Korrespondenz zwischen Bundeskanzleramt und Abteilungen zum No-Spy-Abkommen

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Sämtliche Korrespondenz zum No-Spy-Abkommen im Januar 2014, wie hier berichtet: http://www.sueddeutsche.de/politik/no-spy-abkommen-ende-der-verhandlungen-1.2505094

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    3. Juni 2015
  • Frist
    7. Juli 2015
  • 0 Follower:innen
Tomas Rudl
Tomas Rudl (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtliche Korres…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Tomas Rudl (netzpolitik.org)
Betreff
Korrespondenz zwischen Bundeskanzleramt und Abteilungen zum No-Spy-Abkommen [#10074]
Datum
3. Juni 2015 13:58
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Korrespondenz zum No-Spy-Abkommen im Januar 2014, wie hier berichtet: http://www.sueddeutsche.de/politik/no-spy-abkommen-ende-der-verhandlungen-1.2505094
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Tomas Rudl netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tomas Rudl netzpolitik.org << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tomas Rudl (netzpolitik.org)
Tomas Rudl
Tomas Rudl (netzpolitik.org)
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Korrespondenz zwischen Bundeskanzleramt u…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Tomas Rudl (netzpolitik.org)
Betreff
AW: Korrespondenz zwischen Bundeskanzleramt und Abteilungen zum No-Spy-Abkommen [#10074]
Datum
7. Juli 2015 11:20
An
Bundeskanzleramt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Korrespondenz zwischen Bundeskanzleramt und Abteilungen zum No-Spy-Abkommen" vom 03.06.2015 (#10074) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tomas Rudl Anfragenr: 10074 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tomas Rudl netzpolitik.org << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundeskanzleramt
13IFG - 02814 - IN 2015 / NA 091
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
13IFG - 02814 - IN 2015 / NA 091
Datum
26. August 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
188,8 KB