Korrespondenz zwischen Stadtverwaltung Kaiserslautern und ADD zum Haushalt 2021/22

Die gesamte schriftliche Korrespondenz u. a. Briefe, E-Mails zwischen der Stadtverwaltung Kaiserslautern und der ADD bezüglich der Thematik Haushaltssatzung und Haushaltsplan der kreisfreien Stadt Kaiserslautern für das Haushaltsjahr 2021 (2022) bis zum Zeitpunkt Ihrer Antwort.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesamte schriftliche…
An Stadtverwaltung Kaiserslautern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenz zwischen Stadtverwaltung Kaiserslautern und ADD zum Haushalt 2021/22 [#223042]
Datum
10. Juni 2021 13:47
An
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gesamte schriftliche Korrespondenz u. a. Briefe, E-Mails zwischen der Stadtverwaltung Kaiserslautern und der ADD bezüglich der Thematik Haushaltssatzung und Haushaltsplan der kreisfreien Stadt Kaiserslautern für das Haushaltsjahr 2021 (2022) bis zum Zeitpunkt Ihrer Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223042 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223042/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadtverwaltung Kaiserslautern
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten und an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Sobald u…
Von
Stadtverwaltung Kaiserslautern
Betreff
Korrespondenz zwischen Stadtverwaltung Kaiserslautern und ADD zum Haushalt 2021/22 [#223042]
Datum
16. Juni 2021 08:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage erhalten und an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Sobald uns von dort Informationen vorliegen, kontaktieren wir Sie erneut. Bis dahin bitten wir Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen