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Kosten aus Vertrag mit einer Psychologin zur Durchführung eines Waldkonzeptes

Grün und Gruga hat eine Psychologin vertraglich gebunden um die Moderation mit Bürgern bei der zukünftigen Waldgestaltung zu führen. Die der Stadt damit entstehenden Kosten werden verheimlicht, angeblich weil man dies im Vertrag mit der Dame festgelegt habe. Damit wird eine politische Diskussion über die Angemessenheit der Maßnahme unmöglich gemacht. Da aber eine Transparenz bei öffentlichen Ausgaben und Posten politisch unabdingbar sind, bitte ich um Bekanntgabe der durch diese Maßnahme entstandenen Kosten.

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  • Datum
    10. Juni 2015
  • Frist
    14. Juli 2015
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Hans-Joachim Steinsiek (die-erle.de)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Essen Details
Von
Hans-Joachim Steinsiek (die-erle.de)
Betreff
Kosten aus Vertrag mit einer Psychologin zur Durchführung eines Waldkonzeptes [#10120]
Datum
10. Juni 2015 18:45
An
Kommunalverwaltung Essen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Grün und Gruga hat eine Psychologin vertraglich gebunden um die Moderation mit Bürgern bei der zukünftigen Waldgestaltung zu führen. Die der Stadt damit entstehenden Kosten werden verheimlicht, angeblich weil man dies im Vertrag mit der Dame festgelegt habe. Damit wird eine politische Diskussion über die Angemessenheit der Maßnahme unmöglich gemacht. Da aber eine Transparenz bei öffentlichen Ausgaben und Posten politisch unabdingbar sind, bitte ich um Bekanntgabe der durch diese Maßnahme entstandenen Kosten.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans-Joachim Steinsiek die-erle.de <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Hans-Joachim Steinsiek (die-erle.de)

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