Korrosionsschutztechnische Begutachtung Therme

- Korrosionsschutztechnische Begutachtung der Tragkonstruktion der Fassade der Blüten- bzw. Havel-Therme, erstellt durch das lnstitut tor Stahlbau Leipzig und beauftragt durch die Stadt am 16.8.2018

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Dezember 2018
  • Frist
    22. Januar 2019
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Stadtverwaltung Werder (Havel) Details
Von
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Betreff
Korrosionsschutztechnische Begutachtung Therme [#35265]
Datum
20. Dezember 2018 11:49
An
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Korrosionsschutztechnische Begutachtung der Tragkonstruktion der Fassade der Blüten- bzw. Havel-Therme, erstellt durch das lnstitut tor Stahlbau Leipzig und beauftragt durch die Stadt am 16.8.2018
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, würden Sie mir bitte den Antrag auf Akteneinsicht bzgl. der Korrosionsschutztechni…
An Stadtverwaltung Werder (Havel) Details
Von
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Betreff
AW: Korrosionsschutztechnische Begutachtung Therme [#35265]
Datum
8. Januar 2019 16:24
An
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, würden Sie mir bitte den Antrag auf Akteneinsicht bzgl. der Korrosionsschutztechnischen Begutachtung zur Therme bestätigen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Anträge auf Akteneinsicht Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie das Schreiben der Stadt vorab. Freun…
Von
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Betreff
Anträge auf Akteneinsicht
Datum
18. Januar 2019 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend erhalten Sie das Schreiben der Stadt vorab. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anträge auf Akteneinsicht [#35265] Sehr geehrt<< Anrede >> zur Weiterleitung an die Bürgermeisteri…
An Stadtverwaltung Werder (Havel) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge auf Akteneinsicht [#35265]
Datum
19. Januar 2019 12:58
An
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> zur Weiterleitung an die Bürgermeisterin Frau Saß Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die Möglichkeit mein Anliegen zu begründen. Ihrem knappen Schreiben kann ich entnehmen, dass Sie alle drei Anträge auf Grundlage von § 4 Abs. 2 Satz 1 (AIG) ablehnen wollen. Einen Bezug zu den Sätze 2, 3 und 4 kann ich nicht erkennen. In Satz 1 geht es um den Schutz des „Prozesses der Willensbildung“ und diesbezüglicher Akten aus nichtöffentlichen Sitzungen. Die Gutachten und Verträge sind keine Akten, die der Gesetzgeber hier schützen wollte. Dazu zitiere ich aus den Anwendungshinweisen zum AIG der LDA Brandenburg: „Vom Schutz des internen Willensbildungsprozesses sind nur wenige Daten, die diesen Prozess unmittelbar wiedergeben, betroffen. Gutachten und Stellungnahmen gehören nicht dazu.” Deshalb halte ich die Darlegung und Begründung meiner Interessen für nicht zwingend erforderlich. Möchte die Gelegenheit aber nutzen und an dieser Stelle auf die Verfassung des Landes Brandenburg hinweisen. In Artikel 21 räumt der Gesetzgeber den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf „politische Mitgestaltung“ ein. Natürlich kann dieses Recht nicht ohne Wissen über Vorgänge in der Verwaltung ausgeübt werden, weshalb das Gesetz festlegt: „Jeder hat nach Maßgabe des Gesetzes das Recht auf Einsicht in Akten und sonstige amtliche Unterlagen der Behörden und Verwaltungseinrichtungen des Landes und der Kommunen, soweit nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen entgegenstehen.