Korrespondenz zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Energie und dem Ministerium für Verteidigung bezüglich der Geodaten von "Terrasar-X" und "Tandem-X"

Die Korrespondenz zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Energie und dem Ministerium für Verteidigung bezüglich der Geodaten von "Terrasar-X" und "Tandem-X".

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. April 2015
  • Frist
    29. Mai 2015
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Felix Wöstmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Korresponden…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Felix Wöstmann
Betreff
Korrespondenz zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Energie und dem Ministerium für Verteidigung bezüglich der Geodaten von "Terrasar-X" und "Tandem-X" [#9558]
Datum
27. April 2015 18:44
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Korrespondenz zwischen dem Ministerium für Wirtschaft und Energie und dem Ministerium für Verteidigung bezüglich der Geodaten von "Terrasar-X" und "Tandem-X".
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Felix Wöstmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Felix Wöstmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Felix Wöstmann

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