Korrespondenzen und Unterlagen zur Erfassung von Sinti*zze und Romn*ja durch Berliner Behörden

- Sämtliche Korrespondenz zwischen der Landesdatenschutzbeauftragten und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (und den ihr unterstellten Behörden, insbesondere dem BNK) zur Erfassung von Sinti*zze und Rom*nja im System SoPart seit 2019.

- Sämtliche internen Dokumente (wie z.B. Abgabevermerke, Bescheide, Interne Kommunikation) zur genannten Thematik

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. August 2022
  • Frist
    7. September 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korrespondenzen und Unterlagen zur Erfassung von Sinti*zze und Romn*ja durch Berliner Behörden [#256433]
Datum
5. August 2022 16:14
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Korrespondenz zwischen der Landesdatenschutzbeauftragten und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (und den ihr unterstellten Behörden, insbesondere dem BNK) zur Erfassung von Sinti*zze und Rom*nja im System SoPart seit 2019. - Sämtliche internen Dokumente (wie z.B. Abgabevermerke, Bescheide, Interne Kommunikation) zur genannten Thematik
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256433/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 5. August 2022 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. E-Mail, die hier zum Geschä…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 5. August 2022
Datum
2. September 2022 17:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer o. g. E-Mail, die hier zum Geschäftszeichen 1391. 222 veraktet ist, teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir sind in den Prozess der Einführung des zentralen Fachverfahrens ISBJ-Jugendhilfe (SoPart) mit seinen verschiedenen Modulen in den Berliner Jugendämtern eingebunden und beraten die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) datenschutzrechtlich. Darüber berichten wir auch regelmäßig in unseren Jahresberichten. In Bezug auf das Modul Berliner Notdienst Kinderschutz (BNK) hat uns die SenBJF mit E-Mail vom 25. August 2020 die Verfahrensaufnahme angezeigt und uns dazu umfangreiche, z. T. technische Unterlagen zum Verfahren übermittelt. Zu den von Ihnen aufgeworfenen Aspekten der Erfassung von Sinti*zze und Rom*nja im System SoPart haben wir hier im Hause jedoch keine Korrespondenz mit der SenBJF geführt. Dies möchten wir Ihnen erläutern: Im Rahmen der Beratung der Einführung entsprechender Verfahren ist es uns im Rahmen der eng begrenzten Ressourcen unserer Behörde nicht möglich, sämtliche uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und damit die in den einzelnen Modulen des Fachverfahrens verarbeiteten Datensätze einer Prüfung und Bewertung zu unterziehen. Vielmehr müssen wir uns auf die Prüfung der Einhaltung der grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Anforderungen sowie vor allem auf die Beantwortung von im Rahmen der Beratung konkret aufgeworfenen datenschutzrechtlichen Fragestellungen, z. B. zur Zulässigkeit der Erhebung einzelner Datensätze, beschränken. Für das Modul für den BNK war es aus datenschutzrechtlicher Sicht zu gewährleisten, dass im Fachverfahren keine gegenseitigen Zugriffsmöglichkeiten zwischen den bezirklichen Jugendämtern und dem BNK ermöglicht werden. Diese Anforderung wurde im Rahmen des Fachverfahrens umgesetzt. Auf diesen Aspekt haben wir uns in unserer kursorischen Prüfung der Unterlagen beschränkt. Die Frage der Zulässigkeit der Erhebung von Daten zur Erfassung von Sinti*zze und Rom*nja wurde dagegen nicht explizit an uns gerichtet, sodass wir hier auch keine Einschätzung vorgenommen haben. Eine Rechtsgrundlage für die Erhebung entsprechender Daten können wir allerdings nicht erkennen. Ein Anlass für ein Tätigwerden unserer Behörde besteht jedoch nicht, da die SenBJF in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Walter (Abgeordnetenhaus-Drucksache 18/28317 vom 6. August 2021, dort zu 1. bis 8.) ausgeführt hat, die Anfrage zum Anlass genommen zu haben, dieses Merkmal nicht mehr im BNK zu erheben und die Löschung im Fachverfahren vorzunehmen. Die Drucksache ist abrufbar unter https://pardok.parlament-berlin.de/portala/browse.tt.html?type=generic1&action=link&searchgeneric1-docart=D&searchgeneric1-docnumber=28317&searchgeneric1-wp=18 Die späte Antwort bitten wir zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen