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Korruptions - Deal - Verkauf des Windarks Weissenburg Gunzenhausen

Eine genaue Analyse wie es zum dem Verkauf des zweitgrössten Windparks in Bayern gekommen ist. ( Weissenburg Gunzenhausen)
Dieser wurde nach einem Jahr Betrieb ( laut Eichstätter Kurier) mittels eines DEALs (der nicht genauer beschrieben wurde) an einen schweizer Pensionsfond /Investmentstiftung verkauft.

Die Hauptdealer waren anscheinend nur wenige Personen, die damit Steuergelder Bürger verschleudert haben.
Bernd Kiermeier Vorstand Ostwind AG
Michael Bögl - Chef Max Ostwind GmbH
Rolf Bungart
Ansässige CSU Politiker und Freunde die dazu schweigen .Grüne ÖDP und Freie Wähler.
Weiterhin scheint eine Art Pressesperre in Bayern verhängt worden zu sein.
Um nicht grossen "Wind" zu machen .

Angeworben wurden die Anlagen mit : Regionaler Wertschöpfung. (!!!)

Klassischer Diebstahl / Korruption wäre aber der bessere Begriff.

Bitte klären sie alle Punkte auf :
Wer hat den Deal vereinbart , wurde der Deal vor Baubeginn besprochen ?
Welche Baukosten und Verkaufswert hatte der Deal ?
Was soll er für wen in Bayern nutzen ?
Wohin fliessen die Gelder?
Wurden auch Sachwerte , Gold, Aktien bezahlt ? Rentenanteile in der Schweiz
für Auswanderer?
Ist Bögl oder Beteiligte schon in Schweiz wohnend , besitzen sie dort
Immobilien von Freuden des Investors?

Danke für schnelle Antwort über Erhalt der Post und ein Aktenzeichen
elektronisch an diese Seite bitte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Oktober 2018
  • Frist
    13. November 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine genaue Analyse…
An Wirtschaftsprüferkammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Korruptions - Deal - Verkauf des Windarks Weissenburg Gunzenhausen [#33990]
Datum
11. Oktober 2018 13:23
An
Wirtschaftsprüferkammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine genaue Analyse wie es zum dem Verkauf des zweitgrössten Windparks in Bayern gekommen ist. ( Weissenburg Gunzenhausen) Dieser wurde nach einem Jahr Betrieb ( laut Eichstätter Kurier) mittels eines DEALs (der nicht genauer beschrieben wurde) an einen schweizer Pensionsfond /Investmentstiftung verkauft. Die Hauptdealer waren anscheinend nur wenige Personen, die damit Steuergelder Bürger verschleudert haben. Bernd Kiermeier Vorstand Ostwind AG Michael Bögl - Chef Max Ostwind GmbH Rolf Bungart Ansässige CSU Politiker und Freunde die dazu schweigen .Grüne ÖDP und Freie Wähler. Weiterhin scheint eine Art Pressesperre in Bayern verhängt worden zu sein. Um nicht grossen "Wind" zu machen . Angeworben wurden die Anlagen mit : Regionaler Wertschöpfung. (!!!) Klassischer Diebstahl / Korruption wäre aber der bessere Begriff. Bitte klären sie alle Punkte auf : Wer hat den Deal vereinbart , wurde der Deal vor Baubeginn besprochen ? Welche Baukosten und Verkaufswert hatte der Deal ? Was soll er für wen in Bayern nutzen ? Wohin fliessen die Gelder? Wurden auch Sachwerte , Gold, Aktien bezahlt ? Rentenanteile in der Schweiz für Auswanderer? Ist Bögl oder Beteiligte schon in Schweiz wohnend , besitzen sie dort Immobilien von Freuden des Investors? Danke für schnelle Antwort über Erhalt der Post und ein Aktenzeichen elektronisch an diese Seite bitte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Wirtschaftsprüferkammer
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Wirtschaftsprüferkammer sind keine amtlichen I…
Von
Wirtschaftsprüferkammer
Betreff
Antwort: WG: Korruptions - Deal - Verkauf des Windarks Weissenburg Gunzenhausen [#33990]
Datum
18. Oktober 2018 17:23
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei der Wirtschaftsprüferkammer sind keine amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG hinsichtlich des Verkaufs des Windparks Weissenburg Gunzenhausen aktenkundig. Eine Verpflichtung der Wirtschaftsprüferkammer, bei ihr selbst nicht vorhandene Informationen zwecks Beantwortung eines Antrags auf Informationszugang zu beschaffen, ergibt sich aus dem IFG nicht (vgl. Anwendungshinweise des Bundesinnenministeriums zum IFG vom 21. November 2005 – V 5a – 130 250/16, Ziff. 9 c)). Soweit Ihre Anfrage Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betrifft, liegen der Wirtschaftsprüferkammer weder die Umweltinformationen selbst vor noch ist ihr bekannt, welche Stelle über die begehrten Informationen verfügt (§ 4 Abs. 3 UIG). Soweit Ihre Anfrage Verbraucherinformationen im Sinne des § 1 VIG betrifft, ist die Wirtschaftsprüferkammer keine informationspflichtige Stelle, da sie keine Aufgaben oder Tätigkeiten nach dem Lebensmittel- und Futtergesetzbuch oder nach dem Produktsicherheitsgesetz wahrnimmt (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 VIG). Von der Erhebung von Gebühren wird gem. §§ 10 Abs. 1 Satz IFG, 12 Abs. 1 Satz 2 UIG, 7 Abs. 1 Satz 2 VIG Abstand genommen. Dieser Verwaltungsakt wird gem. § 37 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG sowie § 1 Abs. 2 IFG elektronisch erlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Infos. Ich hätte vermutlich diese Frage besser beim Landesministerium…
An Wirtschaftsprüferkammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Korruptions - Deal - Verkauf des Windarks Weissenburg Gunzenhausen [#33990]
Datum
12. Februar 2019 19:54
An
Wirtschaftsprüferkammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in danke für Ihre Infos. Ich hätte vermutlich diese Frage besser beim Landesministerium stellen sollen und hole dies nun nach. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 33990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Wirtschaftsprüferkammer
AUTO: Abwesenheitsnotiz (Rückkehr am Do, 14.02.2019) Ich bin von Do, 31.01.2019 bis Do, 14.02.2019 abwesend. Beac…
Von
Wirtschaftsprüferkammer
Betreff
AUTO: Abwesenheitsnotiz (Rückkehr am Do, 14.02.2019)
Datum
12. Februar 2019 22:01
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,3 KB


Ich bin von Do, 31.01.2019 bis Do, 14.02.2019 abwesend. Beachten Sie bitte, dass Ihre e-mail in der Zwischenzeit wegen möglicherweise höchstpersönlich adressierter Schreiben oder Mitteilungen NICHT an einen Vertreter weitergeleitet wird. Sollten Sie nicht solange warten wollen, wenden Sie sich bitte an Frau Eva Wollburg, e-mail: <<E-Mail-Adresse>> Tel.: 030 / 72 61 61 120. Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "AW: Antwort: WG: Korruptions - Deal - Verkauf des Windarks Weissenburg Gunzenhausen [#33990]" gesendet am 12.02.2019 19:54:07. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.