Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022

Eine Übersicht der Kosten, die bei den Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022 (neue Vorschriften zur Klärung der Frage von Scheinselbstständigkeit) entstanden sind.

Ergebnis der Anfrage

Die DRV Bund erfasst bei der Umsetzung von Gesetzen die dafür erforderlichen Aufwände nicht. Somit versickern Versicherten- und Steuergelder ohne Zwecknachweis.

Professionelles Haushalten sieht anders aus. Bundesrechnungshof: Bitte übernehmen!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juni 2022
  • Frist
    19. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Übersicht de…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022 [#251576]
Datum
16. Juni 2022 12:10
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Übersicht der Kosten, die bei den Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022 (neue Vorschriften zur Klärung der Frage von Scheinselbstständigkeit) entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251576/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3070-333-007 - 15/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Info…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antwort: Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022 [#251576]
Datum
17. Juni 2022 12:34
Status
Warte auf Antwort
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unser Az: 3070-333-007 - 15/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 16.06.2022 ist im Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-15/2022 (Bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu uns…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022 [#251576]
Datum
7. Juli 2022 13:41
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Unser Az. 3070-333-007-15/2022 (Bitte stets angeben) Sehr << Antragsteller:in >> im Nachgang zu unserer Eingangsbestätigung vom 17.06.2022 teilen wir Ihnen mit, dass unsere Ermittlungen abgeschlossen wurden und wir im Rahmen von §§ 1 und 7 IFG auf Ihr Anliegen eingehen können. Soweit Sie mit Ihrem Antrag den Zugang zu einer Übersicht der Kosten begehren, die bei den Änderungen des Statusfeststellungsverfahrens zum 1. April 2022 (neue Vorschriften zur Klärung der Frage von Scheinselbstständigkeit) entstanden sind, verstehen wir Ihr Anliegen dahingehend, dass damit der Erfüllungsaufwand im Sinne von § 2 des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates (NKRG) - bezogen auf die Deutsche Rentenversicherung Bund - gemeint ist. Nach § 2 NKRG umfasst der Erfüllungsaufwand den gesamten messbaren Zeitaufwand und die Kosten, die durch die Befolgung einer bundesrechtlichen Vorschrift bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft sowie der öffentlichen Verwaltung entstehen (Abs. 1). Teil des Erfüllungsaufwandes sind auch die Bürokratiekosten, die natürlichen oder juristischen Personen durch Informationspflichten entstehen (§ Abs. 2). Aufwände, die bereits aufgrund der bisherigen Aufgaben anfallen (Sowieso-Kosten), gehören nicht zum Erfüllungsaufwand. Die entsprechenden Angaben zum Erfüllungsaufwand der Verwaltung enthält die BT-Drs. 19/29893, Seite 36: "Durch Artikel 2b Nummer 1 Buchstabe b und c, Nummer 7 und 8, Artikel 2c, Nummer 1 und 2, Artikel 2f und 2g (Neuregelungen zum Statusfeststellungsverfahren) entsteht der Verwaltung ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 55 000 Euro." Gebühren und Kosten werden nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort beantwortet ganz offensichtlich NICHT meine Frage. Meine Frage bezog…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022 [#251576]
Datum
7. Juli 2022 14:07
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antwort beantwortet ganz offensichtlich NICHT meine Frage. Meine Frage bezog sich offensichtlich nicht auf die geplanten (Wunsch-)Kosten. Meine bezog sich OFFENSICHTLICH auf die entstandenen (= tatsächlichen) Kosten. Bitte beantworten Sie meine Anfrage wie gestellt. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251576 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251576/
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az: 3070-333-007 - 15/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr erneuter Antrag…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022 [#251576]
Datum
13. Juli 2022 15:53
Status
Warte auf Antwort
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unser Az: 3070-333-007 - 15/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> Ihr erneuter Antrag auf Informationszugang nach den Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) vom 07.07.2022 ist im Referat für Datenschutz der Deutschen Rentenversicherung Bund eingegangen. Wir werden Ihre Anfrage erneut der entsprechenden Fachabteilung zuleiten und sie erhalten dann eine weitere Mitteilung von uns, sobald uns die entsprechenden Informationen vorliegen. Wir bestätigen Ihnen wunschgemäß den Eingang Ihres Antrages und sind um eine zeitnahe Erledigung bemüht. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich darauf hinweisen, dass nach § 10 IFG grundsätzlich Gebühren und Auslagen erhoben werden können, deren Höhe sich nach dem Gebühren- und Anlagenverzeichnis der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) richtet. Dieses ist zu Ihrer Information beigefügt. (See attached file: GebuehrenOrdngIFG.pdf) Sofern es sich nicht um gebührenfreie einfache Auskünfte handelt (vgl. Ziff. 1.1 Teil A der Anlage), wurde vom Bundesministerium des Innern eine Mindestgebühr von 15,- Euro angesetzt. Die Beantwortung ihres Begehrens richtet sich hier nach den in den §§13 - 15 des I. Buches des Sozialgesetzbuches (SGBI). Wir haben deshalb ihren Antrag an die fachlich zuständige Stelle weitergeleitet und bitten um etwas Geduld. Sobald wir entschieden haben, ob und ggf. in welcher Form und in welchem Umfang Ihrem Antrag auf Informationszugang entsprochen werden kann, werden wir prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Gebühren tatsächlich entstehen könnten. Sollte sich dabei eine voraussichtliche Gebührenforderung in nicht unbeträchtlicher Höhe ergeben, werden wir Sie hierüber informieren und Ihnen die Gelegenheit geben, Ihr Informationsbegehren entweder zu präzisieren oder ggf. einzuschränken, um die Kosten in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Außerdem erhalten Sie in diesem Fall auch die Möglichkeit, Argumente anzuführen, die unter Umständen zu einer Ermäßigung der Gebühren führen könnten (§ 2 IFGGebV). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren…
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
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Betreff
AW: Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022 [#251576]
Datum
13. August 2022 09:59
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022“ vom 16.06.2022 (#251576) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 26 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Deutsche Rentenversicherung Bund
unser Az:3070-333-007-19/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> wir sind regelmäßig um…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antwort: AW: Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022 [#251576]
Datum
15. August 2022 16:50
Status
Warte auf Antwort
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unser Az:3070-333-007-19/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> wir sind regelmäßig um eine zeitnahe Beantwortung der an uns gerichteten Anfragen bemüht. Da in Bezug auf Ihre Anfrage die Informationsgewinnung noch andauert, bitten um ein wenig Geduld. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Unser Az. 3070-333-007-15/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: Kosten Änderungen Statusfeststellungsverfahren zum 01.04.2022 [#251576]
Datum
17. August 2022 14:20
Status
Anfrage abgeschlossen
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Unser Az. 3070-333-007-15/2022 Bitte immer angeben Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Mail vom 07.07.2022. Sie haben um eine Übersicht der Kosten, die bei Änderung des Statusfeststellungsverfahrens zum 01.04.2022 entstanden sind, gebeten. Ihre Rückmeldung hat ergeben, dass sie Ihre Anfrage mit unserer Mail vom 07.07.2022 als nicht beantwortet ansehen. Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir auch nach erneuter Nachforschung unter Einbeziehung der zuständigen Fachabteilung keine weitergehende Auskunft erteilen können. Die Daten (Kosten) wurden nicht gesondert erhoben, so dass sie unserer Behörde nicht zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen