Kosten Besuch Herr Laschet in Krisengebieten des Landes NRW

Welche Kosten sind, durch den Besuch von Herrn Laschet in den Krisengebiete des Landes NRW entstanden?
Wie viele Personen umfasste der Stab, welcher mit Herrn Laschet in die Stadt Hagen angereist ist ?
Ist es korrekt, dass hierfür eine Halle der örtlichen Feuerwehr geräumt werden musste?
Gibt es eine Aufstellung bzw. eine Anweisung an die örtlichen Behörden, aus der hervorgeht welche Vorkehrungen im Rahen des Besuchs durch Herrn Laschet, zu treffen sind? Wenn ja, bitte ich um Übersendung dieser Dokumente.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2021
  • Frist
    21. August 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Besuch Herr Laschet in Krisengebieten des Landes NRW [#225109]
Datum
18. Juli 2021 03:38
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Kosten sind, durch den Besuch von Herrn Laschet in den Krisengebiete des Landes NRW entstanden? Wie viele Personen umfasste der Stab, welcher mit Herrn Laschet in die Stadt Hagen angereist ist ? Ist es korrekt, dass hierfür eine Halle der örtlichen Feuerwehr geräumt werden musste? Gibt es eine Aufstellung bzw. eine Anweisung an die örtlichen Behörden, aus der hervorgeht welche Vorkehrungen im Rahen des Besuchs durch Herrn Laschet, zu treffen sind? Wenn ja, bitte ich um Übersendung dieser Dokumente.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225109/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Besuch Herr Laschet in Krisengebieten de…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Besuch Herr Laschet in Krisengebieten des Landes NRW [#225109]
Datum
21. August 2021 04:23
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kosten Besuch Herr Laschet in Krisengebieten des Landes NRW“ vom 18.07.2021 (#225109) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225109 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225109/
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in in der o.g. Sache übersende ich Ihnen anliegend den Bescheid auf Ihre IFG-Anfrage vom 18. J…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Kosten Besuch Herr Laschet in Krisengebieten des Landes NRW [#225109]
Datum
17. September 2021 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in in der o.g. Sache übersende ich Ihnen anliegend den Bescheid auf Ihre IFG-Anfrage vom 18. Juli 2021. Das Original habe ich heute auf den Postweg gegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in der Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage ist hier in den Postrücklauf geraten. Nach Mitteilung der…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Kosten Besuch Herr Laschet in Krisengebieten des Landes NRW [#225109]
Datum
1. Oktober 2021 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in der Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage ist hier in den Postrücklauf geraten. Nach Mitteilung der Deutschen Post konnten Sie unter der angegebenen Anschrift nicht ermittelt werden. Ich bitte Sie daher, mir Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen