 liegen nun neue Erkenntnisse vor: Die Bearbeitung erfolgt durch das LKA NRW -Abt. 4-. Es wird insb. gebeten um Übersendung folgenden Dokuments, dass nunmehr auch dem IM NRW vorliegen sollte: Bericht vom 16.12.2021 des PP Köln an Abt. 4 LKA NRW wg. § 44a WaffG (behördliche Aufbewahrungspflichten). Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249187 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249187/

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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Betreff
Datum
17. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
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