“ (Art. 21 Abs. 4, Verfassung des Landes Brandenburg) Im konkreten Fall Blütentherme ist die Forderung nach Transparenz mehr als gerechtfertigt. Dieses Projekt liegt viele Jahre hinter dem Zeitplan und die Kosten für die Stadt Werder (Havel) sind bereits auf das Vielfache ursprünglicher Planungen gestiegen. Vor diesem Hintergrund möchte ich den Gesetzgeber im Bund zitieren, der in seinen Anwendungshinweisen zum IFG feststellt, dass „eine größere Transparenz staatlichen Handelns auch der Korruptionsbekämpfung“ dient. (s. Anwendungshinweise zum Informationsfreiheitsgesetz BMI 2005) Die Akteneinsichtsanträge bzgl. der Gutachten enthalten Informationen über den Zustand des Baus nach der gescheiterten Zusammenarbeit mit der Kristall Bäder AG und lassen Rückschlüsse auf die Ursachen des Scheiterns zu. Auch den Antrag auf Einsicht in die Verträge mit der Schauer & Co GmbH möchte ich kurz begründen. Es ist nur schwer verständlich und meines Wissens bisher nicht hinreichend untersucht worden, welche konkreten Probleme zum Scheitern der Zusammenarbeit mit der Kristall Bäder AG führten. Es stellt sich die Frage, wie es trotz Schlechtleistung des Auftragnehmers zu einer Einigung kommen konnte, bei der die Stadt Werder (Havel) erheblich finanziell benachteiligt wurde. Als Bürger dieser Stadt bin ich direkt betroffen, da Steuermittel für Verbesserungen der Lebensbedingungen in Werder (Havel) nun nicht mehr in der Größenordnung zur Verfügung stehen, wie sie ohne dieses gescheiterte Projekt zur Verfügung stünden. Es ist das Recht und nach meinem Verständnis auch die Pflicht der Bürgerinnen und Bürger Politik mitzugestalten und die Verwaltung zu kontrollieren. Gerade bei einem Projekt dieser Größenordnung und Geschichte sind die öffentlichen Interessen klar und nach meiner Rechtsauffassung auch nicht die Frage, die hier beantwortet werden muss. Stattdessen ist fraglich, welche triftigen Gründe einer Akteneinsicht entgegenstehen. Dies konnte ich Ihrem Schreiben nicht entnehmen und hoffe auf eine baldige Rückmeldung. Noch gehe ich davon aus, dass Sie die drei angeführten Anträge getrennt bearbeiten und bescheiden werden. In der weiteren Kommunikation mit Ihnen, werde ich mich wie gehabt auf die jeweiligen Anträge beziehen. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 35265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anträge auf Akteneinsicht [#35265] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrosi…
An Stadtverwaltung Werder (Havel) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge auf Akteneinsicht [#35265]
Datum
22. Januar 2019 09:34
An
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrosionsschutztechnische Begutachtung Therme“ vom 20.12.2018 (#35265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 35265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Akteneinsichtsanträge - Zwischennachricht Stadt Werder (Havel) Die Bürgermeisterin Internet: < www.werder-havel…
Von
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Betreff
Akteneinsichtsanträge - Zwischennachricht
Datum
24. Januar 2019 14:03
Status
Warte auf Antwort
Stadt Werder (Havel) Die Bürgermeisterin Internet: < www.werder-havel.de<http://www.werder-havel.de> > Email: < <<E-Mail-Adresse>> > * Eisenbahnstraße 13/14 · 14542 · Werder (Havel) =================================================================== Sehr geehrtAntragsteller/in anbei erhalten Sie ein Schreiben der Bürgermeisterin Frau Saß vorab per E-Mail mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Akteneinsichtsanträge - Zwischennachricht [#35265] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Stadtverwaltung Werder (Havel) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Akteneinsichtsanträge - Zwischennachricht [#35265]
Datum
5. Februar 2019 01:29
An
Stadtverwaltung Werder (Havel)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrosionsschutztechnische Begutachtung Therme“ vom 20.12.2018 (#35265) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 15 Tage überschritten. Die von Ihnen angeforderte Stellungnahme haben Sie am 19.1.2019 erhalten. Ich fordere Sie höflich auf, meinen Antrag bis spätestens zum 19.2.2019 zu bescheiden. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 35265 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Vollzug des Akteneinsichts- und lnformationszugangsgesetz (AIG) lhr Antrag vom 20.1 2.2018, Antragsnummer #35265
Von
Stadtverwaltung Werder (Havel)
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Betreff
Vollzug des Akteneinsichts- und lnformationszugangsgesetz (AIG) lhr Antrag vom 20.1 2.2018, Antragsnummer #35265
Datum
26. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort